Französisches Urteil: Google muss Autovervollständigung zensieren
Nach einem über 2jährigen Rechtsstreit zwischen Google und dem Verband der französischen Musikindustrie (SNEP) hat das Gericht ein Urteil gesprochen – und Google dazu verdonnert die Suchvorschläge zu zensieren. Ab sofort dürfen die Begriffe Torrent, Megaupload und Rapidshare nicht mehr vorgeschlagen werden.
Das Verbot diese Begriffe vorzuschlagen gilt nur dafür, wenn diese im Zusammenhang mit einem Künstler angezeigt werden. Die eigentliche Suche nach diesen Begriffen und das anzeigen der dazugehörigen Ergebnisse ist weiterhin ausdrücklich erlaubt – diese 3 Begriffe dürfen eben einfach nur nicht mehr von Google vorgeschlagen werden.
Das Kuriose an diesem Urteil ist, dass Google diese Zensur schon von sich aus seit langer Zeit vornimmt und somit dem Urteil zuvorgekommen ist. Dennoch wird Google in Berufung gehen und das Urteil anfechten, da man Folgeklagen befürchtet und selbst die Kontrolle über die vorgeschlagenen Suchbegriffe haben möchte.
Streit seit Anfang 2010
Der Rechtsstreit lief bereits seit über 2 Jahren und in einigen Vorinstanzen war SNEP gegenüber Google 2x unterlegen – das endgültige Urteil fiel dann nun aber doch zu Gunsten der Musikindustrie aus. Google wurde zu keiner Strafe verdonnert da das Unternehmen nicht an den illegalen Downloads beteiligt ist und somit keine Schuld daran trägt.
Allerdings muss Google es erschweren solche Inhalte zu finden, und dies sieht das Gericht mit der Zensur der Autovervollständigung (Google Suggest) als ausreichend gegeben. Da die Vorschläge auf den Suchanfragen der User basieren tauchten die 3 Begriffe immer wieder weit oben in den Vorschlägen auf.
Suggest hat Google schon in der Vergangenheit mehrere Klagen eingebracht, in Japan musste es sogar dauerhaft deaktiviert werden.
[golem]
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