Nur eine Woche nach dem Urteil, dass Google mit Android keine Patente von Oracle verletzt, ist auch im zweiten Teil des Prozess ein Urteil gesprochen worden: Richter Alsup sieht keine Urheberrechtsverletzung durch bestimmte von Google als „Fair Use“ ‚kopierte‘ Funktionen.
Oracle hat Google vorgeworfen, bestimmte Funktionen der JAVA-API 1:1 kopiert und in Android verwendet zu haben. Zwar konnte bewiesen werden dass Google diese Funktionen tatsächlich übernommen hat, allerdings handelt es sich dabei um etwa einen Neunzeiler welcher nicht anders geschrieben werden kann und somit auch nicht schützenswert ist.
Kurios war vor allem die Begründung mit der der Richter die urheberrechtsklage wegen der Funktion rangeCheck zurück wies: Er teilte im Gerichtssaal mit, dass er selbst diese Funktion in kürzerer Zeit schreiben könnte als dass man sie per Copy & Paste übernehmen könnte. Bei diesen Funktionen handelt es sich eher um „Namen und Sätze“ als um schützenswerte Funktionen.
Mit diesen beiden Urteilen hat Google den Prozess nun endgültig für sich entschieden und Oracle kann im Höchstfall noch ein Schadenersatz von 150.000 US-Dollar zugesprochen werden. Ein Oracle-Sprecher zeigte sich enttäuscht dass durch dieses Urteil Innovationen nicht mehr geschützt werden. Das Unternehmen kündigte an in Berufung zu gehen.
[heise]