Google feiert heute den 7. Geburtstag seiner Videoplattform YouTube. Vor einem Jahr teilte mal mit, dass pro Minute 48 Stunden an Videos hochgeladen werden. Heute schreibt Google, dass es pro Minute 72 Stunden sind.
Noch im Januar waren es „nur“ 60 Stunden. Damit werden pro 60 Sekunden ganze drei Tage bei YouTube an Videos eingestellt. Rechnet man es runter dann sind es fast 1200x Nyan Cats oder 61x Royal Wedding Ceremonies.
Zum siebten Geburtstag blickt zurück auf das letzte Jahr und geht auf die ein oder andere Änderung bei YouTube ein. Sei es das neue Design oder die gestiegenen Nutzerzahlen. Rund 800 Millionen Nutzer auf YouTube schauen jeden Monat zusammen über 3 Milliarden Stunden Videos auf Youtube.
Heute wurde aber auch bekannt, dass die GEMA im Streit um Musikvideos auf YouTube in Berufung gehen wird. Nach dem Urteil von Ende April ist Google bzw. YouTube verpflichtet gegen Urheberrechtsverletztungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und Videos ggf. zu löschen.
Nach dem Urteil seien beide Seiten nun wieder an den Verhandlungstisch zurückgekehrt, aber nach wie vor sieht die GEMA keine Einigung in Sicht. Das Ziel sei es gewesen eine rasche Einigung zu erzielen. „Es zeigte sich jedoch schnell, dass bis zum Ende der Berufungsfrist auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielt werden konnte. YouTube ist derzeit nicht bereit, die Ergebnisse der Verhandlungen offen zu legen. Genau dies fordert aber die GEMA, die auch rechtlich zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet ist,“ schreibt die GEMA in einer Mitteilung.
Update am 22.05.2012:
Eine Google-Sprecherin teilte mir mit, dass die Verhandlungen mit der GEMA fair erfolgen. Ob man die Ergebnisse der Verhandlung danach veröffentlicht wird, ist noch offen.
„Wir wollen weiterhin mit der Gema verhandeln und treten weiter dafür ein, auch in Deutschland eine Lösung zu finden, von der Künstler, Komponisten, Autoren, Verleger und Plattenfirmen sowie die YouTube-Community in Deutschland profitieren können,“ sagte die Sprecherin.
„Unabhängig von den derzeitigen Verhandlungen werden wir in Berufung gehen, da die Entscheidung des Gerichtes es Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wesentlich schwerer machen würde, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Obgleich das Gericht bestätigt hat, dass YouTube eine Hosting-Plattform ist, würde eine Entscheidung zum Einsatz von Filtern Innovationen und Meinungsfreiheit im Internet beeinträchtigen.“