Sowohl die Gema als auch Google sehen sich im Streit um YouTube und Musikvideos auf der Plattform als Gewinner. Das Landgericht in Hamburg urteilte: Der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt.
Google ruft die GEMA in einem Statement dazu auf sich erneut an den Verhandlungstisch zu setzen. Ein Google-Sprecher sagte, dass das Gericht bestätigt habe, dass YouTube eine Hosting-Plattform sei und nicht zur Kontrolle sämtlicher auf der Plattform hochgeladenenen Videos verpflichtet werden könne.
Wörtlich heißt es von Google: „Das Urteil ist ein Teil-Erfolg für die Musikindustrie, für unsere Nutzer in Deutschland sowie für Künstler, Komponisten, YouTube und andere Internetplattformen. Das Gericht gibt damit Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten etwas mehr Rechtssicherheit und lässt auch in Deutschland Raum für innovative und kreative Entwicklungen im Internet. Dadurch könnte der Weg dafür freigemacht werden, dass auch in Deutschland Autoren, Komponisten, Verlage, Künstler und Labels endlich von ihrer Musik auf YouTube profitieren können.
Wir laden die GEMA ein, nun endlich an den Verhandlungstisch zurückzukehren und im Sinne der gesamten Musikindustrie eine Lösung zu finden. Dass YouTube hierzu bereit ist, hat YouTube bereits durch Vereinbarungen mit Musikverwertungsgesellschaften für mehr als 40 andere Länder weltweit gezeigt.
Das Urteil wirft jedoch auch Fragen zu den Verhaltens- und Kontrollpflichten von Hosting-Plattformen für nutzergenerierte Inhalte, konkret zum Einsatz von Content-ID und Wortfiltern auf. Wir müssen nun zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts prüfen, bevor wir hierzu detaillierte Aussagen treffen können.“
Das Urteil war keine Grundsatzentscheidung könnte aber für ähnliche Fälle wegweisend sein. Daher ist es verständlich, dass Google sich nun endlich mit der GEMA einigen möchte. Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, sagte zur Urteilsverkündung:
„Unser primäres Ziel, die grundsätzliche Haftung von YouTube für Nutzervideos gerichtlich bestätigt zu bekommen, haben wir voll erreicht. YouTube hat zumutbare Maßnahmen zum Schutz unseres Repertoires zu ergreifen und kann diese Verpflichtung nicht einfach auf die Rechteinhaber abwälzen. Das stellt einen wichtigen Erfolg für uns dar.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es kann noch Berufung eingelegt werden, heißt es in der Pressemitteilung vom Landgericht in Hamburg.