Google hat beim US-Patentamt einen Antrag auf Erteilung eines Patents für kontinuierliche Gesten eingereicht. Dabei handelt es sich um die logische Weiterentwicklung einfacher Touchscreen-Gesten, mit dessen Hilfe der User mehr Möglichkeiten zur Interaktion mit einzelnen Elementen hat. Die langwierigen Finger-Akrobatiken sollen damit wegfallen.
Google stellt sich kontinuierliche Gesten so vor, dass sie aus 2 oder noch mehr Teilen bestehen aber in einem Zug „gezeichnet“ werden. Der erste Teil der Geste soll dabei die gewünschte Funktion aufrufen, der zweite soll das Objekt markieren auf welches diese Funktion angewendet werden soll. Dabei wird das zweite Objekt, zumindest im Patentantrag, nur eingekreist.
Im obigen Beispiel zeichnet der User beispielsweise ein kleines g und kreist danach ein Wort ein. Damit soll das Smartphone oder Tablet angewiesen werden, nach dem eingekreisten Wort mit der Suchmaschine Google zu suchen. Der erste Teil der Geste soll dabei personalisierbar sein, so dass sich der User eigene Gesten erstellen kann.
Es handelt sich also um einen simplen Funktionsaufruf mit einer dazugehörigen Parameter-Übergabe, dabei muss der Parameter aber nicht immer zwangsweise neben der ersten Geste liegen, sondern kann auch über dieser gezeichnet werden – wie man am Beispiel wunderbar sehen kann. Die Erkennungsrate dürfte das zwar nicht gerade fordern, aber softwaretechnisch scheint es möglich zu sein.
Bis Google das Patent zugesprochen bekommt, oder eben nicht, können noch einige Monate oder Jahre vergehen – aber die nächste Android-Version dürfte diese Steuerung sicherlich in den Grundzügen schon integriert haben.
[heise]