Google reicht Patent für kontinuierliche Touch-Gesten ein

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Google hat beim US-Patentamt einen Antrag auf Erteilung eines Patents für kontinuierliche Gesten eingereicht. Dabei handelt es sich um die logische Weiterentwicklung einfacher Touchscreen-Gesten, mit dessen Hilfe der User mehr Möglichkeiten zur Interaktion mit einzelnen Elementen hat. Die langwierigen Finger-Akrobatiken sollen damit wegfallen.



Google stellt sich kontinuierliche Gesten so vor, dass sie aus 2 oder noch mehr Teilen bestehen aber in einem Zug „gezeichnet“ werden. Der erste Teil der Geste soll dabei die gewünschte Funktion aufrufen, der zweite soll das Objekt markieren auf welches diese Funktion angewendet werden soll. Dabei wird das zweite Objekt, zumindest im Patentantrag, nur eingekreist.

Im obigen Beispiel zeichnet der User beispielsweise ein kleines g und kreist danach ein Wort ein. Damit soll das Smartphone oder Tablet angewiesen werden, nach dem eingekreisten Wort mit der Suchmaschine Google zu suchen. Der erste Teil der Geste soll dabei personalisierbar sein, so dass sich der User eigene Gesten erstellen kann.

Es handelt sich also um einen simplen Funktionsaufruf mit einer dazugehörigen Parameter-Übergabe, dabei muss der Parameter aber nicht immer zwangsweise neben der ersten Geste liegen, sondern kann auch über dieser gezeichnet werden – wie man am Beispiel wunderbar sehen kann. Die Erkennungsrate dürfte das zwar nicht gerade fordern, aber softwaretechnisch scheint es möglich zu sein.

Bis Google das Patent zugesprochen bekommt, oder eben nicht, können noch einige Monate oder Jahre vergehen – aber die nächste Android-Version dürfte diese Steuerung sicherlich in den Grundzügen schon integriert haben.

» Patentantrag

[heise]




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comment 7 Kommentare zum Thema "Google reicht Patent für kontinuierliche Touch-Gesten ein"

  • Ich habe etwas gegen Softwarepatente.
    Sonst finde ich die Idee ganz gut. Ob sie in der Praxis gut funktioniert, wird sich zeigen.

    • Was bringt es denn wenn es anschließend Apple abkupfert und patentiert? Wäre zwar dann eigentlich schon Prior Art, aber im ganzen Patentwesen würde mich nix mehr überraschen.

  • Softwarepatente dieser Art finde ich persönlich einfach unmöglich.
    Fällt für mich in die gleiche Kategorie wie Patente für Ladebalken und Mauszeiger, wo auf Vorrat Patentiert wird um nachher alle Abmahnen zu dürfen, die auf diese bahnbrechende logische Lösung gekommen sind.

    Diese Art der Gesten sind lediglich ein logischer Schritt bei der Handhabung von Touch-Interaktionen. Jeder, der in diesem Bereich als Entwickler tätig ist, wird Gesten dieser bzw. ähnlicher Art bereits benutzt haben.

  • Ob man bzw. Google nun Softwarepatente gut oder schlecht findet, ist meiner Meinung nach egal. Die haben keine andere Wahl, als sich jeden Mist patentieren zu lassen – selbst, wenn sie eigentlich nichts davon halten. Sie müssen das ja nicht nutzen, um anderen abzumahnen, aber um sich vor Abmahnungen zu schützen.

    In so fern denke ich, dass es nicht ohne geht, solange nicht die Gesetzgebung geändert wird. Oder wie seht ihr das?

    • Ähnlich wie du. Sie werden derzeit von Apple mit Patentklagen überschüttet, sodass sie sich jetzt was patentieren lassen, womit sie ggf zurückschlagen können.

      Letztendlich läuft es auf ein Patt heraus. Je früher das die Rechtsabteilungen erkennen, umso eher kann man sich wieder um wichtige Dinge kümmern.

Kommentare sind geschlossen.