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Google Analytics darf in Deutschland eingesetzt werden

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Wie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte und Google heute mitteilten ist der Einsatz von Google Analytics in Deutschland legal. Webmaster brauchen eigentlich nur einige Schritte zu unternehmen. Konsequenzen drohen beim Einsatz also keine. 

Während Google immer der Meinung war, dass es mit dem deutschen und europäischem Datenschutz vereinbar ist, gab es immer wieder Kritik von Datenschützern. Daher hat Google eng mit dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg Prof. Johannes Caspar zusammengearbeitet und neue Techniken in Analytics integriert.

So gibt es das Opt-Out Plugin nun auch für Opera und Safari. Da es schon vorher die Addons für Chrome, Firefox und Internet Explorer gab, sind nun die wichtigsten Browser abgedeckt. Weiterhin schreibt der Datenschützer, dass die Löschung des letzten Oktetts der IP-Adresse nun innerhalb Europas erfolgt.

Google schreibt hierzu:

Deutsche Webseitenbetreiber, die Google Analytics einsetzen, sollten mit folgenden Schritten sicherstellen, dass die Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden erfüllt werden:

  • Bitte erwähnen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung, dass Google Analytics auf Ihrer Website eingesetzt wird.
  • Implementieren Sie die IP-Masken Funktion, die Google Analytics anweist, nicht die vollständige IP-Adresse Ihrer Nutzer zu speichern oder zu verarbeiten.
  • Weisen Sie in Ihren Datenschutzbestimmungen auf die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-on hin. Endnutzer können, falls gewünscht, sehr einfach durch Installation dieses Browser Add-on verhindern, dass Analyse-Informationen an Google gesendet werden. Diese Möglichkeit besteht seit über einem Jahr für Google Chrome, Firefox und Internet Explorer, ist jetzt auch für Safari und Opera verfügbar und hat sich als erfolgreiche und effiziente Lösung für die Nutzer erwiesen.
  • Wir haben aktualisierte Nutzungsbedingungen eingeführt, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.

Caspar zeigte sich erfreut und will aber weiterhin mit Google sprechen. So möchte er noch einen Opt-Out für Smartphones, rechtliche und technische Änderungen führen zu einer Weiterentwicklung und somit zur ständigen Anpassung der Software. So seien für IPv6 erneute Schritte nötig.


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