Google Analytics darf in Deutschland eingesetzt werden

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Wie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte und Google heute mitteilten ist der Einsatz von Google Analytics in Deutschland legal. Webmaster brauchen eigentlich nur einige Schritte zu unternehmen. Konsequenzen drohen beim Einsatz also keine. 

Während Google immer der Meinung war, dass es mit dem deutschen und europäischem Datenschutz vereinbar ist, gab es immer wieder Kritik von Datenschützern. Daher hat Google eng mit dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg Prof. Johannes Caspar zusammengearbeitet und neue Techniken in Analytics integriert.

So gibt es das Opt-Out Plugin nun auch für Opera und Safari. Da es schon vorher die Addons für Chrome, Firefox und Internet Explorer gab, sind nun die wichtigsten Browser abgedeckt. Weiterhin schreibt der Datenschützer, dass die Löschung des letzten Oktetts der IP-Adresse nun innerhalb Europas erfolgt.

Google schreibt hierzu:

Deutsche Webseitenbetreiber, die Google Analytics einsetzen, sollten mit folgenden Schritten sicherstellen, dass die Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden erfüllt werden:

  • Bitte erwähnen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung, dass Google Analytics auf Ihrer Website eingesetzt wird.
  • Implementieren Sie die IP-Masken Funktion, die Google Analytics anweist, nicht die vollständige IP-Adresse Ihrer Nutzer zu speichern oder zu verarbeiten.
  • Weisen Sie in Ihren Datenschutzbestimmungen auf die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-on hin. Endnutzer können, falls gewünscht, sehr einfach durch Installation dieses Browser Add-on verhindern, dass Analyse-Informationen an Google gesendet werden. Diese Möglichkeit besteht seit über einem Jahr für Google Chrome, Firefox und Internet Explorer, ist jetzt auch für Safari und Opera verfügbar und hat sich als erfolgreiche und effiziente Lösung für die Nutzer erwiesen.
  • Wir haben aktualisierte Nutzungsbedingungen eingeführt, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.

Caspar zeigte sich erfreut und will aber weiterhin mit Google sprechen. So möchte er noch einen Opt-Out für Smartphones, rechtliche und technische Änderungen führen zu einer Weiterentwicklung und somit zur ständigen Anpassung der Software. So seien für IPv6 erneute Schritte nötig.



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comment 7 Kommentare zum Thema "Google Analytics darf in Deutschland eingesetzt werden"

  • Sehe ich das also richtig, dass jetzt jeder Webseitenbetreiber die Nutungsbedingungen unterzeichnen und zur Gegenzeichnung an Google senden muss?

  • Was in diesem Artikel nicht erwähnt wird, ist die Frage, was Website-Inhaber machen, die bereits seit einiger Zeit (also mehreren Jahren) Google Analytics nutzen. Die Internetworld berichtet dazu, dass alle GA Konten gelöscht werden müssen, die noch Daten ohne die IP Anonymisierung enthalten.

  • Ist fein, dass man sich da endlich geeinigt hat, aber ich denke bei Analyse-Lösungen sollte man sich eventuell auf etwas „eigenes“ verlassen. Da weiß man auch, dass die Daten eben nur beim Betreiber selber landen.

  • Schade ist dabei eigentlich, dass es das PlugIn zwar seit rund einem Jahr für Firefox gibt, aber noch immer nicht für Seamonkey – der Browser der Suite (im wesentlichen die Kombi aus Firefox und Thunderbird) basiert auf dem selben Code wie Firefox. Die Kompatibilität dürfte somit bereits zu 99,9% bestehen, es fehlt vermutlich im PlugIn lediglich die entsprechende Kompatibilitätsangabe. Seamonkey lehnt die Installation jedenfalls mit der Begründung ab (aktuell: „… nicht kompatibel mit Seamonkey 2.3.3“), selbst wenn man sie manuell anstößt.

    Es gibt noch einige weitere ’nahe Verwandte‘ von Firefox, darunter nicht nur Desktop- sondern auch mobile Derivate. Diese alle könnte man sicher mit einem PlugIn abdecken, wenn man es denn wollte.

    Ergo meine ich daran ablesen zu können, dass Google dem Thema in bezug auf die praktische Umsetzung durchaus noch etwas ernsthafter nachgehen könnte.

    Dass PlugIns für all die die verschiedenen Plattform/Browser-Kombinationen natürlich der eher aufwändigere Lösungsweg ist, dürfte klar sein. Andererseits ist so die Umsetzung einer userbezogenen Opt-out-Funktion wohl auch am schnellsten möglich.

  • also ich war gerade bei einem anwalt und die haben mir eher das gegenteil erzählt zu google analytics. werde es nicht nehmen gibt ja auch alternativen. begründung war / ist das es nicht erlaubt ist daten ins ausland zu versenden.

Kommentare sind geschlossen.