OLG Hamburg: Google haftet nicht für Suchergebnisse
Das Oberlandesgericht Hamburg hat einen mehrjährigen Rechtsstreit zwischen Google und einem Unternehmer beendet. Ende Mai urteilten die Richter, dass Google nicht für die Suchergebnisse haftbar zu machen sei.
Im Fall ging es um einen Unternehmer Vermittlung von Kapitalanlagen. Über diesen wurde behauptet, dass er Schrottimmobilien verkaufe. Es sei offenkundig, dass Suchmaschinen keine eigenen Äußerungen aufstellen, sondern einen Nachweis für fremde Informationen liefern.
Eine kurze Zusammenfassung des Streits: Der Unternehmer wollte verhindern, dass sein Name bei der Suche nach Betrug, Immobilienbetrug oder Machenschaften auftaucht. Er erreichte eine einstweilige Verfügung und dieser widersprach Google.
Diese Verfügung wurde vom OLG 2007 zurückgenommen und der Kläger reichte eine Hauptsacheklage ein. Nun wurde die Berufung des Klägers in der Hauptsache als unbegründet zurückgewiesen. Im Urteil heißt es, dass die genannten Suchergebnisse keine ehrverletzenden Inhalte enthalten und nur eine fremde Meinung verbreiten, von denen sich Google aber distanziere.
Nach Abwägung der Persönlichkeitsrechten des Klägers auf der einen Seite und des Informationsinteresses der Allgemeinheit sowie der Pressefreiheit andererseits, sind die Ergebnisse zulässig. Einem Nutzer einer Suchmaschine sei klar, dass die Meinung nicht von Google stammt, sondern von Google auf einer indexierten Seite gefunden wurde.
Google sei zudem der Verfügung nachgekommen und hatte die Ergebnisse gesperrt. Ein Prüfung der Ergebnisse schränke die Freiheit der Informationen ein. Die genauere Geschichte findet man bei Heise Online.
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und wird daher wohl keine direkte Wirkung auf zukünftige Klagen haben. Dennoch wäre es denkbar, dass sich Gerichte in Zukunft auf dieses Urteil stützen und ähnlich urteilen.
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