Wie die Süddeutsche heute online berichtet, geht der Streit zwischen Google und der GEMA weiter. Seit einigen Tagen gibt es konkretere Hinweise, weshalb ein Video in Deutschland nicht abgespielt werden darf.
Die Hinweise schauen in etwa so aus: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.“
Seit dem Frühjahr 2009 gibt es deutlich weniger Musikvideos für deutsche Nutzer. So werden auch offizielle Channels von Plattenfirmen für Nutzer aus Deutschland blockiert. Zwar findet man in der Preisliste der GEMA 12 Cent, die man pro Aufruf fordert, aber in der Verhandlung sei es um weniger gegangen. Für Google ist aber auch dieser Betrag noch zu hoch.
Die Summe, die die GEMA fordert würde das Abspielen von Musik auf YouTube zu einem Verlustgeschäft machen. Ein Google-Sprecher sagte, dass es eine Einigung nur am Verhandlungstisch und ohne juristische Verfahren geben könne. Daher wird sich die Sache weiter in die Länge ziehen.
Als YouTube Sommer 2007 nach und nach lokalisiert wurde, war Deutschland nicht sofort dabei, sondern folgte erst im November 2007. Der Vertrag zwischen Google und der GEMA lief nur bis Anfang April 2009 und seitdem lässt die GEMA Musikvideos für Nutzer aus Deutschland sperren.
Einen Antrag auf einstweilige Verfügung für rund 75 Musiktitel lehnte das Landgericht in Hamburg ab, aber man stellte klar, dass es einen Unterlassungsanspruch geben könnte. Die Klageschrift erreichte YouTube, das seinen Sitz auch fast fünf Jahre nach der Übernahme durch Google in San Bruno hat, erst kürzlich. Darin gehe es um 12 Musiktitel.
Bleibt zu hoffen, dass sich Google und die GEMA bald einigen und die deutschen Nutzer wieder in den Genuss der Musik kommen, die teilweise sogar von den Plattenfirmen oder den Künstlern selbst auf YouTube hochladen.