Schweiz: Urteil zu Street View gefallen

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Google hat heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz eine Schlappe eingefahren. In weiten Punkten gab des Gericht den Beanstandungen des Datenschutzbeauftragten Recht. In einer ersten Reaktion zeigte sich Google enttäuscht.

Diese Pressemitteilung (in der Schweiz Medienmitteilung) hat der Datenschützer veröffentlicht:

Im seit Mitte August 2009 online geschalteten Dienst Street View sind zahlreiche Gesichter und Autonummern aus Sicht des Datenschutzes nicht genügend unkenntlich gemacht oder werden Betroffene in sensibler Umgebung, z. B. vor Spitälern oder Gefängnissen, gezeigt.

Aus diesem Grund erliess der EDÖB am 11. September 2009 eine Empfehlung, mit der er Google aufforderte, dem Schutz der Personendaten und der Privatsphäre besser Rechnung zu tragen. Google hat mit Antwortschreiben vom 14. Oktober 2009 die Forderungen in weiten Teilen abgelehnt, worauf der EDÖB am 13. November 2009 eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichte.

Das Gericht hält nun in seinem Urteil (A-7040/2009) bezüglich der Empfehlung des EDÖB Folgendes fest:

  • Google muss „darum besorgt sein, sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden.“ Im Bereich von sensiblen Einrichtungen (Gefängnisse, Spitäler, Frauenhäusern, etc.) muss Google „nebst den Gesichtern auch weitere individualisierende Merkmale wie Hautfarbe, Kleidung, Hilfsmittel von körperlich behinderten Person, etc.“ so verwischen, dass die abgebildeten Personen nicht mehr erkennbar sind. (Forderungen 1 und 2 der Empfehlung)
  • Google darf keine Bilder von Privatbereichen wie umfriedete Gärten oder Höfe machen, „die dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben“ und muss „solche bereits vorhandenen Bilder aus Google Street View entfernen oder eine Einwilligung (der betroffenen Personen) einholen“. (Forderung 3 der Empfehlung)
  • Aufnahmen aus Privatstrassen sind gestattet, „sofern sie hinreichend unkenntlich gemacht worden sind und keine Privatbereiche zeigen“, die dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben. (Forderung 4 der Empfehlung)
  • Vor Aufnahmefahrten muss Google auch in lokalen Presseerzeugnissen, und nicht nur auf der Internetseite von Google Maps, informieren. Gleiches gilt auch für das Aufschalten der Aufnahmen im Internet. (Forderungen 5 und 6 der Empfehlung)

Wie das Gericht weiter ausführt, war der EDÖB zum Erlass der Empfehlung an Google Schweiz GmbH und Google Inc. berechtigt. Die im Rahmen von Street View erfolgte Datenbearbeitung „verstösst gegen die Bearbeitungsgrundsätze des DSG und lässt sich nicht durch überwiegende private oder öffentliche Interessen rechtfertigen.“ Es heisst deshalb die Klage des EDÖB gut. Gegen das Urteil kann beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden.

Google zeigte sich enttäuscht. Peter Fleischer, Global Privacy Counsel:
„Wir sind natürlich sehr enttäuscht über die Entscheidung. Street View hat sich als äusserst hilfreich für Millionen von Schweizern erwiesen, wie auch für Unternehmen und touristische Einrichtungen. Jeder vierte Schweizer hat Street View seit dem Start schon einmal benutzt. Wir werden die Urteilsbegründung prüfen, und untersuchen, was das Urteil für Street View in der Schweiz bedeutet und welche Möglichkeiten der Berufung bestehen.“



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comment 17 Kommentare zum Thema "Schweiz: Urteil zu Street View gefallen"

  • Ich glaubs nicht… Nicht grad was worauf man stolz sein kann wen man in der Schweiz lebt… Wir sind einfach ein konservativer Haufen 😛

    • oh oh noch ein Stück Peinlichkeit mehr. Und ausgerechnet in einem Land, das auch vom Tourismus lebt.

  • Im Bereich von sensiblen Einrichtungen (Gefängnisse, Spitäler, Frauenhäusern, etc.) muss Google „nebst den Gesichtern auch weitere individualisierende Merkmale wie Hautfarbe, Kleidung, Hilfsmittel von körperlich behinderten Person, etc.“ so verwischen, dass die abgebildeten Personen nicht mehr erkennbar sind.

    Hautfarbe, Kleidung? Soll man also gleich alle Menschen aus Street View rausretuschieren?

    • An der Universität von Florida wurde bereits eine Software erstellt, die Personen komplett wegretuschiert.

      Gab auch mal ein Video, aber ich finds nicht mehr

      Ganz unten kann man ein paar Beispielbilder sehn.

      Das ganze funktionierte bisher aber nur bei Einzelpersonen und nicht bei Personengruppen

  • 1) Google hat doch vor ein paar Monaten mal eine Studie gebracht, mit der sie Personen direkt auslöschen können, sodass die Fläche der Person im Bild mit dem Hintergrund ersetzt wird (man macht ja mehrere Fotos, daher wäre es möglich durch miteinbeziehen der benachbarten Fotos den Hintergrund zu berechnen). Man sieht bei genauem Hinsehen, dass da was war, und vielleicht auch wie gross und wie breit, aber in so gut wie keinster Weise WER. Natürlich erreicht man wie bei jeder Automation keine 100% Trefferquote, aber der Ansatz ist sicherlich nicht schlecht.

    2) Hier in der Schweiz wird Datenschutz gross geschrieben, auch wenn man sich bei manchen Behörden die Haare ausreissen möchte wenn man erfährt wem die alles seine Daten geben :PP

  • Ich denke, dass es zumindest möglich ist bei zwei Fahrten durch ein Gebiet Leute vollständig und automatisiert zu entfernen.

  • ich kann die Gründe zu diesem Urteil nicht wirklich nachvollziehen. Bin aber der Meinung, man sollte individuell Personen nachträglich entscheiden lassen können, ob Sie die Erkennbarkeit der eigenen Person zulassen wollen oder nicht. Ich bin selber von einer Google Auto Kamera (sehr gut erkennbar) aufgenommen worden und hätte absolut kein Problem, wenn man mich darauf erkennt.

  • Sollten wir nicht langsam gelernt haben, dass zu Streetview nie ein entgültiges Urteil fallen wird bevor Google es nicht einfach mal online stellt?

  • Ich weiß nicht, ob ich mich da jetzt total irre…aber wenn von knapp 8 Mio Schweizern (es sind 7’785’806 laut Wiki) jeder vierte schon einmal (!) Google Streetview benutzt hat…also ein Viertel in etwa, dann heißt das doch irgendwie…noch gar nichts oder? Ich mein…Google stellt dieses Straßengeglubsche als so unglaublich notwendig da, als so furchtbar wichtig für die Schweiz und generell für alle Menschen…als würde kaum ein Unternehmen darauf verzichten können und es sei ja eine achso großartige Hilfe…

    Verdienen Milliarden und es scheint einfach nicht zu reichen…

    • Ich geb Dir vollkommen recht, und bei Facebook kann entscheiden ich ob ich drinstehe, bei Street View nicht.

  • Und ob streetview wichtig ist. sehr wichtig sogar, nur weil du das nicht sehen kannst ist es nicht nutzlos im Gegenteil ! Hauskauf,Ferien,beim abholen eines Artikels aus eBay um zu schauen wo das genau ist. für die Tourismusbrache allgemein und besonders in der Schweiz die ja auch vom Tourismus lebt! Dazu fällt mich noch Bildung ein da man ja auch berühmte Architektur ja sogar Stonehenge usw begutachten kann ! Ich als Schweizer schäme mich zutiefst für dieses Urteil und ich kann diesen Thür (Datensxhützer) nicht ausstehen. In der Zwisxhenzeit ist es schon so weit, dass einem die Leute schräg angucken, wenn man mit dem Handy Fotos macht, zB einem Turntag meiner Tochter im Turnverein oder so, das ist echt traurig und primitiv

  • Wer in der Öffentlichkeit nicht erkannt werden möchte soll doch bitte nen Pixel-Balken mit sich rum tragen xD

  • Bin enttäuscht über das Urteil. Street View hat sich für mich als sehr nützlich erwiesen, gerade um sich an Orten, welche man nicht kennt besser orientieren zu können.

    Wie wärs, wenn Google eine Plattform schaffen würde, bei welcher freiwilige Helfer Street View Bilder angezeigt bekommen und diese frei geben oder entsprechende kritische Stellen markieren, damit diese von Google nachbearbeitet werden können? Denn ich denke nicht, dass Google dermassen viele Ressourcen zur Verfügung hat um sämtliche Bilder manuell durchzusehen. Mit der Hilfe einer Community müssten nur noch die kritischen Bilder nachgebessert werden.

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