Das Berliner Kammergericht hat die Klage einer Eigentümerin eines Einfamilienhauses gegen Street View abgewiesen. „Soweit keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt werden oder die Fotos eine Wohnung darstellen, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Internetseite Google Street View Aufnahmen eines Hauses von der offenen Straße aus gefertigt werden,“ heißt es in der Begründung.
Bereits vor dem Landgericht hatte die Frau versucht Google die Aufnahme ihres Hauses zu untersagen und blieb dabei erfolglos. Sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht erteilten eine klare Absage. Die bloße Abbildung von Häuserzeilen oder Straßenzügen sei rechtlich nicht relevant, heißt es weiter. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Fertigung darüber hinaus-gehender unerlaubter Aufnahmen habe die Antragstellerin jedoch nicht dargelegt. Sie könne daher nicht bereits die Untersagung von Fotos im Wege des vorbeugenden Rechtsschutzes verlangen.
Das Gericht würdigte weiterhin die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und das automatische Anonymisieren von Kennzeichen und Gesichtern. Das Urteil des Landgerichts Berlin sei seiner Kenntnis nach das erste Urteil nach dem umstrittenen Start von Google Street View. Die Entscheidung sei zu begrüßen, denn sie entspricht der derzeit geltenden Rechtslage, sagte der Rechtsanwalt Christian Solmecke zdnet.de. „Wenn Google hier den Bürgern das Recht auf Verpixelung ihrer Häuser einräumt, dann geschieht dies weniger aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, sondern vielmehr, um dadurch eine höhere Akzeptanz des Dienstes zu erreichen.“
Eine Unsicherheit sei aber noch vorhanden. Unklar ist weiterhin, ob Google durch den Aufbau der Kamera eine Hecke „überwindet“ und Google damit dann in das Haus fotografiert oder nicht.