Wegen Urheberrechtsverletzungen muss Google nun 430.000 Euro an Strafe bezahlen. Das entschied ein Pariser Berufungsgericht zugunsten der Urheber. Google soll Werke von drei Urhebern in der Suchmaschine verfügbar und bei Google Video zur Verfügung gestellt haben.
Es geht genau um drei Filme, deren Verbreitung Google geholfen haben soll. Zunächst handelt es sich um „Mondovino“ des bekannten Regisseurs Jonathan Nossiter und dann um zwei Dokumentationen, die hauptsächlich vom TV-Sender arte im Auftrag gegeben wurden. Google hatte die Werke im Suchindex und auch in Teilen bei Google Video. Nachdem die Urheber erstmals Beschwerden einlegten, löschte Google die Urheberrechtsverstöße umgehend. Dennoch gelang es den Nutzern wieder, in Google aufzutauchen, wonach die Urheber eine Klage anstrengten. Nach der Berufungsverhandlung stellten die Richter die Schuld von Google fest und verurteilten das Unternehmen auf 430.000 Euro (598,000$) Schadenersatz. Google gab bereits bekannt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Spannend wird es auch in Spanien, wo Google derzeit mit rund 80 Klagen rechnen muss. Hier geht es nicht nur um den Suchindex von Google, sondern auch um Fälle, wie AdSense und Street View. Spanien hat nun vor, die Fälle an den Europäischen Gerichtshof weiterzuleiten, da die Fälle doch zu groß für die Spanischen Behörden wird. Googles Sprecher für Europäische Beziehungen Peter Barron begrüßte diese Entscheidung.
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