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Datenschützer hält Analytics und Google Mail für illegal

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Der Datenschutzbeauftragte von Berlin hat sich nun ebenfalls zu Analytics geäußert. Er kommt zu einem ähnlichen Ergebnis wie sein Kollege aus Hamburg. Aber auch an Google Mail hat er etwas zu kritisieren. Er sieht aber auch Probleme bei Facebook und Apple.

Für den Datenschützer sind IP-Adressen wie Telefonnummern personenbezogen. Daher muss man diese wie eine Anschrift oder Kontonummer behandeln und darf sie nicht ohne weiteres in die USA übermittelt werden.

Während man die meisten Telefonnummern per Telefonbuch einer Person zuordnen kann und ggf. dann noch seine Adresse erfährt, wird es bei IP-Adressen schwieriger. Hierfür ist aber die Unterstützung des jeweiligen Providers nötig.

Zwar hat sich Google dem sogenannten Safe-Harbour-Abkommen zwischen der EU und den USA unterworfen, aber selbst hier ist die Übermittlung unzulässig, so Dix.

Weiterhin kritisiert er, dass ein Webmaster die Daten nicht löschen kann, wenn er Analytics nicht mehr nutzen möchte und Google diese Daten weiterhin nutzen könne. Das Opt-Out Plugin gibt es nur für Chrome, Firefox und den Internet Explorer. Opera und Safari werden ausgeschlossen. Dass Safari erst seit Version 5 und Opera seit Version 11 eine offizielle Schnittstelle anbieten, wird hier übersehen. An dieser Stelle sei aber auch gesagt, dass es uns unbekannt ist, ob die APIs in den Browsern überhaupt eine Funktion haben, die für ein wirksames Opt-Out benötigt wird.

Google Mail dürfte man von Deutschland aus nicht legal nutzen. Weitere Details nannte er nicht.

Generell sehe er ein Problem beim Cloud Computing, wenn die Rechner außerhalb von Europa gehostet sind. Apps für Facebook und Apples iOS-Devices können und werden ebenfalls zum Tracken genutzt und übertragen Daten direkt an die Entwickler. Weder Apple noch Facebook können so etwas nach ihren derzeitigen Konzepten verhindern.

[via]


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