Analytics: Google verhandelt wieder
Vorerst wird es keine Bußgelder für die Nutzung von Google Analytics geben. Dies teilte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte heute Google mit. Außerdem wird wieder mit dem Unternehmen verhandelt. In einem Interview mit der FAZ sorgte Prof. Caspar bei einigen für Sorgen.
Google schreibt in seinem Blog heute Nachmittag dies:
Wir haben heute nochmal mit dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von Hamburg gesprochen.
Nach dem Gespräch können wir bestätigen, dass von der Datenschutzbehörde in Hamburg derzeit keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Bußgelder) gegen den Einsatz von Google Analytics geplant sind. Die Datenschutzbehörde sucht keine Konfrontation mit den Betreibern von Webseiten, die Google Analytics einsetzen. Zudem begrüßen wir, dass die Gespräche zwischen uns und den deutschen Datenschutzbehörden zu Google Analytics fortgeführt werden.
Nachdem die eigene Webseite des Datenschutzbeauftragten selbst nicht zu den eigenen Regeln passte, war so ein Schritt zu erwarten.
In der Kritik steht vor allem, dass die IP-Adresse in die USA übertragen wird. Ob eine IP-Adresse nun personenbezogen ist oder nicht, ist selbst bei Experten umstritten. Google sieht sie als nicht personenbezogen an, stolperte aber bei der Causa mit Viacom selbst über diese Meinung. Google gab Viacom schließlich nur einen anonymisierten Log weiter.
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Zum Glück kann das Recht, auch wenn Verbrecher- und Datenschützer das ungerne sehen, differenzieren. So sehe ich nicht, warum es gleich (streng) behandelt werden sollte, ob die IP-Adresse in einem Log für den Seitenbetreiber steht oder in einem für irgendeinen Rechteinhaber (z.B. Viacom).
In ersterem Fall gibt der Seitenbenutzer die IP-Adresse nämlich absichtlich bekannt – sonst ist nix mit Besuch der Homepage.
Was das soll? Nun: IP-Adresse protokollieren sollte endlich als okay eingestuft werden. Verbieten sollte man höchstens die Weitergabe etc. Sooooo persönlich ist die IP-Adresse nicht.
Ich stimmte mit dir überein. Das Speichern von IPs sollte in Ordnung sein, durch die Aufhebung der VDS in Deutschland wird die IP als Datum so oder so irrelevant.
Naja, mal sehen, für IPv4 Adressen stimmt das ja alles, bei IPv6 sieht das aber wieder ganz anders aus. Aber soweit sind wir ja noch nicht 🙂
Es gibt eine Menge Möglichkeiten, die Google Analytics Einbindung fit für deutsche Webauftritte zu machen. Man könnte sie auch als Hausaufgaben bezeichnen – die sollte man auf jeden Fall machen. In der Standardeinbindung, die Google im Konto anbietet, sind die nötigen Punkte nämlich nicht berücksichtigt. Mehr Infos zum Datenschutz mit Google Analytics