Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Johannes Caspar wirft Google nach dem Testlauf von Street View mit einigen Sehenswürdigkeiten und Oberstaufen im Gespräch mit Spiegel Online einen Bruch der Vereinbarung vor, die man im Sommer 2009 getroffen hatte.
Darin sicherte Google dies zu: „Die Löschung oder Unkenntlichmachung dieser Daten in den Rohdaten wird bereits vor der Veröffentlichung vorgenommen, wenn der Widerspruch bis zu einem Monat vor Veröffentlichung der Bilder bei Google eingeht. Später oder auch nach Veröffentlichung eingehende Widersprüche führen zu einer Löschung in den Rohdaten binnen 2 Monaten.“
Auf mobilen Geräten waren einige Häuser in Oberstaufen zu sehen, die der Eigentümer aber verpixelt sehen wollte. Grund hierfür ist ein anderer Datensatz für die kleinen Displays, der noch nicht abgeglichen war. Startet Google nun Street View nach dem 15.11. müssen die Daten auch schon in den Rohdaten gelöscht sein. Reicht man seinen Widerspruch über die Funktion „Ein Problem melden“ nach dem Start ein, dann löscht Google die Originaldaten nach zwei Monaten. Mit den Originaldaten will man dann Fehler ausbessern, sollte ein Besitzer ein falsches Haus wählen. Außerdem könnte man so einen Missbrauch rückgängig machen.
Datenschützer Caspar sagte: „Bei einem Launch des Dienstes nach dem 15. November ist daher eine vorab erfolgte Umsetzung der Löschung aller Rohdaten zwingend erforderlich. Von einer zweimonatigen Löschungsfrist kann daher nicht die Rede sein.“
Der Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte, dass man die Bilder noch nicht in die Rohdaten wegen eines Softwarefehlers übernommen habe. Für die fünf Häuser in Oberstaufen habe man sowieso ein anderes Tool verwendet als für die Widersprüche in den 20 Städten. Das Tool für die 20 Städten, die bald veröffentlicht werden, soll genau das verhindern. Hier werde der Widerspruch automatisch in die Rohdaten übernommen, wenn der Widerspruch fristgerecht bis zum 15. Oktober eingegangen ist und ist somit unwiderruflich.