Auf der Versammlung „Moderner Datenschutz im 21. Jahrhundert” in Berlin rief das Bundesinnenministerium erneut gegen Street View auf. Sie kritisierten, dass Street View mit einer Opt-Out-Lösung daher kommt und dadurch das Persönlichkeitsrecht nicht gewahrt wird. Weiterhin will Innenminister De Maizière eine „rote Linie“ entwerfen, mit der es Unternehmen, die massiv Daten sammeln, schwieriger gemacht werden soll.
Nicht nur IT-Experten und Innenminister waren zum fröhlichen Gespräch (Symposium) in der Plenarsaal des Abgeordnetenhauses von Berlin gekommen. Auch durfte Publikum und Presse gerne dabei sein und zur Diskussion beitragen. Ursprünglich war diese angesetzt, um ein neues Datenschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Leider reichte das Interesse bei den Anwesenden nur für die Street View-Sache aus.
Die IT-Beauftragte Cornelia Rogall-Grothe der Bundesregierung erklärte zunächst, dass „Die Nutzung des öffentlichen Raumes [] weiter möglich sein [] muss”, nur ergeben sich Probleme mit der Privatsphäre, da „Möglichkeiten der Verknüpfung” bestehen. Auch deshalb stellt Street View ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar.
Die Diskussion ging um die vier Stunden. Und auf dem Podium wurde heftigst über den Start von Google Street View Ende 2010 in Deutschland gestritten. Einige bezogen die Standpunkte, dass es nicht online gehen soll, andere suchen nicht den Lex und beziehen sich auf alle Dienste, die Straßen fotografieren.
Zunächst möchte De Maizière abwarten, ob die entsprechenden Unternehmen zur Selbstregulierung greifen, die ab Dezember wirksam wird. Dies ist ein „Datenschutzkodex für Geodienste” und betrifft damit viele Bereiche des Webs. Weiterhin plant er eine „Rote Linie” : Ein Gesetzentwurf, der einschlägige Datensammler in die Schranken weisen soll.
Rogall-Grothe fügt noch hinzu, dass „internetbasierte Gesellschaft nicht vollständig ohne digitale Profilbildung auskommen”, dennoch muss es eine besagte Opt-In-Lösung für Dienste, wie etwa Street View geben, sodass der Bürger eine Einflussnahme hat. Desweiteren muss der Dienst dann auch noch eine klare Zweckbindung nachweisen. Sonst gibt es wohl keine Genehmigung.
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