Das von Google angekündigte Tool für Unkenntlichmachungen von Wohnungen und Häusern in Street View steht ab sofort online zur Verfügung. Die Bedienung ist kinderleicht. Einen Widerspruch hat man binnen wenigeren Minuten eingereicht.
Auf der ersten Seite bekommt man einige Infos präsentiert, bis wann der Widerspruch eingegangen sein muss und welche Folgen dieser hat. Da die Daten unwiderruflich gelöscht werden, ist es nicht möglich Bilder wiederherzustellen, wenn es sich einer anderes überlegt. Auf Seite 2 erfolgt dann die Eingabe der Adresse. Wichtig ist es dann, dass man den Marker auf sein Haus zieht und nicht auf der Straße belässt.
Anschließend bittet Google noch um eine Beschreibung. Mit dieser sollte es möglich sein, dass man im Zweifel das Haus bzw. die Wohnung eindeutig identifizieren kann. Die Beschreibung ist freiwillig, aber unter Umständen ist ohne diese eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.
Im dritten Schritt muss man noch seine Mail-Adresse angeben sowie seinen Namen. Google versendet per Post an die Adresse dann einen Bestätigungscode und per Mail einen Link zum passenden Formular. Dies soll Missbrauch ausschließen.
Da Street View zunächst in den Städten Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal gestartet wird, müssen Anträge für Gebäude in einer dieser Städte bis 15. September 2010 24:00 bei Google eingehen und bis 06. Oktober 2010 per Code bestätigt werden. Andernfalls kann es sein, dass der Widerspruch nicht vor der Veröffentlichung bearbeitet wurde.
Für alle anderen Städte in Deutschland ist der Widerspruch ebenfalls möglich. Hier muss der Code bis 31. Dezember 2010 bestätigt werden.
Weiterhin ist – wie seit April 2009 der Widerspruch via Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Google Germany wird diesen dann an Google Inc. weiterleiten.
Der Widerspruch wird über eine verschlüsselte Seite übermittelt.