Street View: Experte hält Verbot durch Verfassungsgericht für möglich
Der frühere Vizepräsident des Verfassungsgerichtes Winfried Hassemer sagte gegenüber dem Focus, dass er ein Verbot von Street View durch das Verfassungsgericht für möglich halte. Zwar kann es sein, dass das Gericht das ein oder andere Detail an der Rechtssprechung an moderen Technologie anpasst, aber wenn das Verfassungsgericht bei seiner alten Linie bleibt, könnte ein Verbot vorstellbar sein.
Hassemer will sein Haus noch nicht verpixeln lassen, aber er überlege es sich. Street View schaffe eine neue Art von Öffentlichkeit. Für Hassemer gehöre zur Öffentlichkeit auch das Vergessen. In Street View sind aber Häuser auch noch in Jahren so zu sehen wie am Tag der Aufnahme durch ein Google-Fahrzeug.
Der Ombudsmann für Beschwerden gegen die Schufa und Strafverteidiger kritisiert das qausi-staatliche Auftreten von Google. Wann Google erst um Erlaubnis fragen müsste, wäre das Projekt schon längst gescheitert.
Das Verfassungsgericht hat die heutige informationelle Selbstbestimmung in einem Urteil zur Volkszählung 1983 festgelegt. Explizit wird diese aber nicht im Grundgesetz festgelegt, sondern lässt sich aus dem Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 ableiten. Versuche den Datenschutz in die Verfassung aufzunehmen sind bisher an der notwendigen Mehrheit gescheitert.
GoogleWatchBlog bei Google News abonnieren | GoogleWatchBlog-Newsletter
informationelle Selbstbestimmung von was? Fassaden?
Soviel zu „Google werde nicht ungerechter behandelt als Sightwalk.“