GoogleWatchBlog

NRW-Datenschützer: »Google und Sightwalk werden nicht ungleich behandelt«

» Web-Version «

In der Diskussion rund um den Start von Street View in Deutschland fielen auch immer wieder Aussagen, dass sich die Datenschützer auch einmal Googles Konkurrent Sightwalk anschauen sollen. Im Gespräch mit Herrn Prof. Caspar, dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg, griff ich diese Aussagen auch auf. Er verwies mich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Eine Anfrage hierzu wurde mir gestern beantwortet.

Die Fragen beantwortete mir Bettina Gayk vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit, rechtliche Grundsatzfragen und internationaler Datenverkehr.

GWB: „Während Google immer wieder Steine in den Weg gelegt werden, ist die Webseite sightwalk unter anderen mit Fotos aus Köln, Hamburg, München und Bonn online. In welcher Hinsicht unterscheiden sich Google Street View von sightwalk aus datenschutzrechtlicher Sicht?“

Bettina Gayk: „Sie vermuten darin, dass es eine ungleiche Behandlung des Angebots dieser Seite im Vergleich zu Streetview gäbe. Das kann ich nicht bestätigen. Wir hatten mit dem Anbieter von Sightwalk Kontakt und er war bereit, alle Anforderungen zu erfüllen, die die Datenschutzaufsichtsbehörden in ihrem Beschluss vom 13./14.11.2008 formuliert haben. Die datenschutzrechtlichen Kriterien sind für alle – deutsche wie ausländische – Anbieter von Straßenansichten im Internet im Wesentlichen gleich. Eine Besonderheit besteht allenfalls insoweit, als Google Daten auch in die USA transferiert und damit die Vorschriften für den internationalen Datentransfer beachten muss.“

GWB: „Warum darf eine deutsche Firma ihren Service – scheinbar ohne öffentliche Kritik von Datenschützern – online stellen, aber auf der anderen Seite eine ausländische Firma mit einer ähnlichen Idee sehr heftige Kritik hervorruft und quasi öffentlich an den Pranger gestellt wird?“

Bettina Gayk: „Dass das Angebot Sightwalk von der Öffentlichkeit weniger wahrgenommen und daher bisher weniger diskutiert wurde, liegt m.E. nicht an den Datenschutzbehörden. Wir jedenfalls betreiben keine aktive Öffentlichkeitsarbeit zu einzelnen Anbietern von Straßenansichten, sondern reagieren nur auf Nachfrage der Presse. Diese Nachfragen entstehen nicht zuletzt, weil es in der Bevölkerung in Deutschland durchaus eine große Besorgnis über das systematische Erfassen aller Straßenzüge gibt. Das zeigen auch die Anfragen bei uns, die die Bürgerinnen und Bürger zu Google Streetview haben. Sightwalk hat im Übrigen nicht einen Google vergleichbaren Bekanntheits- und Verbreitungsgrad und ist deswegen möglicherweise weniger interessant für die Presse.“
Meine Behauptung, im öffentlichen Raum gibt es kaum Privatsphäre und andere das Verhalten kommentieren und aufzeichnen können, wurde so beantwortet:
Ein verliebtes Pärchen nehme es zwar in Kauf, dass andere sie sehen, dies sei aber nur ein flüchtiger Eindruck bei den Passanten. „Das Paar möchte aber wahrscheinlich nicht, dass es schmusend für Jahrzehnte im Internet abgebildet bleibt. Auch im öffentlichen Raum gibt es Privatheit, die schützenswert ist. Wenn alle unsere Tätigkeiten in der Öffentlichkeit dauerhaft registriert und kommentierbar würden, würde daraus auf lange Sicht ein nicht erträglicher Überwachungsdruck für jede einzelne Person entstehen.“

Auch ein Umdenken in der Gesellschaft zur Privatsphäre in der Öffentlichkeit müsse es nicht geben, so Bettina Gayk.


Keine Google-News mehr verpassen:
GoogleWatchBlog bei Google News abonnieren | Jetzt den GoogleWatchBlog-Newsletter abonnieren