Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung den von Hamburg und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf für sogenannte Geodatendienste abgelehnt.
„Es geht um mehr als Google Street View. Deswegen ist der einzelfallbezogene Gesetzentwurf des Bundesrates, eine Art Lex Google, nach meiner Auffassung unzureichend,“ sagt de Maizière. Viel mehr dürfe man die vorhandenen Chancen und Vorteile nicht außer Acht lassen.
Die Verbraucherministerin Aigner sieht das ähnlich. Mit einer Einzelfallregelung würde man zu kurz springen und sei deswegen auch nicht das Ziel. Auch die FDP lehnt ein schnelles Gesetzgebungsverfahren ab. Man dürfe nicht jeder neuen technologischen Entwicklung ein Gesetz hinterherwerfen.
Einige Datenschützer hingegen fordern einen Gipfel mit Google und eine Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an das Internet und den Umgang mit Geo-Daten.
Ein sogenanntes Einzelfallgesetz wäre verfassungswidrig. Gesetze müssen allgemein formuliert sein und für mehrere Sachverhalte Anwendung finden. Ein Beispiel – wenn auch umstritten ist das Olympiaschutzgesetz.