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Google aktualisiert Markenrichtlinie für Europa

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Heuer im März hat der Europäische Gerichtshof über die Verwendung von Markennamen für Suchmaschinenmarketing getroffen. Das Urteil erlaubt Unternehmen die Verwendung des Markennamens eines Konkurrenten. Bisher haben die Richtlinien von Google für AdWords dies unterbunden. Nun aktualisiert der Konzern diese für Europa. Sie tritt am 14. September in Kraft.

So ist es dann einer Fluggesellschaft erlaubt Anzeigen zuschalten, die bei der Suche nach der Konkurrenz erscheinen. Ein Nutzer sucht zum Beispiel nach einem Flug mit „Müller Flight“, in den Anzeigen erscheint dann aber eine von „Air Meier“. Bisher hätte Müller Flight sich mit einer Beschwerde an Google wenden können. Google musste dann die Nutzung der Marke in AdWords für Dritte unterbinden.

Mit dieser Änderung passt Google die Vorgehensweise in Europa an seine Markenrichtlinie in den meisten anderen Ländern der Welt an. In den USA und Kanada können Inserenten schon seit 2004 fremde Markenbegriffe verwenden, Großbritannien und Irland kamen 2008 und vielen andere Länder im Mai 2009 hinzu. Eine vollständige Liste der Länder, mit dieser Richtlinie, können Interessierte in der AdWords-Hilfe einsehen.

Dennoch bleibt den Markeninhaber eine Tür für Beschwerden offen. Ist dieser der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen durch eine Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er sich weiterhin bei Google beschweren. Dies ist der Fall, wenn Anzeigen auf Webseiten führen, die den Eindruck erwecken, dass hier sie dem Markeninhaber gehört und hier Markenprodukte verkauft werden.

Die aktualisierte Markenrichtlinie entspricht einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der im März über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing entschieden hatte.

Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass es konform mit dem bestehenden Markenrecht ist, wenn unsere Anzeigenkunden auf Keywords bieten dürfen, die den Handelsmarken anderer Unternehmen entsprechen, so Stefan Tweraser, Country Director von Google in Deutschland. „Die jetzt angekündigte Änderung ermöglicht es uns, unsere Richtlinien weltweit zu harmonisieren. Die Nutzer profitieren davon, weil sie mehr für sie relevante Anzeigen finden, wenn sie bei Google suchen.

Großbritannien und Irland stellen eine Ausnahme dar, heißt es von Google. Hier werden die Richtlinien für Anzeigentexte derzeit überarbeitet. Ab 14. September können dann einige Werbende in Großbritannien und Irland Handelsmarken der Konkurrenz verwenden. Zu diesen Inserenten gehören Wiederverkäufer, Verkäufer von Bauteilen, Ersatzteilen oder kompatiblen Teilen sowie Informationswebsites.

Die Richtlinien für Anzeigentexte bleiben aber unverändert. Sie betrifft nur Keywords. Im Text der Anzeige ist die Nutzung von fremden Marken ohne Genehmigung weiterhin nicht gestattet.


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