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GEMA vs. YouTube: Hamburg lehnt einstweilige Verfügung ab

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Im Mai hatte die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA eine einstweilige Verfügung beim Hamburger Landgericht beantragt. YouTube sollte 600 illegal hochgeladene Musik-Videos von seiner Plattform löschen, so die Forderung. Nun entschieden die Richter sich gegen die GEMA und verwiesen auf die Hauptverhandlung.

Heute war die Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg, in der sich die GEMA große Hoffnungen machte, dass die eingereichte Verfügung bewilligt wird. Dazu kam es aber nicht. Die Richter lehnten den Antrag mit der Begründung ab, dass man sich auf das Hauptsachverfahren berufe. In dem geht es seit Jahren darum, dass die GEMA für jeden Klick auf ein Musik-Video YouTube bezahlen lassen will. Angeblich sei dabei auch von YouTube zu wenig Geld geflossen, weshalb die GEMA klagte. YouTube verwies zwischenzeitlich auch auf die Möglichkeit, dass statt YouTube doch die Nutzer, die die Musikvideos hochgeladen haben bezahlen könnten – das lehnt die Verwertungsgesellschaft aber ab. Im Mai sah die GEMA dann keine andere Möglichkeit, als die Verhandlungen mit YouTube einzustellen und die Sache vor dem Gericht zu klären. Dort gaben sie auch an, dass YouTube 600 Videos löschen sollte – Videos von Lizenznehmern.

So wie in Deutschland geht es nicht in jedem Land zu. In die Italien hat sich die dort ansässige Verwertungsgesellschaft gegen die GEMA aufgetürmt und kooperiert seit Juli wieder mit YouTube. Dass es hierzulande Probleme gibt, liegt an den Vorstellungen, die die GEMA hat. 
 
Google hat soeben Stellung dazu bezogen:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, den Antrag der GEMA auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen uns zurückzuweisen. Bedauerlicherweise konnte das Gericht nicht alle aufgeworfenen Rechtsfragen klären. Wenn ein Rechteinhaber ein Video auf YouTube entdeckt, das seine Urheberrechte verletzt, benötigen wir lediglich die URL des Videos, um es zu sperren. Dies haben wir im Falle der GEMA jedes Mal unverzüglich getan, wenn uns die GEMA die URLs ihrer Werke auf YouTube genannt hat. YouTube würde gern auch in Deutschland Erlöse mit Musik auf seiner Plattform erzielen und diese mit den Mitgliedern der GEMA und anderen Rechteinhabern teilen. Dies kann mit gerichtlichen Verfahren nicht erreicht werden. Eine Lösung hierfür kann unserer Meinung nach nur am Verhandlungstisch erfolgen. Wir laden die GEMA daher ein, an diesen zurückzukehren.“


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