Nachdem am Montag eine Anhörung stattfand, in der – wie erwartet – nichts neuartiges präsentiert wurde, ging es heute im Medienforum NRW um das selbe Thema. Beide Ereignisse zielen aber klar darauf ab, dass Google in Zukunft Abgaben für Text leisten soll.
Das Bundesjustizministerium hat zur Anhörung zum Thema Leistungsschutzrecht eingeladen (wir berichteten). Die vorangestellte Frage war die, ob und wie man in Zukunft neue Lizenzmodelle für Verleger schaffen sollte. Mit dabei waren (lt. Netzpolitik.org-Schätzungen) 85% Männer, 85% Juristen, 75% Lobbyisten, 15% Abgeordnete und Mitarbeiter und eine Handvoll Aktivisten bzw. Blogger, wie eben auch Markus von np.org, der live gebloggt hat. Die hatten auch diesmal nicht viel Neues zu berichten. So sollen (wir berichteten bereits) Suchmaschinen und vor allem gewerbliche Nutzer bezahlen. Also eine Google-Steuer. Der Oberhammer ist aber, dass eine Art HTML-Code die Text-Passagen schützen solle: ‚Die “Unglaublich starke verlegerische technische Leistung” könne man im HTML-Code erkennen‘. Nun frage ich mich – ganz ehrlich – wie soll man HTML-Code schützen? Meinen die, dass Google in der Form mitspielt? Der einzige HTML-Code, der euch vielleicht schützt, ist der Meta-Tag für die Suchmaschinen. Nun, weiter im Text erklärt man sich noch mit der GEZ ein paar Sachen. Unternehmen sollten bezahlen und irgendwie war die ganze Sache ziemlich kompliziert. Robin von Carta hat da mal eine 4-Punkte-Übersicht erstellt, was die Herren und Damen denn wollen. Warum allerdings dafür ein Gesetz hersoll, wissen sie auch noch nicht.
Auch im Medienforum NRW gab es heute Bestrebungen, die weit reichen sollten. Nach dem Motto „Google greift unsere Inhalte ab“ fordert der Geschäftsführer des Zeitungsverlegerverbands NRW (ZVNRW) ein Leistungsschutzrecht. Film- und Musik-Industrie bekämen ja auch richtig Geld für ihre Werke, warum also nicht auch auf Text? Auch auf ZDF und ARD wurde nochmals der Druck verstärkt. Dort wäre der „Drei-Stufen-Test“ im Rundfunkänderungsstaatsvertrag glatt ignoriert wurden. Weiter bei Onlinekosten.