Hamburg hatte vergangene Woche Google ein Ultimatum gestellt, wonach der Konzern einen Fragenkatalog beantworten sollte und einer der Original-Festplatten aus den Street View-Autos aushändigen sollte, damit die Datenschützer mögliche Verstöße prüfen können (wir berichteten).
In der Sache um die WLAN-Fahrten, die mit Street View einher gingen, gibt es weiterhin ungeklärte Fragen. Vergangene Woche stellte Hamburgs Datenschutzbeauftragte Dr. Johannes Caspar Google ein Ultimatum, wonach die Festplatte ausgehändigt werden sollte und ein Fragenkatalog beantwortet werden sollte. Heute kam dazu von offizieller Stelle eine Pressemitteilung, dass Google dieses Ultimatum nur teilweise erfüllt habe.
Offen würde dem Datenschutzbeauftragten sein, warum Google SSID, Signalstärke, Verschlüsselungsmethoden, Übertragungsprotokoll und Funkkanal-Daten erhebt, wenn doch für die Lokalisierung nur die MAC-Adressen nötig wären. Weiterhin stellt Caspar immer noch die Forderung nach einer Prüfung der Software, die bei den Street View-Fahrten zum Einsatz kam, erst daraus würden sich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb befindet sich Google aber aktuell noch in Verhandlung mit Hamburg.
Viel wichtiger ist dem Datenschutzbeauftragten eher, dass die Festplatte (oder einer der Festplatten) ausgehändigt wird. Dieser Bitte kann Google derzeit aber nicht nachkommen, wie uns Kay Oberbeck von Google Deutschland schreibt: „Wir wollen diesen Forderungen nachkommen und haben zum Beispiel ein Street View Auto zur Überprüfung bereit gestellt. Da die Ermöglichung des Zugriffs auf Nutzdaten in Deutschland jedoch rechtliche Fragen aufwirft, die weitere Prüfungen erfordern, setzen wir die Gespräche über einen adäquaten rechtlichen Weg zum Zugriff auf die Nutzdaten fort. Wir hoffen, dass sich für diese schwierige Situation bald eine Lösung findet.„
Dazu äußert sich J. Caspar ebenfalls in der Pressemitteilung und bittet dabei um Rückmeldung seitens Google: „Ich nehme die Sorge Googles um das Fernmeldegeheimnis und die Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis. Inhaltlich teile ich die Auffassung von Google nicht. […] Zudem habe ich vorsorglich die Bedenken Googles mit dem Hamburgischen Generalstaatsanwalt Herrn von Selle besprochen. Dieser hat bestätigt, dass er bei einer Übergabe der Daten an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits aus dem Schutzzweck der anwendbaren Normen nicht von einem strafbaren Verhalten ausgeht. Es sind daher keine Gründe ersichtlich, uns weiterhin die Daten vorzuenthalten.„
Sollte die Verweigerung der Daten mit den strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang stehen, so sollte das Google dem Datenschutzbeauftragten mitteilen, dass er weitere Schritte einleiten kann.