Street View: Verbraucherschutzministerin rät Bürgern zu Widerspruch

Street View

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) wird in kürze mit Pressesprechern von Google zusammentreffen und über weitere Vorgehen beraten. Bei dem Gespräch soll es vor allem um den Datenschutz bei Googles neuem Dienst Street View gehen, das berichtet „Spiegel“.

Google werden immer neue Steine in den Weg geräumt, wenn es in Sachen Datenschutz bei Street View geht. Erst Donnerstag zeigten sich Datenschützer empört darüber, dass mit Street View WLAN-Fahrten veranstaltet werden. Dabei ist diese Methode bereits Standard bei der Ermittlung des Standortes. Viele Politiker versuchten, mit einer „Wegegebühr“ Google das Geld aus der Tasche zu ziehen, bis eine Stadt nach rechtlicher Überprüfung den Rückzug wagte. Jetzt versucht man es an oberster Spitze in Form von Verbraucherschutzministerin Aigner. Sie soll die Probleme am runden Tisch ansprechen und auch nochmal den Bürger verdeutlichen, was das eigentlich heißt.

Im Interview gegenüber SPIEGEL sagte sie: „Was den Schutz personenbezogener Daten betrifft, lässt Google leider jede Sensibilität vermissen“; die Informationspolitik von Google sei „eine Zumutung“. Sie möchte wissen, „welche personenbezogenen Daten von Google gespeichert werden, wie sie vernetzt und vermarktet werden. Bisher hat sich Google um eine Antwort gedrückt“. Das sieht Google anders und kontert: „Diese Daten sind anonym und die Erhebung ist rechtmäßig“. Und genau diese Tatsache bezweifelt Aigner.

Deshalb appelliert sie an die Bürger, sich selbst zu wehren und Widerspruch einzulegen. Das Erfassen von Wohnungen, Gärten und Häuser wäre „für alle Welt einsehbar ins Internet gestellt und“ würde „mit anderen Daten verknüpft werden“. Google solle diese Sachen „vollständig unkenntlich“ machen, „vorher dürfe der Dienst für Deutschland nicht ans Netz gehen.“

Redaktionskommentar: Natürlich stellt sich bei „Street View“ ein Unbehagen ein. Dennoch sind die Methoden, mit denen Google arbeitet, völlig legitim. Und uns wäre es auch neu, dass Google neuerdings Wohnungen fotografiert oder „Home View“ einführt. Völlig abseits davon kann man im entsprechenden Formular eine Entfernung bestimmter Inhalte einfordern. Google kommt dem idR innerhalb weniger Stunden nach. Uns ist auch nicht bekannt, dass Häuser schon „Persönlichkeitsrechte“ hätten. Sollte sich dennoch jemand ertappt fühlen, möge er bitte sein Telefon aufgeben, entsprechend auch sich aus dem Telefonbuch austragen und seine Post mit dem Schredder, anstatt mit der Hand, zu zerreißen.



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comment 41 Kommentare zum Thema "Street View: Verbraucherschutzministerin rät Bürgern zu Widerspruch"

  • Datenschutz schön und gut, aber man kanns auch übertreiben. Und wieso werden offenbar nur Google diese Steine in den Weg gelegt? Es sollte doch allgemein bekannt sein das mitlerweile so ziemlich jede Firma alle daten speichert die sie nur bekommen kann. Oder was glaubt ihr wofür sind die ganze Treuekarten gut? Konsumverhalten ermitteln!

  • Redaktionskommentar: Natürlich stellt sich bei „Street View“ ein Unbehagen ein. Dennoch sind die Methoden, mit denen Google arbeitet, völlig legitim. Und uns wäre es auch neu, dass Google neuerdings Wohnungen fotografiert oder „Home View“ einführt. Völlig abseits davon kann man im entsprechenden Formular eine Entfernung bestimmter Inhalte einfordern. Google kommt dem idR innerhalb weniger Stunden nach. Uns ist auch nicht bekannt, dass Häuser schon „Persönlichkeitsrechte“ hätten.

    Legitim ist SV in Deutschland keinesfalls. Zahlreiche (unabhängige von Landesregierungen in Auftrag gegebene) Gutachten attestieren, dass es nach §201a StGB illegal ist, weil Google ohne zu fragen über hohe Sichtschutzbegrenzungen (2m) hinüberschaut in den höchstpersönlichen Lebensbereich. In Wohngebieten heißt es „Kamera runter“ auf 2m oder alle vorher fragen (völlig wurscht welchen Aufwand das erfordert). Kann ja wohl nicht so schwer sein.

  • @Lalelu:
    Das bedeutet auch, dass ab sofort keine LKW mehr durch die Straßen fahren dürfen, denn der Fahrer hat seine Augen weit höher als 2m? Oder Busse und Straßenbahnen, denn die Fahrgäste sind hier mit ihren Augen deutlich über 2m?
    Sollen die Kameras lieber in 1.50m Höhe sein und damit direkt jeder Frau in den Ausschnitt und direkt in jedes Auto glotzen?
    Hat sich irgendeiner der ständigen Nörgler jemals die StreetView-Bilder der anderen Länder angesehen und dabei wirklich was schlimmes gefunden?

    Hat unsere Verbraucherschutzministerin eigentlich Ahnung von der heutigen online-Welt? Alle die bisher gegen Google gewettert haben, haben sich einfach noch nicht damit auseinandergesetzt.
    Und an die Bürger zu apellieren, diesen gut durchdachten privaten Dienst unwiderruflich (!) zu behindern, ist für ein Bundesministerium kurz gesagt eine Frechheit! Es geht ja nicht nur um das Ausblenden von Bildern, sondern um die komplette Löschung der Rohdaten. Diese Bilder (es sind ja mittlerweile ca. 10.000!!!) sind damit nicht wiederherstellbar und führen zu schwarzen Flecken! Auch wenn zum Beispiel der „betroffene“ Mieter, der im 20. Stockwerk eines Hochhauses seine Persönlichkeit verletzt sah, weil Google aus großer Entfernung die Eingangstür fotografiert hat und deshalb das Bild löschen ließ, auszieht, dann bleibt es bei SV schwarz!
    Hat man sich SO im Ministerium vorgestellt, die „weißen Flecken“ der online-Verbreitung in Deutschland auszudünnen, vorgestellt, indem man sie „schwarz“ macht? 😉

    Den Vorteil, den SV bietet, hat hier von den „Höheren“ in Deutschland scheinbar noch niemand erkannt. Oder man interessiert sich nicht dafür, denn mit Meckerei wird man in der Presse häufiger zitiert.

  • @76615:
    Das hätte auch jeder Nachbar sehen können. Wenns danach geht. Viele Leute stellen einfach mal Fotos von irgendwelchen Leuten ins Netz.

  • >> Das hätte auch jeder Nachbar sehen können. Wenns danach
    >> geht. Viele Leute stellen einfach mal Fotos von
    >> irgendwelchen Leuten ins Netz.

    … verdienen damit jedoch kein Geld. Ausserdem haben Sie nicht die Möglichkeit 500 Millionen Menschen zu erreichen, wie Google!

    Was das WLAN-Scanning betrifft, liegt es wohl auf der Hand wozu das Ganze sein soll. Schon vor Jahren plante Google eine „FON-Alternative“. Da haben wir sie. Standortbestimmung ist natürlich der grösste Unsinn, denn kann man gar keinen Standort feststellen. Wie auch? In Strasse X gibt es 200 WLAN-Geräte, davon 160 mobile Geräte. Wie soll da ein Standort berechnet werden?

    Eine Traurigkeit, dass rechtlich nichts unternommen wird. Ein Unternehmen muss doch vorher FRAGEN ob und wieso.. und nicht „wir haben… wenns ihnen nicht passt… 2 Wochen haben Sie Zeit.. sonst sind alle ihre Daten im Netz frei verfügbar“

  • @76615:
    Wenn ich sehe, dass ein Google Auto gleich vorbeifährt, würd ich mich auch ausziehen und dann im nachinein behaupten, dass meine Privatsphäre geraubt wurde.
    Somit könnte ich dann Google klagen und ich wäre reich!

    Oder anders gesagt: Den Klägern geht es nur um das Geld…

  • @76628:
    WAs man immer wieder vergisst:
    Die öffentliche Straßen sind nicht deine „persönlichen Daten“, genausowenig dein Garten. – Daher können hier auch keine „Datenschutz“ gesetze wirken.

    Das Einzige was immer wieder passiert ist Google-Bashing, während es andere Firmen gibt, die genau das gleiche machen, wird Google immer als „evil“ bezeichnet, um die anderen Firmen, die die Fotos online stellen, kümmert sich keiner.

    reines Google Bashing, reine Panikmache, mehr nicht.

  • Hat sich einer derer, die das „Onanierer-Beispiel“ bringen, das entsprechende Bild mal wirklich angeschaut?

    Dann müsste man auch behaupten, dass sich die Bäume im New Yorker Central Park in der Nase bohren!

    Es kein Stück mehr zu sehen, als ein Mann, der auf einem Stuhl sitzt. Ob er eine beigefarbene oder gar keine (Unter-)Hose anhat, ist absolut nicht erkennbar. Nach onanieren sieht es auch nicht aus!
    Das ist kein Beispiel gegen StreetView, sondern ein Beispiel für jemanden der möglichst viel Geld kassieren will und dabei jede Lüge in Kauf nimmt. Wie man sieht, glauben die meisten diese Lüge auch noch ohne Überprüfung.

    Deswegen nochmal die Frage: Hat jemand was WIRKLICH schlimmes bei SV gesehen?

  • Immer diese Aigner…macht nur uninformiert Panik und hat entweder noch nie Streetview benutzt ode Googlet jeden Tag begeistert Palma de Mallorca o.ä. durch 🙂 Reine Panikmache!

  • Zitat smoke: „Das bedeutet auch, dass ab sofort keine LKW mehr durch die Straßen fahren dürfen, denn der Fahrer hat seine Augen weit höher als 2m? Oder Busse und Straßenbahnen, denn die Fahrgäste sind hier mit ihren Augen deutlich über 2m?
    Sollen die Kameras lieber in 1.50m Höhe sein und damit direkt jeder Frau in den Ausschnitt und direkt in jedes Auto glotzen?“

    Du hast den §201a StGB nicht ansatzweise verstanden oder?
    Du kannst jederzeit über den Sichtschutz rein schauen, aber rein FOTOGRAFIEREN und/oder VERÖFFENTLICHEN bzw. der Weltöffentlichkeit zugänglich machen ist verboten. Völlig Banane, ob du Lkw-Fahrer bist, im Doopeldecker sitzt, als startender Astronaut daneben gen Weltraum fliegst oder dich gar selber lang machst.
    Es ist der höchstpersönliche Lebensbereich, welcher der Privatsspähre unterliegt. Darein DARFST DU NICHT FOTOGRAFIEREN UDN VERÖFENTLICHEN. Egal, ob mit oder ohne Hilfsmittel.

    Zitat smoke: „Hat unsere Verbraucherschutzministerin eigentlich Ahnung von der heutigen online-Welt? Alle die bisher gegen Google gewettert haben, haben sich einfach noch nicht damit auseinandergesetzt.“

    Tja, ich setze mich damit tagtäglich auseinander und es ist nun mal illegal. Da helfen auch keine kinderlichen „Innovationsverweiger! Nehmt mir nicht mein Klickibuntiwerzeug weg“-Argumentationen der Befürworter, denen die Privatsspähre anderer (welche nicht UNGEFRAGT ihren persönlichen Lebensraum online gestellt haben wollen und das sich ein Konzern mit der Masse an Daten dämlich verdient) am A*** vorbeigeht.

    Zitat Tobi: „Das hätte auch jeder Nachbar sehen können. Wenns danach geht. Viele Leute stellen einfach mal Fotos von irgendwelchen Leuten ins Netz.“

    Klar, jeder kann über deinen 2m hohen Sichtschutz schauen und veröffentlicht es dann auf seiner globalen Plattform, wo sich die Welt drüber schlapp lacht. So naiv kannst du das nicht gemeint haben oder?
    Schau dir doch mal bitte die Bilder an: http://www.theregister.co.uk/2010/02/11/street_view_finland/

    Man fragt sich ernsthaft, wie unglaublich treudoof sich einige als virtuelles Nutzvieh zur Schlachtbank führen lassen kann möchten – frei nach dem Motto: Dont be evil. Wer´s noch glaubt …

    Ihr lieben Befürworter – widerlegt doch bitte den §201a StGB, einen der wichtigsten Gesetze zum Schutz der Privatssphäre in Deutschland (der muss euch ja nicht gefallen oder kommt jetzt wieder die …hüstl… Argumentation: „brauchen wir nicht, alles veraltet…blablablubb“?)
    Es geht in den meisten kritischen Diskussionen von Street View sowie den juristischen Gutachten AUSSCHLIEßLICH darum, dass vom höchstpersönlichen Lebensbereich, also dem Privatbereich HINTER einem Sichtschutz, UNGEFRAGT und UNERLAUBT Aufnahmen gemacht werden, wo das Einverständnis des Betroffenen sogar schon VORAUSGESETZT wird. Hier findet durch Google eine Rechtsumkehr statt ? erst machen, dann fragen.
    Dieser Paragraph 201a StGB bezieht sich verständlicherweise vorwiegend auf Wohngebiete, Siedlungen und ländliche Gebiete. Reine Innenstädte dürften davon nicht betroffen sein und sind auch NIRGENDWO Diskussionsthema.
    Von daher soll Street View diesen Wohngebieten etc. entweder fernbleiben oder die Privatsspähre beachten und sich anpassen (mit der maximalen Aufnahmehöhe von 1,80m lässt sich nicht über 2m hohen Sichtschutz schauen).
    Was bitte ist daran nicht machbar?
    Welche bescheuerten Sätze seitens Google muss man da noch hören?
    (Bsp Aussagen Google Sprecher: ?Unsere Kamera ist in 2,90m Höhe montiert, ABER nach UNTEN AUSGERICHTET!??. Na, fällt da was auf??. Ein Kugelpanorama, das ähem?.. dabei nach unten ausgerichtet sein kann??.*verwirrt am Koppe kratz*? Die Physik und Logik würde ich gern würde ich gern mal verstehen ? frage ich mich als Physikstudent und wohl auch jeder Hauptschulabbrecher.. Wer da nicht merkt, wie man hier brutal verarscht wird, dem kann man einfach nicht helfen?)

  • @76610:
    Es ist nicht „viel Rauch um nichts“, schonmal Gedanken darüber gemacht, wo die unzensierten Bilder hinkommen, also jene, die nicht veröffentlicht werden? die landen doch am Ende alle beim amerikanischen Geheimdienst, den Amerikanern kann man doch alles zutrauen, die wollten doch schon vor Jahren alle europäischen Kontobewegungen überwachen lassen.

  • @Lalelu:
    Wenn du schon jemanden zitierst, dann bitte den Richtigen. Danke. Die meisten deiner Zitate stammen von mir.

    Auch hier die Frage: Hast du den von dir genannten § 201a STG auch mal durchgelesen? Scheinbar hast DU ihn nicht richtig verstanden, behauptest das aber rotzfrech von Anderen! Dort steht doch eindeutig da: „[…]gegen Einblick besonders geschützten Raum […]“.
    Ein Raum, in den jeder LKW-/Müllwagen-Fahrer und Bus-Fahrgast reinschauen kann, ist eben nicht „besonders“ geschützt!

    Wo verstößt Google denn da gegen diesen Paragraphen?

    Hast du bitte einen Link, der die Aussage von Google beweist, die Kameras seien nach unten ausgerichtet? Davon habe ich bisher noch nie was gehört.
    „Brutal verarscht“, wie du es nennst, werde ich bisher hier nur von Google-Gegnern.

  • @MaJu

    Soso. Du fühlst dich als vera***t, weil du den Paragraphen selbst nicht subsumieren kannst (und eindeutiger gehts wohl nicht mehr). Selbstverständlich impliziert ein 2m hoher Sichtschutz einen „gegen Einblick besonders geschützten Raum „, ließ dir doch bitte mal die Gutachten der Landesregierungen durch.
    Drüberschauen darf man, wenn man in erhöhter Position sitzt – die reine Tatsache, dass es von Müllfahrern etc. möglich ist impliziert doch nicht, dass es sich um einen „besonders geschützen Raum“ handelt. Hast du dich eigentlich schon mal mit der Materie beschäftigt?

    Und wenn ein 2m hoher Sichtschutzzaun für dich explizit nicht aussagt: „Hier ist Privatbereich“, dann stelle mich als Fotograf auf eine Leiter und fotografiere durchs Fenster in deine Wohnung in der 2. Etage. Dabei lichte ich ab, wie du nackt durchs Zimmer läufst oder mit deiner Frau die Fleischpeitsche schwingst.
    Ganz ehrlich, es ist ja ?die Sache des Wohnungsinhabers, wenn keine Vorhänge oder Schalousien vorgehängt sind?. Ach was red ich! Du bist selbst schuld, wenn du die Fenster nicht zumauerst!!! Schließlich stellt doch eine Glasscheibe fast so etwas wie eine Einladung dar um Hindurchzuschauen und Abzulichten. Genau, wie der 2m hohe Sichtschutz nicht als Sichtschutz gedacht ist, sondern als Anregung und Einladung dient, auch dort noch drüber zu schauen?.

    Achja – bitte, deine Link mit der Aussage von Overbeck: http://www.focus.de/digital/computer/computer-und132street-viewund147-google-verteidigt-sich_aid_485993.html („Trotz der Aufnahmehöhe ermöglichten die Fotos keinen Blick in abgeschirmte Areale wie Gärten, betonte Oberbeck. Die Kameras seien waagerecht ausgerichtet und fotografierten nicht von oben herab. „)
    Er sagte also, die Kameras seien „waagerecht ausgerichtet“ (ich meinte fälschlicherweise, er sagte nach unten. Macht aber auch keinen Unterschied, denn ein Kugelpanorama fotografiert vom Mittelpunkt der Kugel aus in ALLE Richtungen, also auch über Hecken, Zäune etc. Weil sich Licht nun mal geradlinig ausbreitet – wie gesagt, das ist reiner Dummenfang und für völlig unverständlich, wenn dazu die Schäfchen ob ihres hübsches Spielzeuges brav zu so einer Aussage nicken.
    Schon witzig wie die Befürworter nach „Beweislinks“ schreien, diese auch immer geliefert bekommen (siehe auch der Finne), aber selbst (ebenso wie Google) keine juristischen Argumente anführen können,dass SV in Deutschland nach §201a StGB nicht illegal ist.

    Nochmal: wir diskutieren hier NUR über Googles Aufnahmepolitik in Wohngebieten, wo über Zäune und Hecken hinwegfotografiert wird. DAS ist illegal in fast 3m Höhe, von daher Kamera runter in diesen Gebieten. In Innenstädten entlang von Fußgängerpassagen oder romantischen Landstraßen können sie von mir aus da oben bleiben. Man fragt sich echt, warum die brav hinterherdackelnden Befürworter so supergern hinter Hecken schauen möchten, ansonsten würden sie diesen Fakt mit der Kamera auf 1,80 in Wohngebieten doch problemlos mitgehen können.

  • Ein Zaun, über den jeder Bus-Fahrgast drüberschauen kann, stellt kein Art des besonderen Schutzes des persönlichen Raums dar.
    Und nein, ich habe die Meinungen der Landesregierungen nicht angeschaut. Ich habe das Gesetz gelesen, denn nur dieses hat eine Verbindlichkeit. Die (Fehl-)Interpretationen von Gutachten, die fast immer den gut darstellen der es bezahlt, sind für mich und auch ggf. Entscheidungsträger unrelevant.

    Zitat „Lalelu“:
    „(Bsp Aussagen Google Sprecher: ?Unsere Kamera ist in 2,90m Höhe montiert, ABER nach UNTEN AUSGERICHTET!?“

    Hier das Zitat aus Focus.de, das Lalelu mit dem eben genannten Zitat versuchte wiederzugeben:
    „Trotz der Aufnahmehöhe ermöglichten die Fotos keinen Blick in abgeschirmte Areale wie Gärten, betonte Oberbeck. Die Kameras seien waagerecht ausgerichtet und fotografierten nicht von oben herab.“

    Und um das wieder mit einem Zitat von Lalelu zu beantworten, da es meine Meinung in diesem Fall nicht besser darstellen kann:
    „Na, fällt da was auf??. […] *verwirrt am Koppe kratz*“

    Wenn ich nicht möchte, dass man mich in einer Erdgeschosswohnung von jedem alle paar Minuten fahrenden Linienbus aus nackt herumspringen sieht, muss ich was dagegen tun. Wenn ich das nicht mache, brauche ich mich nicht darüber beschwerden, wenn dieser nicht besonders geschützte Bereich fotografiert wird.

  • Als Nachtrag:
    Leidet man nicht unter Verzerrungen der Realität, wenn man meint, mit einer Kamera in 2,90m Höhe könne man in eine Wohnung in der 2. Etage schauen?
    Und ja, 2,90m Höhe. Das ist was anderes als 3m. Mit dem Runden versucht man scheinbar wieder nur, den Bereich über Augenhöhe erheblich zu vergrößern.

    Dass Fensterscheiben fast immer spiegeln, ist bei den Millionen an bereits veröffentlichten Fotos scheinbar auch noch niemandem aufgefallen.

  • Mich würde mal interessieren, wie oft Frau Aigner schon Google und insbesondere Google Maps verwendet hat. Wenn sie so wehement dagegen ist, hat Sie bestimmt bisher darauf verzichtet, oder?

  • „Ein Zaun, über den jeder Bus-Fahrgast drüberschauen kann, stellt kein Art des besonderen Schutzes des persönlichen Raums dar.
    Und nein, ich habe die Meinungen der Landesregierungen nicht angeschaut. Ich habe das Gesetz gelesen, denn nur dieses hat eine Verbindlichkeit. Die (Fehl-)Interpretationen von Gutachten, die fast immer den gut darstellen der es bezahlt, sind für mich und auch ggf. Entscheidungsträger unrelevant.“

    Natürlich. Ignoranz, Unwissenheit oder schlimmer noch – gefährliches Halbwissen. Das Totschlagargument schlechthin, wenn man selbst keine Argumentationsgrundlage hat. Sonst würdest du nämlich nicht solchen Quatsch erzählen, dass „Ein Zaun, über den jeder Bus-Fahrgast drüberschauen kann, keine Art des besonderen Schutzes des persönlichen Raums darstellt.“
    Natürlich ist das besonders geschützter privater Raum! Oder warum glaubst du, stellen die Leute da eine 2m-Hecke davor??? Soll man eine 8m hohe Mauer bauen und wollen die Befürworter dann argumentieren, dass auch Kranführer noch reinschauen können – dann kann es ja schließlich kein schützenswerter Raum sein. Wie naiv ist das denn!?! Der Sichtschutz muss objektiv und unabhängig von Lichtverhältnissen dazu geeignet sein, Einblicke in einen räumlich abgegrenzten Bereich zu verwehren. Zusätzlich ist immer zu berücksichtigen, dass § 201a StGB lediglich Personen vor unerlaubten Bildaufnahmen schützen will, deren Bezug zu der Räumlichkeit einen höchstpersönlichen Charakter aufweist.

    Selbstverständlich sind die Gutachten der Landesregierungen Fehlinterpretationen (leider kann MaJu nicht sagen wo genau obwohl man ihm hier schon die Paragraphen darlegt, aber sie sind halts einfach mal…). Jene Gutachten, welche alle aus neutraler Position aufgegeben wurden um das Projekt zu checken und aufs gleiche Ergebnis hinausliefen.
    Es gibt nur ein positives Gutachten für Street View (aus Hannover), welches von Google in Auftrag gegeben wurde (und gaaanz bestimmt ergebnisoffen sein sollte… lachmichweg) und pünktlich zur CEBIT rumgereicht wurde. Leider ging man dort nicht einmal auf §201a StGB ein, welcher der Kernpunkt aller Diskussionen darstellt. Da sollte es aber auch beim letzten klingeln, denn wenn man den 201a leicht entschärfen könnte hätte man das wohl schon längst getan.
    Sogar RA David Seiler (Autor des beck-Buches Fotorecht) hat diese Tatsachen schon vor Jahren festgestellt, als es noch längst kein Street View gab.

    Bist du eigentlich im normalen Leben auch so leichtgläubig?
    Glaubst du auch, die Ölkonzerne sprechen sich nicht untereinander ab, nur weil sie das behaupten?

    Zitat MaJu:
    „Trotz der Aufnahmehöhe ermöglichten die Fotos keinen Blick in abgeschirmte Areale wie Gärten, betonte Oberbeck. Die Kameras seien waagerecht ausgerichtet und fotografierten nicht von oben herab.“
    Und um das wieder mit einem Zitat von Lalelu zu beantworten, da es meine Meinung in diesem Fall nicht besser darstellen kann:
    „Na, fällt da was auf??. […] *verwirrt am Koppe kratz*“
    Wenn ich nicht möchte, dass man mich in einer Erdgeschosswohnung von jedem alle paar Minuten fahrenden Linienbus aus nackt herumspringen sieht, muss ich was dagegen tun. Wenn ich das nicht mache, brauche ich mich nicht darüber beschwerden, wenn dieser nicht besonders geschützte Bereich fotografiert wird.“

    Unterliegst du ner anderen Physik als wir? Bist du schon in der 5. Klasse? (das ist keine Beleidigung sondern muss man ernsthaft fragen)
    Diese Kameras in 2.90m Höhe schauen locker über jede Hecke hinweg – bei einer Kugelaufnahme ist völlig Banane, wie die Kamera ausgerichtet ist (ob nach „oben“, „unten“, „hinten“ oder „halb acht“ – sowas gibt es nicht wenn 360°x290° aufgenommen werden…einfache Geometrie).
    Was hast du mit deinem Erdgeschoss? Darüber hat überhaupt niemand gesprochen. Bleib beim Thema.

    Irgendwie hat es keinen Sinn mit dir zu diskutieren.
    Selbst kein einziges Argument (Gutachten sind falsch – wird natürlich behauptet ohne sie gesehen zu haben lol / §201a StGB kann nicht widerlegt werden – ist wahrscheinlich nach MaJa auch Schwachsinn, dass wir so einen Paparazzi-Paragraphen haben).

    Gib doch einfach mal Butter bei die Fische!
    1) Warum konkret sind die Gutachten der Landesregierungen falsch (Aigner & Co hatte damit übrigens gar nichts zu tun) ? Wo liegt deren Fehler?
    2) Warum widerlegt Google nicht den §201a StGB?
    3) Warum soll der §201a StGB nicht gültig sein?
    4) Seit wann ist dein privater Garten, der extra per hohen Sichtschutz (keiner redet über eine 50cm-Hecke, was zum normalen Straßenbild gehört) verborgen ist, keine persönlich schützenswerter Raum mehr? Genau deswegen wurde der Paparazzi-Paragraph 201a ja eingeführt, Nochmal – egal, ob der LKW Fahrer drüber schauen kann (das darf er): er darf aber nicht FOTOGRAFIEREN oder gar VERÖFFENTLICHEN!

    Wenn du das – und darum geht es die ganze Zeit – nicht konkret und faktenhaltig beantworten kann, dann ist es völlig sinnlos, mit dir weiterzudiskutieren, weil du einfach nur den Käse glaubst, welchen man dir bezüglich Street View vorsetzt.
    Die Gesetze mögen dir persönlich nicht gefallen oder sinnfrei erscheinen, aber mittlerweile ist ein großer Teil Deutschlands gegen Street View, weil Google es einfach nicht schafft, auf die Befindlichkeiten in Wohngebieten einzugehen. Das ist gelinde gesagt dumm und ignorant. Kamera dort runter, dann gibts keine Probleme.

  • Zitat:
    Kamera dort runter, dann gibts keine Probleme.

    Ja sicher, in diesem Land, ist alles ein Problem!

  • Wen möchte Lalelu hier mit beeindrucken?

    Dass ein Bereich, den tausende Bus-Fahrgäste jeden Tag sehen können, eben NICHT eine „besonders geschützter Bereich“ ist, sollte allen klar sein. Gutachten, welche die gewünschte Meinung des Zahlenden wiedergeben (das sagst du ja selbst von Google), sind unrelevant was den Text im Gesetz angeht, denn der steht fest.
    Und im Gesetz steht nicht „privater Bereich“, sondern „besonders geschützter privater Bereich.
    Da du Student bist, habe ich ein gewisses Niveau und Wissen vorausgesetzt. Sorry, wenn ich mich irre.

    Und wieder höre ich von Google-Gegnern hauptsächlich Lügen. Ich habe nie behauptet, der genannte Pragraph sei ungültig. Ganz im Gegenteil. Er beinhaltet aber eben das Wort „besonders“, also muss es bei der Auslegung beachtet werden!

    Und ja, ich habe die 5. Klasse abgeschlossen. Das ist auch schon etliche Jahre her. Bekommt man das beim Physikstudium beigebracht, dass man mit einer Kamera in 2,90m Höhe in eine Wohnung in der 2. Etage reingucken kann? Egal wie du die Geometrie auslegst, wenn man überhaupt durch die spiegelnde Fensterscheibe kommt sieht man höchstens die Decke. Und dort laufen höchstens nackte Spiderschweine 😉

    Neben der Physik sollte man sich auch mal anderen Themen widmen, bevor man Blödsinn schreibt.
    Natürlich stellt eine 2-Meter-Hecke eine Abgrenzung dar. Damit schützt man seinen privaten Raum. Man schützt ihn damit aber nicht in bsonderem Maße.

  • Ach MaJu Ach Maju…

    vielleicht hast du´s ja oben überlesen. Die in Auftrag der Landesregierung geg. Gutachten sollten SV keinesfalls torpedieren. Sie sollten nur Rechtssicherheit schaffen, weil sich massenweise Bürger beschwert haben (hauptsächlich wegen der Gesichter- und Kennzeichensache) und diese getätschelt werden sollten, das doch alles i. O. ist (Abwiegelung wie immer mal gern geschehen). Dabei kam aber eben heraus, dass es nach §201a StGB illegal ist.

    „Dass ein Bereich, den tausende Bus-Fahrgäste jeden Tag sehen können, eben NICHT eine „besonders geschützter Bereich“ ist, sollte allen klar sein. Gutachten, welche die gewünschte Meinung des Zahlenden wiedergeben (das sagst du ja selbst von Google), sind unrelevant was den Text im Gesetz angeht, denn der steht fest.“

    Und genau jenes wurde eben von allen unabhängigen Juristen-Gutachte rigoros anders betrachtet (und masseweisen Anwohnern in Deutschland so gesehen). Wenn du nicht grad selbst ausgebildeter Jurist bist oder Richter, dann kann das deine private Meinung sein, aber leider nicht juristischer Tatbestand.
    Eben weil der Sichtschutz objektiv und unabhängig von Lichtverhältnissen dazu geeignet ist, Einblicke in einen räumlich abgegrenzten Bereich zu verwehren. Der § 201a StGB soll lediglich Personen vor unerlaubten Bildaufnahmen schützen will, deren Bezug zu der Räumlichkeit einen höchstpersönlichen Charakter aufweist.
    Halte dich doch bitte an die Fakten von den Experten – deine persönliche Meinung ist zwar schön und nett, in einer juristischen Problemtik aber völlig irrelevant.

    „Bekommt man das beim Physikstudium beigebracht, dass man mit einer Kamera in 2,90m Höhe in eine Wohnung in der 2. Etage reingucken kann? Egal wie du die Geometrie auslegst, wenn man überhaupt durch die spiegelnde Fensterscheibe kommt sieht man höchstens die Decke. Und dort laufen höchstens nackte Spiderschweine ;-)“

    Willst du nicht oder kannst du nicht? Keine Sau in good old germany interessiert die Wohnung in der 2. Etage, welche in der Downtown von Kassen, Dorfstadt oder Mux liegt!
    Es geht darum, dass man aus 2,90m Höhe in einem Kugelpanorama automatisch über eine 2m-hecke in Wohngebiten fotografiert (was nun mal illegal ist). Und das man von der Höhe drüber fotografieren kann, hat Overbeck ausdrücklich bestritten mit seiner bescheuerten Aussage.
    Erklär doch mal bitte ganz genau, wie das in deiner und Overbecks physikalischen Welt gänzlich unmöglich ist, weil die Kamera „waagerecht“ ausgerichtet ist. Das ist und bleibt Vera***e am virtuellen Nutzvieh.

    Und übrigens: keine meiner obigen Fragen konntest du beantworten – typisch für die Befürworter, welcher sich mit „gilt nicht“, „andere Gutachten falsch“, „Innovationsverweigerer“ (wieso eigentlich – SV kann gern kommen, aber nur wenn entspr. der Gesetze hier) etc. aus der Diskussion winden…naja
    Fals du die Fragen aber übersehen hast…hüstl… hier gern nochmal:

    1) Warum konkret sind die Gutachten der Landesregierungen falsch (Aigner & Co hatte damit übrigens gar nichts zu tun) ? Wo konkret liegt deren Fehler? (mit Links, anderen Experten etc.)
    2) Warum widerlegt Google nicht den §201a StGB?
    3) Warum soll der §201a StGB nicht gültig sein? (wieder mit Links, anderen juristischen Experten etc.)
    4) Seit wann ist dein privater Garten, der extra per hohen Sichtschutz verborgen ist (also Ottonormalpassant nicht drüber schauen kann), kein besonders schützenswerter Raum mehr?

  • Zitat:
    die landen doch am Ende alle beim amerikanischen Geheimdienst

    Na klar doch! Und 2012 geht die welt unter, die illuminaten kontrollieren alles und es leben schon seit jahrhunderten getarnte aliens auf der erde! -.-

  • @Googlefreak

    Zitat:
    Na klar doch! Und 2012 geht die welt unter, die illuminaten kontrollieren alles und es leben schon seit jahrhunderten getarnte aliens auf der erde! -.-

    Quellenangabe bitte.

  • Also, ich bin in der Meinung, dass Google NICHT über die Hecke im Privatbereich fotografieren soll und ist meiner Meinung auch illegal. Sollte es Google wirklich dürfen, wozu dann noch die Hecke oder den Zaun?
    Ich bin auch ein Fan für StreetView und schaue mir gerne an, aber wenn dann bitte auch in Grenzen. Wenn Google über meine Hecke fotografiert und im Netz stellt, werde ich auch unangenehm. Was gehen die anderen im Innenbereich meines Gartens an? Darum geht es ja auch.
    Vor kurzem habe ich noch ein StreetView-Bild gesehen, es zeigte eine Frau in BH die in der Nähe (nicht am) Fenster war und Google hat es zufällig fotografiert. Ein normaler Fußgänger hätte es nicht gesehen.

    Wenn da nicht zufällig MaJu oder Dudelsack gestanden hätten ohne alles 😉 Aber das stört denen ja sicher nicht 😉 wenn die Welt davon erfährt. 😉

  • Zitat:
    Sollte es Google wirklich dürfen, wozu dann noch die Hecke oder den Zaun?

    Eine Hecke oder ein Zaun sind nicht dazu da, um StreetView zu „sagen“: „Du darfst da nicht fotografieren“.

    Hecken und Zäune sind dazu da, um das Grundstück abzugrenzen, natürlich muss man das nicht mit Hecken oder Zäune machen, sieht aber damit schöner aus.
    Also Hecken/Zäune sagen nicht aus, dass man nicht reinsehen darf.

    Zitat:
    Vor kurzem habe ich noch ein StreetView-Bild gesehen, es zeigte eine Frau in BH die in der Nähe (nicht am) Fenster war und Google hat es zufällig fotografiert.

    Das kann ich mir nur schwer vorstellen, StreetView fotografiert nur tagsüber, also wenn es hell ist.
    In so einen Fall kann man in die Wohnung nicht reinsehen, da es in der Wohnung/Haus dünkler ist, als das Licht welches draußen herrscht.
    Wenn dann stand sie in der Nähe des Fensters.
    Dagegen helfen Vorhänge,…
    Oder: Wenn man schon unbedingt aus dem Fenster raussehen will, ohne dass man halbnackt gesehen wird, dann sollte man halt vorher was drüberziehen, kann ja nicht so schwer sein.

    Zitat:
    Wenn da nicht zufällig MaJu oder Dudelsack gestanden hätten ohne alles 😉 Aber das stört denen ja sicher nicht 😉 wenn die Welt davon erfährt. 😉

    Nein, hätte mich nicht gestört, da ich nie einen BH tragen werde. Außerdem besitze ich Vorhänge.

  • Lieber Dudelsack,

    du hast Recht, eine Hecke und ein Zaun sind dazu da um Grundstück abzugrenzen, aber auch um den Bewohnern zu schützen. Manche Nachbarn kommen gut zu recht, manche nicht. Manche Nachbarn sind neugierig und blicken immer drüber, das ist für die Bewohner dann unerträglich, da hilft nur eine hohe Hecke. Ich selber hatte auch einen Nachbar, der blickte ständig uns rüber, deshalb haben wir eine Hecke hingepflanzt. Glaub mir Dudelsack, nicht alle haben tolle Nachbarn wie du.

    Schön dass du Vorhänge hast, ist vielleicht auch typisch deutsch, in anderen Ländern sind Fenster eher offen. Fahr doch mal nach Holland, du wirst feststellen, das dort kaum Vorhänge gibt. Ich habe nicht geschrieben, dass die Frau am Fenster stand, sondern sie ging in BH am Fenster vorbei und da kam zufällig ein Google-Auto vorbei, weil die Kamera in fast 3m Höhe platziert war, ein normaler Fußgänger hätte unten nicht gesehen. Mensch Dudelsack, überleg doch mal, wenn das die Nachbarn von Frau im StreetView sieht, für die Frau ist es bestimmt nicht egal.

    Es muss ja nicht bei dir BH sein, es könnte ja sein, dass du nackt mal eben zum Badezimmer geht, muss aber am Fenster vorbei und zufällig hat Google „Klick“ gemacht. Ich wette mit dir, das wird dir nicht egal sein, v.a. deine Nachbarn wissen dass du darin wohnst. Es gibt unerwartete Schnappschüsse die oft als falsches Bild abgeben.

    Wuffi

  • @LaLeLu: Sag mal, wo tut es denn weh? Ich meine ja nur… Du zeterst hier pausenlos herum, als würde Google dir ein böses Leid zufügen. Google macht genau das, was viele andere Firmen hier in Deutschland tun.

    Du bist noch Student – wie du behauptest – wenn du irgendwann im Berufsleben stehst, wirst du Tag für Tag Werbung von dem Briefkasten in den Abfalleimer befördern. Hast du dir schon mal Gedanken gemacht, woher sie deine Adresse haben? Nein? – Ganz einfach: Von der Post. Die Deutsche Post ist der größte Adressenhandel in ganz Deutschland. Da es ja eine deutsches Unternehmen ist und vor relativ kurzer Zeit nach staatlich geführt wurde, beschwert sich keiner darüber.

    Pausenlos ziehst du dich an irgendwelchen Paragrafen hoch ohne auch nur das geringste fachliche entgegen zu bringen. Gesetze kann jeder durchlesen und irgendwas dahinschwafeln. Das hinter ein paar Zeilen Gesetztext immer viele hundert Zeilen Erläuterung stehen, ist dir wahrscheinlich entgangen. Als ich Physik studierte, war das noch eine ernste Sache und ich hätte keine Zeit gehabt, mich in das artfremde Gebiet Jura hineinzuarbeiten.

    Aber zurück zu dem Thema: Warum regst du dich auf. Warum bezeichnest du uns als dämliches Schlachtvieh, dass schon morgen Mittag vom bösen Google verschlungen wird? Geht es dir ums (deutsche) Prinzip [alles was nicht 100%tig erlaubt ist, ist verboten] oder hast du tatsächlich eine schwere Googlephobie?

    Ich kann dich vielleicht mit ein paar Fakten beruhigen: Die Zeugen Jehova, der Schornsteinfeger, der Vorwerkverkäufer und die netten Nervensägen von der GEZ werden werden NICHT von Google geschickt. Google klaut deine Daten nicht – wenn du Google als Suchmaschine benutzt oder wenn das Googlemobil bei dir vorbeifuhr ist alles wie zuvor. Sogar die Buchstaben deiner Bücher sind immer noch in der richtigen Reihenfolge in den Büchern. Das schlimmste, was dir passieren kann, wäre z.b. oben rechts auf dieser Seite dir beispielsweise Gesetzbücher angeboten werden.

    Wenn Google dich fotografiert, verschindet auch nicht deine Seele in den komischen Kasten. Auf einen der vielen, vielen Fotos würdest du als eine nicht identifizierbaren, gesichtslosen Person erscheinen, für die sich wirklich keiner interessiert.

    Warum also ganze Geschrei ???

  • @76645: Pauschalisieren ist gefährlich und leider falsch.

    Zitat:
    4) Seit wann ist dein privater Garten, der extra per hohen Sichtschutz (keiner redet über eine 50cm-Hecke, was zum normalen Straßenbild gehört) verborgen ist, keine persönlich schützenswerter Raum mehr? Genau deswegen wurde der Paparazzi-Paragraph 201a ja eingeführt, Nochmal – egal, ob der LKW Fahrer drüber schauen kann (das darf er): er darf aber nicht FOTOGRAFIEREN oder gar VERÖFFENTLICHEN!

    Alles was sich 2 Meter über unbebauten Boden befindet, ist öffentlicher Raum und daher nicht schützbar – deutsches Baurecht.

    Schon mal eine Stadtrundfahrt mit einem Doppeldecker gemacht? (Das sind die netten roten Busse in den größeren Städten) oder warst du schon mal ganz oben auf einem Aussichtsturm?

    Natürlich, darfst du sogar von dem Kölner Dom von oben alles mit einem kräftigen Teleobjektiv knipsen. Noch schöner – Du darfst sogar die Fotos verkaufen oder selbst in einem Buch „Kölle von oben“ veröffentlichen.

    Schau dir einmal das Gigafoto von Dresden an. Da ist kein Nummernschild oder Gesicht verpixelt. Hier schreit keiner – bei Google regen sich sogar kleine Studenten auf.

    http://www.gigapixel-dresden.de/

    Und das sich an irgendwelchen Paragrafen hochziehen ist peinlich, wenn man fachfremder Student oder Politiker ist. Das sollte man Juristen überlassen, denn die wissen zumindest teilweise, wovon sie reden.

  • Sorry für den Doppelpost, aber ich möchte noch gerne anfügen, wer sich im Garten einen runterholt, der gehört ins Netz und angeprangert. Was sind denn das für Idio***? Wedeln sich im Garten einen von der Palme und denken es bliebe unenzdeckt ?! Alco echt da bin ich sprachlos ! Und dann soll Google Streetview dran Schuld sein? Ist doch ein Witz oder ?

  • @76674: Ilse Aigner ist neben ihrer Tätigkeit als Politikern von der Ausbildung Elektrotechnikerin. Daher ist sie durch ihrer Ausbildung nicht in der Lage die rechtlichen Zusammenhänge zu erkennen wie ein Jurist.

    Es ist davon auszugehen, dass Google und die anhängenden Dienste ihr ausgesprochen egal sind. Vielmehr geht es ihr darum, sich ins ins Bild zu stellen, zwecks Festigung ihrer Position. Über ausländische Unternehmen zu schimpfen ist weitgehend ungefährlich und wird gerne von Medien aufgenommen.

    Hätte sie einen A**** in der Hose, würde sie als Bundesministerin für Verbraucherschutz das Abmahnrecht aufgreifen und reformieren. Aber so – erscheint sie als schwaches Lichtlein.

  • @76676:
    Oder er tat nur so und verklagt Google deswegen.

    Aber was mich noch mehr erstaunt ist die Dummheit, dass genau diese Leute dann auch noch die Medien darüber informieren „Ich verklage jetzt Google“.
    Damit in die Öffentlichkeit zu treten ist deren größter Fehler.

    Falls jemand beim mastubieren oder ähnliches von StreetView erwischt wird, dann ist er sowieso mal unkenntlich.
    Weiters kann man noch „Ein Problem melden“ auswählen, das Bild wird dann schnell & still ersetzt.

    Jetzt ist es so, dass die meisten einen Elefanten daraus machen und die Medien kontaktieren, dass sie Google klagen (oder was auch immer).

    Anstatt dass es in aller Ruhe entfernt wurde, wissen nun die Medien davon bescheid, machen noch vor dem Löschvorgang Screenshots und veröffentlichen diese, das Entfernen des Fotos von StreetView war zwar erfolgreich, aber dennoch existieren nun tausende Fotos vom „masturbierenden Mann“ im Netz.
    Ich kann nur sagen: Selber Schuld

  • Soll die Politik doch endlich mal ehrlich zu Google antworten und nicht immer wieder neue Gründe für ein Verbot suchen. Die haben ja nur angst das es dann noch jemanden gibt der alles über die Bürger und Politiker wissen könnte…

  • @Sharald:
    „Natürlich, darfst du sogar von dem Kölner Dom von oben alles mit einem kräftigen Teleobjektiv knipsen. Noch schöner – Du darfst sogar die Fotos verkaufen oder selbst in einem Buch „Kölle von oben“ veröffentlichen. „

    ->Aha. Wäre mir neu. Schon mal was vom Panoramarecht gehört? Öffentlicher Standort? Perspektivverändernde Hilfsmittel? Hundertwasserhausurteil? Ich habe mich jetzt nicht explizit in dieses Kölner-Dom Beispiel eingearbeitet, aber ich bin mir keinesfalls sicher, dass man das einfach so darf (wenn es darüber Bücher gibt, müssten dafür Genehmigungen erteilt worden sein oder die Erlaubnis eingeholt).

    „Schau dir einmal das Gigafoto von Dresden an. Da ist kein Nummernschild oder Gesicht verpixelt. Hier schreit keiner – bei Google regen sich sogar kleine Studenten auf.
    http://www.gigapixel-dresden.de/

    Keine Ahnung, was du damit sagen willst. Nummernschilder oder unkenntlich gemachte Personen interessieren mich nicht – habe ich doch weiter oben schon erwähnt, dass die Unkenntlichmachung von meiner Seite aus entbehrlich ist (wenn die Personen sich im öffentlichen Raum aufhalten und kein wesentlicher Bildbestandteil sind; §§22,23 KunstUrG).
    Darum gehts doch gar nicht.

    „Und das sich an irgendwelchen Paragrafen hochziehen ist peinlich, wenn man fachfremder Student oder Politiker ist. Das sollte man Juristen überlassen, denn die wissen zumindest teilweise, wovon sie reden.“

    JAAA! Wir stimmen 100%ig darin überein, denn ich habe ausschließlich die von JURISTEN erstellen Gutachten als Grundlage der Argumentation genommen und die sagen nun mal, dass Street View in Deutschland in seiner derzeitigen Ausführung (in Wohngebieten) illegal ist. Von wem willst du es denn jetzt noch hören? Welche fachliche Autorität wäre neben den Juristen gerade gut genug, dass du ihr glaubst? Und bei §201a StGB kann sogar ein Nichtjurist leicht sehen, dass Street View klar dagegen verstößt – da braucht man nur den Wortlaut zu lesen und die Auslegung der Gutachten.
    Was genau stört dich daran, wenn man sich auf die Argumentation der (Juristen)Profis bezieht und dazu noch mehrfach als Quelle preisgibt? Wenn man das nicht täte, würde wieder geschriehen werden: „Gar nicht wahr!“, „Du Laie“, „Gib uns unseren Klickibuntistreetviewlolli zurück“.
    Ich warte nach wie vor, dass jemand der Befürworter ganz KONKRET die von JURISTEN angeführten Punkte FACHLICH widerlegt, im Besonderen den StGB 201a. Die Fragen dazu habe ich weiter oben aufgeführt.
    Wenn die Befürworter nicht nur auf emotionaler Ebene (alles doof, Street View doll…blablablubb) diskutieren wollen und besonders ohne handfeste (juristische) Argumente, dann gibt das arg zu denken und es drängt sich der Gedanke auf, dass sie es gar nicht KÖNNEN – eben weil Street View nach deutschem Recht illegal ist. Sonst beweist (fachlich) das Gegenteil (mit Links, Gesetzten, neutralen juristischen Ausarbeitungen, was auch immer – es ist doch alles denkbar).

  • wie gut dass ich nichts gegen die Foto-Aktion habe, dann muss ich mich auch nicht über so einen Scheiß aufregen und deswegen ein Riesengezeter veranstalten.

    Das liegt hauptsächlich daran, dass ich immer mit Kleidung am Leibe durch den Garten renne – statt OHNE!

    Zieht euch was an wenn ihr unentdeckt bleiben wollt! Wer heutzutage meint, nackidei durch den Garten flitzen zu müssen oder sich die Palme darin zu schütteln der muss damit RECHNEN in der heutigen Zeit, dass sowas gesehen wird und schwuppsdiwupps hats die ganze Welt gesehen! 😉

  • „viel rauch um gar nichts“
    „Datenschutz schön und gut, aber man kanns auch übertreiben“
    „Den Vorteil, den SV bietet, hat hier von den „Höheren“ in Deutschland scheinbar noch niemand erkannt.“

    Das ist wie Erstklässlern das 1×1 beibringen…

    Google dringt mit seinen Diensten und dem Sammeln von Daten in alle Lebensbereiche des Menschen ein und ein Großteil der Leute applaudiert weil sie meinen Google täte es aus Nächstenliebe.
    Kaum jemand würde seinem Bäcker von nebenan erzählen das er and HIV erkrankt ist, dem potentiellen Arbeitgeber das er in einem Stadtviertel mit 70% Arbeitslosigkeit wohnt, dem hoffentlich baldigen Partner dass sie unter Schweißfüssen leidet oder den eigenen Kindern welche Stellung man beim Beischlaf bevorzugt.
    All das ist man aber bereit Google mitzuteilen wenn man nur stets alle aktuellen Add ons, Dienste, Betriebssysteme, clouds u.s.w. nutzt und installiert.

    Durch die Notwendigkeit aufgenommene Bilder in Street View widersprechen zu müssen wird die Handlungsnotwendigkeit umgekehrt. Es wird nicht gefragt ob man einverstanden ist, sondern man muss erklären das man nicht einverstanden ist.

    Ins reale Leben übersetzt: Bittet mich ein Unternehmen Geld für eine erbrachte Dienstleistung zu überweisen oder muss ich wiedersprechen das von meinem Konto 1000 Euro abgebucht wurden für eine Dienstleistung die ich möglicherweise gar nicht in Anspruch genommen habe. Der Unterschied ist schon einleuchtend, oder?

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