YouTube: Google muss als Störer für Videos haften
Google muss für Videos haften, wenn sie nicht rechtzeitig reagieren. Das entschied das Landesgericht Hamburg am 8. März. Demnach muss der Betreiber der Videoplattform fristgerecht das Video von der Seite entfernen, wenn im Video gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen wird. Sollte er dem nicht nachkommen, drohen Strafen.
Das Urteil des Landesgericht Hamburg soll Beispiel für weitere Verhandlungen seien. Konkret ging es um ein Video, in dem ein Bild eines ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Zentralrats der Juden im Feuer verbrannt wurde. Im Video hatte man ein Hakenkreuz und kichern von jungen Stimmen vernommen, so Frau Spiegel, die Frau des bereits verstorbenen Mannes. Sie hatte die Persönlichkeitsrechte verletzt gefühlt und das Video als Missbrauch geflaggt. Nachdem das Video nicht entfernt wurde, stellte sie eine Anzeige gegen Google.
Zunächst stellte Google klar, dass YouTube garnicht im Ausland haftbar sei. Dies wies aber das Gericht zurück und erklärte, dass die „besonders krasse Rechtsverletzung (offenkundiger Fall einer schweren Verletzung der Menschenwürde) [..] eine Prüfpflichtverletzung auch nach dem der Antragsgegnerin denkbar günstigsten und von ihr für sich proklamierten Prüfungsmaßstab“ darstellt. Spätestens 2007 nach dem Flagging hätte YouTube das Video entfernen müssen, da im Video ein Hakenkreuz zu sehen ist und das nach deutschem Recht ersichtlich ein Rechtsverstoß darstellt.
» Golem
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Laut Golem wurde kein Jude verbrannt(was ziemlich ekelhaft wäre und eindeutig eine Straftat darstellen würde) sondern das Bild des ehemaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel.
So ist das etwas missverständlich.