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EuGH entscheidet zu Gunsten von Google

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat heute bestätigt, dass es keine Markenrechtsverletzung darstellt, wenn Google Markennamen als Stichwort zulässt. Zudem bestätigte er, dass auch für das AdWords-System das europäische Internet-Hosting-Gesetz gilt, welches Google AdWords schützt.

Das Gutachten aus dem vergangen Jahr (wir haben berichtet) hat wahrscheinlich Wunder gewirkt, als heute der europäische Gerichtshof das Urteil gesprochen hat. Demnach verletzt Google das Markenrecht nicht, wenn Google Markennamen der Konkurrenz zulässt. 

Google verteidigt seine Ansichten im Google Blog so: „Wir glauben, dass es im Interesse der Nutzer ist, wenn man so viele Keywords wie möglich zulässt. Das maximiert auch den Kontext, indem sich die Werbung bewegt. […] Und im Gegensatz zu dem, was uns zu Lasten gelegt wird, schalten wir keine Werbung für gefälschte Marken. Im Gegenteil: Wir haben strenge Richtlinien, die gefälschte Marken verbieten; es ist einfach eine schlechte Nutzererfahrung. […] Der europäische Gerichtshof bestätigte auch, dass das europäische Gesetz Internet-Hoster schützt – darunter fällt auch das AdWords-System. Das ist wichtig, da es der Grundstein dafür ist, dass Informationen im Netz freien Fluss haben.

Damit dürfte Google ein gutes Stück weitergekommen sein und die Interessenten dürfen wieder Markennamen der Konkurrenz in AdWords-Stichworten benutzen.


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