Gutachten von Rheinland-Pfalz: Street View teilweise gesetzeswidrig
Letztes Jahr im August hat das Justizministerium von Rheinland-Pfalz angekündigt, dass man mit einem Gutachten die Rechtmäßigkeit von Street View überprüfen wird. Das Gutachten stellt etwas anderes fest, als das von Google, welches vor einer Woche veröffentlicht wurde.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Dienst von Google Street View nur unter gewissen Einschränkungen zulässig ist. Diese Einschränkungen gehen teilweise über die dem Internetdienst Google Street View von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erteilten Auflagen hinaus.
Der Internetdienst Google Street View darf schon heute nach geltendem Recht:
• Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von zwei Metern anfertigen. Die Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten oberhalb der üblichen Augenhöhe (circa zwei Meter, da Passagiere in Autos und Bussen diese Augenhöhe erreichen können) sind sowohl aus persönlichkeits- als auch datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.
• Bezüglich der Aufnahmen oder Abbildungen von Straßenansichten aus Augenhöhe wird hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit differenziert. Beim Umgang mit diesen allgemein zugänglichen Daten ist ein Ausgleich vorzunehmen zwischen den Interessen der Betroffenen und den Interessen von Google. Diese Interessensabwägung ergibt Folgendes:
• Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen grundsätzlich nicht von Google Street View fotografiert und im Internet verbreitet werden. Ansichten von Mehrfamilienhäusern ohne individualisierende Eigenschaften dürfen grundsätzlich fotografiert und im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
• Personen und sonstige im Straßenbild abgebildete Objekte mit Personenbezug (zum Beispiel Kfz.-Kennzeichen) dürfen nur anonymisiert abgebildet werden. Eine Verpixelung alleine reicht nicht aus, wenn aufgrund anderer Merkmale dennoch auf eine Person geschlossen werden kann. Anonymisierung liegt nicht vor, wenn weiterhin ein unbearbeiteter Rohdatensatz existiert.
Weiteres Vorgehen der Landesregierung:
• Die Landesregierung wird das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen, damit diese prüfen, inwieweit auf der Grundlage des Gutachtens dem Internetdienst Google Street View zusätzliche Auflagen erteilt werden müssen.
• Das Justizministerium und das Ministerium des Innern und für Sport werden des weiteren die im Rechtsgutachten unterbreiteten Vorschläge zur Änderung einzelner bundesrechtlicher Vorschriften prüfen.
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Deutschland sollte überlegen gleich die Grenzen dicht zu machen und die Leitungen ins Internet zu kappen. Ist für alle Beteiligten einfacher.
interessanter Artikel dazu in der FAZ:
http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E57E603A48EFB47DF89FC2210440C1A5F~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Merkel winkt es doch eh durch! Die sollen lieber mal schauen das Die Datenschützer nicht eins vom BGH auf die Finger bekommen wegen der Vorratsdatenspeicherung!
die datenschützer haben mit der vorratsdatenspeicherung nix zu tun…
Warum 2 Meter? Ich hier in Berlin fahre regelmäßig mit einen Doppeldecker-Bus. Auch durch Einfamilien-Wohngebieten am Stadtrand. Verstoße ich oder der Verkehrsbetrieb jetzt gegen den Datenschutz?
Muss ich in Zukunft mit geschlossen Augen Auto fahren?
Versteh nicht warum die so einen Aufstand machen. Haben die Angst das Google mehr Daten über uns besitzt als unser Staat selbst?
Die Bundeskanzlerin hat schon durchgewunken, auf der CeBIT
http://www.globezoom.info/wbb2/thread.php?postid=147767#post147767
so schwer ist es doch gar nicht zu verstehen. bei ner doppeldeckerbusfahrt machst du nicht alle paar meter automatisiert ein rundumfoto.
gepaart mit der immer besser werdenden gesichtererkennung, die man auch in picasa nutzen kann, könnte google beispielsweise auch feststellen, wer sich wo aufgehalten hat…
Aber nur einem ganz bestimmten Zeitpunkt falls ich zur Aufnahme zufällig solch einem Auto über den Weg gelaufen bin. Da bin auf mehr Fotos von japanischen Touristen drauf!
Die von dir angesprochene Mißbrauchsmöglichkeit sehe ich eher bei 24h-Überwachungskameras. DAMIT kann man Personenprofile erstellen. Und nicht mit einem Rundumfoto alle sechs Jahre.
@75494:
die zeiträume könnten ja auch kürzer werden… mich würde nicht wundern, wenn es in 4-5 jahren heisst: google und die bvg schließen einen vertrag über anbringung von streetviewkameras auf strassenbahnen o.ä.
außerdem lässt sich die technologie auch prima verkaufen.
Unsinn. Wozu soll das gut sein?!
@75519:
so abwegig finde ich eine mögliche meldung a la „googlestreetview jetzt fast überall stündlich aktuell“ gar nicht
@75515:
Jetzt verknüpfen wir das Kohorten/Selektions-Scoring der Schufa mit dem Geoscoring von Schober und StreetView:
– Wenn Du in einem alten, baufälligen Haus wohnst, bekommst Du auch keine Finanzierung für ein neues.
– Das Auto mit Beule vor Deiner Tür treibt deine KFZ-Versicherung um 20% hoch.
– Die dicken, bildungsfernen Menschen auf der Straße in Deiner Gegend, verhageln Dir die Aufnahme in einer Krankenversicherung.
– In der Nachbarschaft oder an Deinem Zaun hängt ein Streik-Plakat der Gewerkschaft -> Der potentielle Arbeitgeber findet einen „geeigneteren“ Arbeitnehmer.
– Die Kreidemalereien der Kinder an der Hauswand sorgen dafür, dass Vermieter Dich bei der Wohnungssuche ablitzen lassen.
– Du bekommst plötzlich Angebote für eine energetische Sanierung.
– Da Dein Gesicht von der Schulter Deines Seitensprungs halb verdeckt ist, hatte der Verpixelungs-Algorithmus es nicht erfasst und Deine Frau schaut sich die Wohnung ihrer besten Freundin an.
Alles albern, nicht wahr? Leider wurden diese Szenarien zum Teil von der Realität schon überholt.
Darauf wird es hinauslaufen. Google – sowie die anderen Dienste – machen das nicht aus Spass sondern um auf lange Sicht richtig Geld zu verdienen. Ein Zugang für Schufa und die anderen Wirtschaftsauskunftsfirmen bringt extrem viel Geld ein. Das dann auch noch regelmässig. Das bei solchen Zugängen dann etwas zensiert wird (diese Pseudoentfremdung), ist sehr fraglich. Nicht umsonst werden die Originaldaten (unzensierte) ewig aufbewahrt 😉
Die Originaldaten werden nach einem Jahr gelöscht um Fehler bei der Verpixelung auszubessern.
Wenn du widersprichst, werden die Originaldaten schon eher gelöscht.
Seit Jahren werden heimlich, 24 Std. am Tag, Aufnahmen von Europa und Deutschland via Satelit gemacht, die eine Auflösung haben, um die Marke einer Coladose zu erkennen. Mit „Echelon“ wird seit Jahren jedes Telefonat und jede Mail nach bestimmten Wörtern gefiltert. Jetzt wo Google offen und ofiziell bekannt gibt „Wir möchten Deuschland fotografieren“ bekommen plötzlich Abrisshäuser persönlichkeits Karakter. Das ganze ist mehr als albern. Der Hinweis mit der Schufa war schon richtig. Die löschen nie! Selbst auf Aufforderung vom Gericht, wird nichts gelöscht. Wenn man ein „sogenanntes“ Mitglied ist, bekommt man Daten zu sehen, da wird einem Schwindelig.
Meine Uroma hat damals schon gesagt:“Jeder bescheißt jeden. Das ist auch in Ordnung so, solange man über der Gürtellinie bleibt und es Ausgewogen ist!“ Ich habe lange gebraucht das zu verstehen. Jetzt, bei den öffentlichen Debaten, unter anderem von unserer geliebten Regierung, wird mir der Sinn jedoch klar.
@75530:
Oh Jonny. Das mit den Keyhole-Satelliten ist und bleibt eine Scheißhausparole. Damit das Erkennen von Aufdrucken an Coladosen mit „idealem Glas“ klappt, müsste das Objektiv oder der Spiegel etwa 7m bis 10m Durchmesser haben, wenn man davon ausgeht, dass der Sensor jedes Photon nutzt, die Atmosphäre staub- & wasserfrei ist und keine Photolumineszenz zeigt.
Ohne diese Idealisierungen wird der Spionagesatellit mit besagter Fähigkeit etwas unhandlicher und würde in etwa halb so groß wahrgenommen werden die Sonne, wenn er ein bewegliches Objekt mit sichtbarem Licht in nur einem Überflug erkennen soll.
Bruckheimer-Filme schießen manchmal etwas über die Realität hinaus.