Vor wenigen Tagen begann in Mailand ein Strafverfahren gegen Google wegen eines YouTube-Videos, welches zeigte, wie ein autistischer Junge von seinen Mitschülern misshandelt wurde. Die Staatsanwälte sehen Google in der Schuld, für eine weitreichende Filterung solcher Inhalte verantwortlich zu sein. Bei einer Verurteilung stünde die Schließung des Portals YouTube in Italien an.
Die Staatsanwaltschaft wirft Google im Fall vor, für die „illegale Datenverarbeitung und Verleumdung“ sowie für Verletzung der Privatsphäre verantwortlich zu sein. Hintergrund war ein mit dem Handy gefilmtes Video, welches am 8. September 2006 auf YouTube hochgeladen wurde. In dem Video war zu sehen, wie ein Mitschüler einen autistischen Jungen misshandelt. Bis zum 6. Dezember 2006 war es auf YouTube zu sehen, bis ein Bund aus italienischen Rechtsanwälten Klage gegen das Video erhob. Erst daraufhin entfernte Google das Video.
In der derzeit laufenden Klage wirft die Mailänder Staatsanwaltschaft Google vor, aus geschäftlichen Motiven absichtlich keine Filterung von Videos durchzuführen. Google würde seinen Filter so ausrichten, wie der Markt es verlangt. Die Technik dafür hätte Google ja schon bei der chinesischen Google-Blockade erfolgreich eingesetzt. Gegen Google würde auch sprechen, dass sie das Video nicht unverzüglich entfernt hätten.
Für Googles Rechtsvertreter, David Drummond, Googles obersten Datenschützer Peter Fleischer und Googles ehemaligen Finanzvorstand George De Los Reyes sieht das Gericht derzeit eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung vor, das schrieb die New York Times vergangen Mittwoch. Für den ehemaligen europäischen Google-Video-Chef, Arvind Desikan, wären es immerhin noch sechs Monate.
Währenddessen wies der italienische Google-Anwalt Giuliano Pisapia alle Vorwürfe zurück: Es hätte wohl ein Problem bei der Kommunikation gegeben: „Die erste Beschwerde ging an die falsche Adresse, so dass die für eine Löschung zuständigen Leute nichts von dem Problem wussten“. Google würde keinesfalls Videos filtern, da das gegen die Informationsfreiheit verstoßen würde. Auch wurde mit der Polizei nach dem Autor des Videos gefahndet, jedoch ohne Erfolg.
Am 16. Dezember diesen Jahres wollen die Verteidiger von Google dann vor dem Gericht ihr Plädoyer vortragen. Anfang nächsten Jahres wird dann ein Urteil erwartet. Googles Datenschützer Peter Fleischer sagte im Gespräch mit der Welt, auf die Frage welche Optionen bei einem negativen Urteil hätte, dass man verschiedene Optionen hätte, welche auch die Einstellung der Plattform einschließen. Dies wäre aber nur eine von mehreren Optionen.
Die Entscheidung würde aber erst nach Urteilsverkündung fallen.