Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat mehrere gesetzliche Krankenkassen abgemahnt. In der Email, die uns vorliegt, findet man viele Betriebskrankenkassen (BKK), Hamburg Münchener Krankenkasse, die Techniker sowie einige andere.
Darin heißt es „Die Nutzung des kostenlosen Google Analytics Service durch Website-Anbieter ist unzulässig, da die derzeitige Konfiguration des Dienstes eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie Löschung der Daten durch den Betroffenen nicht ermöglicht.“
Weiter sei es erlaubt unter Verwendung von Pseudonymen zum Zweck der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile zu erstellen, vorausgesetzt die betroffenen Nutzer wurden vorher darüber ausführlich informiert sowie eine Widerspruchsmöglichkeit muss existieren.
„Die Konfiguration der kostenlos angebotenen Software ermöglicht derzeit keine Umsetzung der gesetzlichen Anforderung durch die Web site-Betreiber. Die von Google in den Nutzungsbedingungen verfasste Erklärung zu der Art, dem Umfang und dem Zweck der Erhebung der Daten lässt die Nutzer vielmehr im Unklaren darüber, welche Daten konkret über sie zu welchem Zweck erhoben werden. Unklar ist auch, wie lange die Nutzungsdaten bei Google Inc. mit Sitz in den USA gespeichert werden.“
Zwar sei es möglich durch Unterbindung von Cookies die Datenerhebung zu verhindern, aber für nicht technischversierte Nutzer nur schwer umzusetzen.
Schaar bittet die Krankenkassen „die Nutzung des Google Analytics Services unverzüglich einzustellen, bei Ihnen vorhandene Daten zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen.“