Der Donaukurier (DK) hat in seiner Samstagsausgabe das Aktuelle Thema „Google Street View gewidmet. Wie ein von ihm in Auftrag gegeben Guthaben festgestellt hat, verstößt Google damit gegen deutsches Recht.
Googles Eingriff in die Privatsphäre sei „eine Missachtung der Menschenwürde“. Der Verleges des DK Schäff fordert nun den Gesetzgeber auf nicht nur Unternehmen wie Google, sondern auch gewaltige soziale Netzwerke wie StudiVZ, Facebook, Twitter und andere als potenzielle Gefahrenquelle erkannt werden und unbedingt einer strengen nationalen datenschutzrechtlichen Kontrolle unterliegen müssen. Unternehmen müsste sich von einer unabhängigen Behörde überprüfen lassen. Interview
Der Rechtsanwalt Eike Schönefelder kommt zum Schluss, dass die Fahrzeuge ohne notwendige Sondernutzungserlaubnis rechtswidrig seien und man Google deswegen mit einem Bußgeld bestrafen muss. Die Gutachter des DK Claus Köhler und Hans-Werner Moritz erklären hier eine Fragen.
Google hat dem Donaukurier am Freitag eine Stellungsnahme geschickt. In dieser findet man neben den 13 Punkten, die Google zugesichert hat, auch eine Aussage von Prof. Caspar (Datenschützer Hamburg), dass man mit der Einigung von rechtlichen Schritten absehe, da man mit den Forderungen eh schon am Rande dessen gewesen sei, was rechtlich möglich und durchsetzbar gewesen sei.
Sowohl die Landtage von Schleswig-Holstein, als auch Bayern haben in folge festgestellt, dass weitere Maßnahmen gegen Google nicht erforderlich sind. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann kommt zum Schluss, dass das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und Google ist aus seiner Sicht vertretbar ist und fügte später hinzu, dass die Nutzung der Land und Bundesstraßen durch diese Fahrzeuge dem erlaubnisfreien Gemeingebrauch unterliegen.
Ein Gutachten des Geodaten-Experten Forgo der Uni Hannover kommt zum Ergebnis, dass Häuserfronten egal ob mit oder ohne Hausnummer keine personenbezogene Daten sind. Google Street View ist auch ohne die Zusagen gegen über dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragen datenschutzrechtlich unbedenklich.