Der Widerstand gegen das Google Books Settlement Agreement ist groß. Amazon, Yahoo und Microsoft verbünden sich dagegen, die Bundesregierung sieht die Sache kritisch und die Deutschen Verleger sind ebenfalls nicht begeistert. Nichts desto trotz gibt es auch Befürworter der Vereinbarung.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sieht im Abkommen eine Legalisierung der ungenehmigten Digitalisierung und Onlinenutzung von Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher durch Google. „Es ist klar, dass dieser Vorschlag für Autoren und Verlage in Europa in keiner Weise akzeptabel ist“, sagt Gottfried Honnefelder, Chef des Börsenvereins, Golem.de.
Mit den Einwänden wolle man den Richtern verdeutlichen, dass das Abkommen für ausländische Verleger und Autoren unzumutbar sei. Deswegen wolle man mit allen rechtlichen Mitteln das Zustandekommen des Google Book Settlement verhindern.
Auch die Bundesregierung äußert sich gegen das Abkommen. Am Dienstag hat die Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen sogenannten Amicus-Curiae-Schriftsatz an das Gericht in New York. „Wir hoffen, dass das New Yorker Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger aus der so genannten „class“ herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen. Die deutschen Rechtsinhaber könnten dann selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen“, sagte Zypries.
Im Schriftsatz, der dem Handelsblatt vorliegt, heißt es, der Vergleich habe Auswirkungen auf deutsche Rechteinhaber, auch wenn die Bücher online nur in Amerika verfügbar sein sollten. Das Abkommen missachtet auch Verträge wie den Wipo-Urheberrechtsvertrag.
Aber auch die Befürworter von Google Books haben sich zusammengeschlossen. Unter ihnen findet man Universitäten, Bürgerrechtler, Studenten und ein Behindertenverband. Der Bürgerrechtler Wade Henderson sagte, dass man das Abkommen unterstütze, weil Google allen Menschen Wissen zugänglich machen wolle. National Federation of the Blind hoffe, dass so Millionen von Büchern für Sehbehinderte zur Verfügung gestellt werden können.
Unterdessen wurde bekannt, dass die eigentlich gestern abgelaufene Frist für die Eingabe von Schriftsätzen wegen Wartungsarbeiten an der Webseite bis Dienstag verlängert wurde. Google hat vermutlich im Vorgriff auf das Urteil die Richtlinien für die Nutzung von Google Books überarbeitet. Die Bedingungen sind derzeit noch nicht vollständig überarbeitet, man hat aber mit der Aufsichtsbehörde Federal Trade Commission zusammengearbeitet. Die kompletten Änderungen werden dem Gericht vorgelegt. So ist zum Anschauen von Büchern kein Google Account mehr notwendig. Diesen benötigt man aber beim Kauf von Büchern, wobei man aber das Recht erhalten wird, Daten über den Kauf löschen zu lassen.