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Street View: Rheinland-Pfalz erteilt Auftrag zu Rechtsgutachten

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Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat heute beschlossen ein Gutachten zu Rechtsfragen, die Street View betreffen einzuholen.

Das Gutachten solle untersuchen, ob das Vorgehen von Google Street View nach geltendem Recht, insbesondere unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, dem Recht am eigenen Bild, dem allgemeinen Persönlichkeitsrechten und dem Schutze der Privatsphäre zulässig sei, betont der Justizminister Heinz Georg Bamberger.

Das Gutachten werden Professor Thomas Dreier und die Professorin Indra Spiecker von der Uni Karlsruhe erstellen. Bamberger unterstrich, dass die vollständige Erfassung des Wohnumfeldes von Bürgerinnen und Bürgern und die weltweite Verbreitung über das Internet von vielen als persönliche Beeinträchtigung und als Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung empfunden werde. Deshalb müssten die Möglichkeiten einer weiteren Stärkung der Rechte der Betroffenen geprüft werden. „Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger muss auch von Internet-Diensten respektiert werden“, so Bamberger 


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