Google nimmt zum Urteil wegen der Nutzungsbedingungen Stellung
Google hat auf das noch nicht rechtskräftige Urteil zu alten Google Nutzungsbedingungen nun eine Stellungsnahme abgegeben.
Darin heißt es: „In dem Rechtsstreit ging es um längst nicht mehr verwandte Nutzungsbedingungen für die Google Suchmaschine. Einige der Klauseln waren in der Tat unglücklich formuliert und wurden von Google bereits vor mehr als einem Jahr entsprechend umformuliert. Der vom VZBV initiierte Rechtsstreit war daher überflüssig, da die angegriffenen Klauseln schon zum Zeitpunkt der Klage nicht mehr genutzt wurden.
Die Pressemitteilung des VZBV stellt die dem Rechtsstreit zugrundliegenden Tatsachen leider sehr verzerrt dar. So war Google etwa zu keinem Zeitpunkt berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke – und schon gar nicht private Dokumente – einfach im Internet zu veröffentlichen. Google hat sich lediglich ein Nutzungsrecht zu dem Zweck einräumen lassen, dass Nutzer ihre Inhalte mit anderen teilen können, etwa in den Google Diensten „Text & Tabellen“ oder Picasa. In diesen Diensten entscheidet selbstverständlich allein der Nutzer darüber, wem er seine Inhalte preisgeben will.“
Auch ist es so, dass Google niemals Emails oder unveröffentlichte wissenschaftliche Inhalte durchsehen, ändern oder gar löschen konnte. Google wies vielmehr darauf hin, dass rechtswidrige Inhalte (wie Kinderpornos) gelöscht werden können, wenn solche Inhalte in einen Dienst gestellt werden. Dazu ist Google gesetzlich verpflichtet.
Das Gericht hat auch keinen Verstoß gegen den Datenschutz feststellen können. Einige Klauseln seinen aber so formuliert gewesen, dass man annehmen hätte können, dass der Nutzer eine Einwilligung zur Datenverarbeitung gibt.
Google prüft jetzt rechtliche Schritte gegen das Urteil.
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