Die Datenschutzbehörde von Hamburg hat eine Liste mit 13 Punkten veröffentlicht, die Google in Sachen Street View zugesichert hat. Außerdem wurde vom Landtag in Schleswig-Holstein eine Stellungsnahme von Google veröffentlicht.
Die Liste enthält Zusagen, die Google entweder in den Gesprächen mit den Datenschutzbeauftragen von Hamburg oder im sogenannten Düsseldorfer Kreis gemacht hat. Neben der Verschleierung von Gesichtern vor der Veröffentlichung (1), werden auch Kennzeichen entfernt (2). Google sicherte zu Widersprüche zum Entfernen eines Gebäudes durch einen Bewohner oder Eigentümer zu akzeptieren und diese zu bearbeiten (3). Gleiches gilt für Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken. Voraussetzung ist, dass man die Personen identifizieren kann (4). Bis zu zwei Monate im Voraus werden vorhandenen Befahrungspläne veröffentlicht. In den kommenden Tagen soll diese Liste noch genauer werden (5). Widersprüche werden auch nach Veröffentlichung akzeptiert (6).
Sobald die Löschung/Unkenntlichmachung abgeschlossen ist, werden diese Löschungen/Unkenntlichmachungen auch in die Rohdaten übertragen (7). Das selbe gilt für die Widersprüche. Widersprüche die bis zu einem Monat vor Veröffentlichung eingehen, werden vor der Veröffentlichung bearbeitet. Später oder auch nach Veröffentlichung eingehende Wiedersprüche werden binnen zwei Monate auch in den Rohdaten gemacht. (8) Google wird ein Verfahrensverzeichnisses erstellen (9). Google behält sich das Recht vor die Schnittstellen bei offensichtlicher Verletzung anwendbarer Gesetze für Dritte zu unterbinden (10). Google will eine Beschreibung der Datenverarbeitungsprozesse und der technischen und organisatorischen Maßnahmen vorlegen (11). Widersprüche können hier eingereicht werden. Google wird Widersprüche zeitnah bestätigen. Mails werden sofort bestätigen und Briefe fortlaufend beantwortet.
In einer Stellungsnahme an den Landtag von Schleswig-Holstein informiert Google die Abgeordneten über die aktuelle Lage in Europa und Deutschland. Außerdem findet man auch Kritik an der Vorgehensweise vom ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein). „Das ULD ist für Street View nicht zuständig.“ Weiter heißt es in der Stellungsnahme, dass einige Vorwürfe von Thilo Weichert, die er per Pressemitteilung Anfang 04.06.2009 veröffentlichte, entweder bereits erledigt oder sogar unbegründet.
Weichert mischte sich immer wieder in die Diskussion über Street View ein, obwohl er nicht zuständig ist. Auf dem Düsseldorfer Kreis wurde nämlich festgelegt, dass für Google die Datenschutzbehörde von Hamburg zuständig ist. Google weißt auch Vorwürfe zurück, dass man einiges erst auf Druck der Datenschützer gemacht hat. Viele Forderungen sind so bereits von Anfang an vorgesehen gewesen und in anderen Ländern schon umgesetzt.
Vor allem aus Schleswig-Holstein hat Google Widersprüche bekommen. Die Summe der Widersprüche aus den 15 anderen Bundesländern ist in etwa so hoch wie die aus Schleswig-Holstein. Dies führt Google auf die Verärgerung und Irritation in Bezug auf Street View zurück. Vor allem das ULD habe dazu beigetragen, da es Street View für illegal erklärte.
„Herr Dr. Wiechert nennt Google in der Pressemitteilung vom 04.06.2009 im wörtlichen Zitat eine „informationelle Dampfwalze“, die über „nationale Regeln hinweggehe“ und für die die Beachtung von persönlichkeitsrechten nur „lästige Nebensache“ sei. Google sei „ein milliardenschwerer Internetkonzern“, der „ganze Städte ungestraft illegal mit Kameraüberwachung überziehe“.“, heißt es in der Stellungsnahme. Eine solche Art der Stellungsnahme sehe Google als unangemessen an. Zu diesem Zeitpunkt waren die Gespräche mit Datenschutz Hamburg bereits im finalen Stadium, was Weichert bekannt war. Außerdem berichtet das ULD einseitig. So gibt es dort keinen Hinweis auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages oder auf die Einigung mit den Datenschützern aus Hamburg.
Noch viel mehr findet man in der Stellungsnahme