Der Datenschutz beauftrage Prof. Dr. Johannes Caspar hat sich erneut wegen Street View zu Wort gemeldet. Gestern Abend habe man mit Produktmanagern aus Kalifornien und deutschen Vertretern von Google in einer Videokonferenz die Weigerung des Internet-Konzerns Google erhobenen Rohdaten zu einem bestimmten Termin endgültig unkenntlich zu machen erörtert. Da Googles technische Argumentation allerdings nicht überzeugen konnte, werde man nun rechtliche Schritte vorbereitet.
Google hat laut der Pressemitteilung das Datenschützers aus Hamburg angegeben, dass man die Rohdaten zur Verbesserung der Technologie brauchen würde. Deswegen könne man auch die Daten nicht löschen. Weiter heißt es, dass die Argumentation Googles vom technischen Standpunkt aus nicht nachvollziehbar sei, würden nun der zuständige IT-Experte des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und ein herbeigezogener Experte aus dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel. Dabei bekomme man auch Unterstützung vom Bundesbeauftragten für Datenschutz Peter Schar.
Dazu Prof. Dr. Caspar: „Der wirksame Schutz der personenbezogenen Daten macht es erforderlich, dass die Kamerafahrten ohne Zusage einer kurzfristigen Löschung nicht mehr fortgeführt werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Rohdaten in den USA befinden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie künftig auch zu anderen als den vorgesehenen Zwecken Verwendung finden. Ich sehe allerdings juristisch keine Möglichkeit, die Fahrten selbst unmittelbar zu verbieten. Denn direkte Eingriffsmöglichkeiten sieht das limitierte Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes, das ursprünglich aus den 1970er Jahren stammt, nicht vor. Wir haben als Aufsichtsbehörde nur die Möglichkeit, eine Löschungsanordnung zu erlassen. Diese wird gegenwärtig vorbereitet. Die straßen- und ordnungsrechtlich zuständigen Landesbehörden haben darüber hinaus eigenständig zu prüfen, ob zur Sicherung des informationellen Selbstbestimmungsrechts ihrer Bürgerinnen und Bürger die rechtswidrigen Kamerafahrten künftig untersagt werden müssen.“
Aber die Verhandlungen haben auch gezeigt, dass es noch Raum für „eine einvernehmliche Lösung“ geben könnte. Wenn Google in Kürze die Löschung von Rohdaten zusagt, gegen deren Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen und darüber hinaus die Datensicherheit für die verbleibenden Rohdaten dokumentiert, wäre zumindest sichergestellt, dass die in besonderem Maße persönlichkeitsrelevanten Daten vernichtet werden. „Dann müsste noch einmal in eine Abwägung eingetreten werden. Ich bleibe daher offen für weitere Gespräche, bin aber entschlossen, die rechtlichen Optionen auszuschöpfen, die gegenwärtig vorbereitet werde“, so Caspar abschließend.
Zuletzt wurde Caspar einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, als er Google ein Ultimatum stellte.
Ich habe mit Kay Oberbeck, Sprecher Google Deutschland, telefoniert. Er sagte mir, dass man weiterhin bemüht ist eine Lösung zu finden. Desweiteren arbeitete man International mit der Artikel-29-Datenschutzgruppe zusammen. Diese Gruppe befasst sich als unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Gemeinschaft mit Fragen des Datenschutzes. Auf internationaler Ebene möchte man einen Weg finden, wie lange die Rohdaten gespeichert werden dürfen. In der Gruppe sitzen jeweils die obersten Datenschützer aller 27 Mitgliedsstaat der EU.