HTC: Vollstreckung der einstweiligen Verfügung ausgesetzt

Android

Der Patentverwerter IPCom aus München hat Klage gegen HTC erhoben. Eine Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf wurde ebenfalls erwirkt. HTC ist der Hersteller vom G1 und dem HTC Magic.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Vollstreckung der Einstweiligen Verfügung gestoppt (AZ: 6 U 38/09). HTC soll mehrere Patente verletzen, die IPCom verwaltet. Bis die Hauptverhandlung wegen der möglichen Patentverletzungen beenden ist, ist die Vollstreckung ausgesetzt. Der Abschluss der Hauptverhandlung wird nicht vor 2010 erwartet.



Teile diesen Artikel:

Facebook twitter Pocket Pocket