Am Wochenenden wurde berichtet, dass einige Gemeinden in Schleswig-Holstein die Street View Autos verbieten lassen wollen. Unter Berufung auf die Straßenverkehrsordnung wolle man den Street View Autos, die Nutzung der Straßen untersagen. Wie nun Google per Brief den Datenschützer in Kiel mitteilte, werde es vorerst keine Street View in Schleswig Holstein geben wird.
Der Kieler Datenschützer hatte Google Deutschland per Brief dazu aufgefordert, „künftig eine Datenerhebung in Schleswig-Holstein zu unterlassen“ und keine Street-View-Bilder des Landes im Internet zu veröffentlichen.
Google Deutschland sah sich nicht zuständig und nun teilte Google aus Mountain View mit: „Für dieses Jahr steht bereits definitiv fest, dass Aufnahmen in Schleswig-Holstein nicht stattfinden werden.“ Allerdings stellte Google gleichzeitig dar, dass „die Erstellung der Aufnahmen von Straßenzügen für eine Straßenansicht in Deutschland“ rechtmäßig sei.
Thilo Weichert, Datenschützer von Schleswig-Holstein, zeigte sich erfreut und stellte abermals dar, dass Google sich an die Bundesdatenschutzgesetz in ganz Deutschland beachten muss.
Heute sprach Weichert vor Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags über Streetview. Dort stellt er die rechtliche Bewertung dar. Demnach verstößt Google Streetview, wegen der Erfassung von Wohnungen und Grundstücken zum Zweck der Internetveröffentlichung, gegen das Bundesdatenschutzgesetz: „Hierdurch erhält der Betrachter eine optische Vorstellung über die Art und Natur der Bebauung, die äußere Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeit auf Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit, Diebstahlmöglichkeit und vieles mehr.“
Tillo Guber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sagte dem Stern, dass die Rechtslage unklar sei. Es gebe derzeit kein Gesetz, dass die Google Praktiken untersagt, auch ist nicht festgelegt, ob der Kamerawagen eine Sondergenehmigung brauche. Laut seiner Aussage, könnte Google sogar klagen, wenn man ihnen das Benutzen von öffentlichen Straßen verbieten würde, das Benutzen von Straßen und Wegen zur Fortbewegung und Kommunikation erlaubnisfrei sei und keine Sondernutzung darstelle.
Guber teile aber Googles Rechtsansicht nicht: „Wenn Google meint, man sehe auf den Aufnahmen nicht mehr als jeder Fußgänger“, ist das nicht überzeugend, da es einen „Unterschied zwischen bloßem Zurkenntnisnehmen im Vorbeigehen und dauerhaftem Speichern und Abbilden“ gebe.
[Golem]
Daraus könnte man ablesen, dass Google Street View noch 2008 starten könnte, allerdings ohne Schleswig-Holstein. Anderseits könnte Google auch noch warten, bis die Rechtslage endgültig geklärt ist oder man sich mit allen Datenschützern geeinigt hat.
PS: Thilo Weichert hat auch schon Google Analytics als datenschutzfeindlich bewertet.