Google, Autoren und Verlage erzielen richtungweisende Vereinbarung
Nachdem Google zwei Jahre mit der Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) geführt hat, geben die drei heute eine zukunftsweisende Vereinbarung bekannt.
Diese Vereinbarung ermöglicht den Online-Zugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern und Texten aus bedeutenden US-Bibliotheken möglich. Das Abkommen ist eine Reaktion auf eine Sammelklage der Authors Guild und einer unabhängigen Klage von 5 großen US-Verlagen. Stellvertretend für die letzten fünf ist AAP vor Gericht gezogen. Noch ist die Einigung nicht rechtskräftig, da es noch die Zustimmung des Bezirksgerichts des Southern District of New York bedarf.
Das Abkommen erweitert in ersten Linie die Möglichkeiten von Autoren und Verlagen ihr Bücher in digitaler Form mit Hilfe der Google Buchsuche online anbieten zu können. Damit können sowohl Wissenschafter als auch normale Leser auf weitere Bücher zugreifen. Die Einigung legt besonderen Wert auf die Rechte und Interessen der Urheber, bietet ihnen weitere Einnahmequelle an und lässt sie den Online-Zugriff besser kontrollieren.
Wenn das Gericht zustimmt, beinhaltet die Vereinbarung diese fünf Punkte:
– Zugang zu nicht mehr verlegten Büchern ? Größere Aufmerksamkeit für Millionen urheberrechtlich geschützter Werke, auch für solche, die aktuell nicht mehr verlegt werden. Leser in den USA haben die Möglichkeit, diese Werke im Internet zu finden und online eine Vorschau dieser Bücher zu lesen.
– Weitere Möglichkeiten zum Erwerb urheberechtlich geschützter Bücher ? Verleger und Autoren bauen das Online-Angebot für urheberrechtlich geschützte Werke aus und erweitern somit den elektronischen Markt für Bücher in den USA.
– Institutionelle Abonnements für Millionen von Online-Büchern ? Ein Angebot an Hochschulen, Universitäten und andere Bildungsorganisationen im Rahmen von Abonnements Online-Zugang zu den Sammlungen einiger der größten und renommiertesten Bibliotheken der Welt zu erhalten.
– Kostenloser Zugang für Bibliotheken – Die kostenlose Bereitstellung von vollständigen, online-zugänglichen Büchern, die aktuell nicht mehr verlegt werden, für festgelegte Computer in öffentlichen Büchereien und Universitätsbibliotheken.
– Eine Vergütung für Autoren und Verlage sowie die Kontrollmöglichkeiten über den Zugang zu deren Werken ? Die Einnahmen aus dem Online-Angebot der Google Buchsuche sowie ? voraussichtlich – ähnlicher Programme anderer Anbieter werden mit Hilfe eines neuen, unabhängigen und gemeinnützigen Registers verteilt. Dieses Register identifiziert zudem Rechteinhaber und sammelt und pflegt wichtige Informationen über diese.
Rechteinhaber können selbst entscheiden, ob sie in dieses Register
aufgenommen werden wollen oder nicht.
Google selbst zahlt für das „Buchrechte-Register“, zur Begleichung der bestehenden Forderungen von Autoren und Verlagen sowie zur Übernahme der angefallenen Kosten des Verfahrens insgesamt 125 Millionen US-Dollar. Durch die Vereinbarung wird die Sammelklage von Authors Guild und diversen weiteren Autoren vom 20.09.2005 und die Klage fünf bedeutenden Mitgliedern der
Association of American Publishers (AAP) – McGraw-Hill Companies, Pearson Education, Penguin Group (USA), John Wiley & Sons und Simon & Schuster – beendet.
Jeder der ein Inhaber eines Urheberrechts nach US-Recht ist, kann seine Arbeiten in das „Buchrechte-Register“ aufnehmen lassen und so weitere Einnahmen durch Firmen-Abonnements, dem Online-Verkaufs der Werke und durch Werbeeinnahmen zu generieren. Falls die Bücher bereits digitalisiert wurden, ist eine nachträgliche Barbezahlung möglich.
Viele Google Partner haben bereits signalisiert, dass sie am Projekt teilnehmen werden wie die Universitäten von Kalifornien, Michigan, Wisconsin und Stanford. Ihre Anstrengungen, den Zugang zu ihren Beständen zu ermöglichen und zu bewahren, haben eine wichtige Rolle dabei gespielt, dieses Abkommen zu realisieren. Durch die Teilnahme verdeutlichen die Bibliotheken, dass sie noch mehr Bücher Wissenschaftlern, Studenten und auch dem Otto-Normalleser in den USA zugänglich machen wollen. Google rechnet außerdem damit, dass in naher Zukunft weitere Bibliotheken in den USA das Projekt aktiv unterstützen werden.
Leider gilt das neue Angebot zunächst nur in den USA. Erst wenn die Rechteinhaber die Erweiterung auf andere Länder ausdrücklich genehmigen. „Ein Buch zu schreiben ist harte Arbeit und es noch härter, dafür angemessen bezahlt zu werden“, sagt Roy Blount Jr., Präsident der Authors Guild. „Als Leser und Wissenschaftler ist es für mich ein großer Gewinn, von meiner örtlichen Bücherei die großartigsten Bibliotheken der Welt Online durchsuchen zu können. Nun ja, und auch als Autoren schätzen wir eine entsprechende Bezahlung, wenn Menschen unser Werk nutzen. Daher empfinde ich dieses Abkommen als ausgesprochen sinnvoll.“
Als historisches Abkommen bezeichnet Richard Sarnoff, Vorsitzender der Association of American Publishers die Vereinbarung. Aus seiner Sicht sei sie ein innovativen Rahmen für die Nutzung urheberrechtsgeschützter Materialien in einer schnell wachsenden digitalen Welt.
„In den Anfängen der Google Buchsuche war es unser Traum, einen Online-Zugang zu Büchern zu haben und die Suche nach Büchern immer weiter zu vereinfachen. Schritt für Schritt nähern wir uns diesem Ziel. Mit der heutigen Vereinbarung haben wir ein Riesenschritt in die richtige Richtung getan“, sagt Sergey Brin, Mitgründer und Präsident von Google. „Zusammen mit Autoren, Verlagen und Bibliotheken arbeiten wir daran, immer mehr Offline-Inhalte für alle Menschen der Welt Online verfügbar zu machen.“
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