Die Datenschutzbeauftragte kritisieren in einem heute an Google und 25 weitere Webseiten geschickten Brief den Einsatz von Google Analytics.
Die Datenschützer kritisieren, dass nur der Webmaster auf solche Daten – wie Nutzungsdauer, Browser, Betriebssystem und Provider – haben sollte. Allerdings hat auch Google auf diese Daten Zugriff und darf die gewonnenen Daten auch in anderen Diensten verwenden.
Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, sagte: „Wir waren verblüfft und schockiert, wie weit Google Analytics auch in Schleswig-Holstein verbreitet ist. Renommierte Medien- und Internetunternehmen gehören zu deren Nutzern ebenso wie viele Anbieter aus der Tourismus- und der Dienstleistungsbranche; ja politische Parteien, öffentliche Stellen des Landes und Hochschulen setzen den kostenlosen, aber datenschutzwidrigen Service ein.“
Nur in einigen wenigen Fällen haben die Webmaster einen Hinweis online, das auf der Seite Analytics eingesetzt wird (bei uns steht es im Impressum ;))
Weichert sehe keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von deutschen Surfer-Daten, habe Google einen Fragenkatalog geschickt und verlange nun Auskunft über datenschutztechnische Maßnahmen bei Google.
Mit Analytics kann ein Webmaster messen wie lange und wie oft seine Besucher seine Webseite aufrufen. Dass der Google Server weiß ob der Internet Nutzer weiß ob der Nutzer schonmal auf der Seite war, legt er ein Cookie auf dem PC des Nutzers ab.
» Datenschutzzentrum: Tracking – Nutzerverfolgung im Internet
[heise]