Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt darf ein Inserent der bei AdWords eine Anzeige schaltet, auch den Markennamen der Konkurrenz als Keyword nutzen. Das heißt BMW darf seine Banner beim Keyword „Mercedes“ schalten – zumindest so lange die Anzeige ganz klar von den Suchergebnissen abgetrennt ist und sich nicht direkt über dem Link zur Mercedes-Website befindet.
Da Google auch AdWords-Banner oberhalb der Suchergebnisse zeigt (die sind zwar seltener, aber kommen vor) ist es natürlich fraglich ob das Urteil auch hier greift und es hier nicht wieder heißen kann dass sich BMW rechtswidrig vor Mercedes positioniert hat. Die Erwähnung des Markennamens in der Anzeige selbst hingegen dürfte wieder Probleme bereiten.
Andererseits wiederum ist es nicht gestattet den Namen der Konkurrenz als META-Tag in der eigenen Webseite zu verwenden und sich auf diesem Weg auch innerhalb der Suchergebnisse oberhalb der Konkurrenz zu platzieren. Aber das hat ja am Ende mit Google nicht mehr viel zu tun und ist nur am Rande des Urteils erwähnt.
Ich denke aus diesem Urteil dürften so einige interessante Anzeigen hervorgehen in denen ein Hersteller seine Meinung über die Konkurrenz schon direkt in der Anzeige kundtut – man denke z.B. an die „Könige sind Out“-Plakate von McDonalds vor einigen Burger King-Filialen 😉
[heise]