Google und DoubleClick: Wenn Werber in die E-Mails schauen
„Wenn jemand nach Sushi-Restaurants in Brüssel sucht, dann bekommt er Werbung von Sushi-Restaurants in Brüssel auf den Bildschirm ? ohne irgendwelche Daten über seine Person zu sammeln“. Dieser Satz von Peter Fleischer, der Privacy-Googler, hört sich harmlos an. Es werde ja „nur“ die IP Adresse gespeichert. Andere Praktiken der Suchmaschine kamen bei der Anhörung „Datenschutz im Internet“ vor dem Ausschuss für Inneres beim EU-Parlament erst auf Nachfrage der Abgeordneten ans Licht.
Die Antwort auf die Frage, ob Google Mail alle Mails durchsuche, lautet in etwa so: „Wir müssen E-Mails scannen um SPAMs und Viren abzuwehren und um Schlüsselworte für die Werbung herauszufiltern.
Aber laut Datenschützern der EU müssen IP-Adressen als personenbezogene Daten betrachtet werden: „In diesem Zeitalter zu sagen, IP-Adressen sind nicht personenbezogen, das ist nicht möglich.“
Die Internet-Vertreter kontern damit: „Die Frage, ob IP-Adressen persönliche Angaben sind, kann man nicht mit Ja oder Nein beantworten.“
Weitere argumentieren die Datenschutzbeauftragten, dass man bei seinen Emails sehr vorsichtig sein müsste, denn viele Verbraucher wüssten nicht wie man mit den Daten, die man so erheben kann, verwendet werden können.
Die EU will bei der Überprüfung der geplanten Double Click Übernahme durch Google genauer vorgehen wie die FTC und sieht einen Zusammenhang zwischen Datenschutz und Wettbewerbsfragen, schließlich „geht es um das Geschäft.“
Laut Peter Hustinx fällt der, der Suchabfragen speichert und auswertet, unter die Datenschutzrichtlinie. Denn in vielen Fällen kann man sehr leicht herausfinden wer sich hinter der IP verbirgt. Marc Rotenberg, vom Electronic Privacy Information Center (EPIC), einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung aus Washington, ist der Meinung die Zusammenführung der zwei großen Datenbanken wird es zu großen Problemen beim Schutz der Daten kommen.
Andere fordern Google soll dem Nutzer offenlegen wie die Dienste verknüpft sind. „Warum gibt es keinen großen Button auf der Startseite von Google, wo der Nutzer sagen kann, dass er seine Daten nicht für Werbezwecke genutzt sehen will?“ beantwortet Fleischer, weil viele Nutzer lieber Video schauen, als irgendwelche rechtlichen Texte zu lesen. (Anm. d. Red.: Google plant ja die Datenschutzrichtlinien in Videos zu erklären, siehe hier, ab „Das kommt 2008“)
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Bis Google eine Entscheidung bei der Double Klick Übernahme getroffen hat schreiben wir wahrscheinlich 2015.
Die Entscheidung trifft net Google sondern die EU. oder was meinst du jetz?
„Warum gibt es keinen großen Button auf der Startseite von Google, wo der Nutzer sagen kann, dass er seine Daten nicht für Werbezwecke genutzt sehen will?“
Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Darum!
Es ist schon legitim, dass Google durch kontextbezogene Werbung Geld von den Werbenden erhält. Denn wovon sollte Google leben, würde es dieses Modell nicht mehr verfolgen und eine komplette Werbefreiheit anbieten? Von Luft und Liebe?
Alle die, die jetzt wieder anfangen mit der Diskussion „Keine kontextbezogene Werbung bei Google“, möchte ich auf die Grundlagen der BWL verweisen: „Unternehmen werden gegründet, um einen Gewinn zu erwirtschaften.“
Ansonsten wäre es ein gemeinnütziger Verein (was in der Tat ne lustige Vorstellung wäre 😀 )