Und wieder einmal ein Artikel aus der allseits beliebten Reihe „Klagen die die Welt nicht braucht„:
Der Hamburger Künstler Thomas Horn verklagt Google, weil seine Bilder in der Google Bildersuche auftauchen und diese von dort aus weiter kopiert werden könnten. Da Herr Horn die Urheberrechter daran besitzt, ist er der Meinung dass Google es sich nicht erdreisten darf diese Bilder auch zu indizieren und anzuzeigen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
Die Klage geht aus folgendem Fall hervor:
Ein Lizenznehmer der Postermotive von Thomas Horn hat die Fotos ins Internet gestellt – was als Lizenznehmer sein gutes Recht ist – und Google hat diese Bilder indiziert. Diese wurden dann von einem anderen User gefunden und dieser hat daraus selbst Plakate drucken lassen und diese verkauft. Statt den nachzudruckenden dafür zu belangen geht Herr Horn lieber gleich zu Google – schließlich kann er hier finanziell viel mehr rausholen…
Wieder einmal hat jemand den Sinn der robots.txt nicht verstanden mit der auch die Google Bildersuche ganz einfach ausgeschlossen werden kann. Natürlich würde es auch reichen wenn Herr Horn den Bildern andere Dateinamen gibt und diese nicht mit einem Text um das eigentliche Bild drumrum beschreiben würde – dann würden sie ebenfalls nicht in der Bildersuche auftauchen.
Aber Horn geht es nicht nur darum dass seine Bilder dort gelistet sind, sondern auch darum dass Google gar eine Kopie seiner Poster auf den eigenen Servern abgespeichert hat – auch wenn es nur Thumbnail-Größe ist. Google argumentiert damit dass die Bilder so klein sind dass man sie kaum weiterverwenden könnte – Horn fühlt sich dennoch betrogen, da Google mit seinen Fotos Geld verdient. Scheinbar hat Herr Horn vergessen dass die Bildersuche bis heute komplett werbefrei ist.
Bildersuche bald ohne Bilder?
Der Richter der das Verfahren leitet schlägt als Kompromiss vor, in Zukunft einfach keine Bildvorschau mehr in der Bildersuche anzuzeigen. Stattdessen soll nur der Titel des Bildes und der dazugehörige Beschreibungstext angezeigt werden. Das dazugehörige Bild soll erst bei einem Klick auf das Ergebnis direkt auf der Webseite angezeigt werden.
Das Urteil soll am 30. November gesprochen werden. Wenn das ein Grundsatzurteil wird dann können wir die Bildersuche wohl demnächst abschreiben – und das nicht nur bei Google. Und dann geht der Streit in die nächsthöhere Instanz. Anwälte haben mal wieder Hochkonjunktur…
[abendblatt, thx to: seekXL]
Nachtrag:
» Klage gegen Bildersuche: Googles Chancen stehen schlecht