Hamburger Künstler verklagt Google wegen Bildersuche

Bildersuche
Und wieder einmal ein Artikel aus der allseits beliebten Reihe „Klagen die die Welt nicht braucht„:
Der Hamburger Künstler Thomas Horn verklagt Google, weil seine Bilder in der Google Bildersuche auftauchen und diese von dort aus weiter kopiert werden könnten. Da Herr Horn die Urheberrechter daran besitzt, ist er der Meinung dass Google es sich nicht erdreisten darf diese Bilder auch zu indizieren und anzuzeigen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Die Klage geht aus folgendem Fall hervor:
Ein Lizenznehmer der Postermotive von Thomas Horn hat die Fotos ins Internet gestellt – was als Lizenznehmer sein gutes Recht ist – und Google hat diese Bilder indiziert. Diese wurden dann von einem anderen User gefunden und dieser hat daraus selbst Plakate drucken lassen und diese verkauft. Statt den nachzudruckenden dafür zu belangen geht Herr Horn lieber gleich zu Google – schließlich kann er hier finanziell viel mehr rausholen…

Wieder einmal hat jemand den Sinn der robots.txt nicht verstanden mit der auch die Google Bildersuche ganz einfach ausgeschlossen werden kann. Natürlich würde es auch reichen wenn Herr Horn den Bildern andere Dateinamen gibt und diese nicht mit einem Text um das eigentliche Bild drumrum beschreiben würde – dann würden sie ebenfalls nicht in der Bildersuche auftauchen.

Aber Horn geht es nicht nur darum dass seine Bilder dort gelistet sind, sondern auch darum dass Google gar eine Kopie seiner Poster auf den eigenen Servern abgespeichert hat – auch wenn es nur Thumbnail-Größe ist. Google argumentiert damit dass die Bilder so klein sind dass man sie kaum weiterverwenden könnte – Horn fühlt sich dennoch betrogen, da Google mit seinen Fotos Geld verdient. Scheinbar hat Herr Horn vergessen dass die Bildersuche bis heute komplett werbefrei ist.

Bildersuche bald ohne Bilder?
Der Richter der das Verfahren leitet schlägt als Kompromiss vor, in Zukunft einfach keine Bildvorschau mehr in der Bildersuche anzuzeigen. Stattdessen soll nur der Titel des Bildes und der dazugehörige Beschreibungstext angezeigt werden. Das dazugehörige Bild soll erst bei einem Klick auf das Ergebnis direkt auf der Webseite angezeigt werden.

Das Urteil soll am 30. November gesprochen werden. Wenn das ein Grundsatzurteil wird dann können wir die Bildersuche wohl demnächst abschreiben – und das nicht nur bei Google. Und dann geht der Streit in die nächsthöhere Instanz. Anwälte haben mal wieder Hochkonjunktur…

[abendblatt, thx to: seekXL]

Nachtrag:
» Klage gegen Bildersuche: Googles Chancen stehen schlecht




Teile diesen Artikel:

Facebook twitter Pocket Pocket

comment 25 Kommentare zum Thema "Hamburger Künstler verklagt Google wegen Bildersuche"

  • Na ja, durchkommen wird er mit seiner Klage nicht, denn Google sowie andere Suchmaschinenbetreiber bieten ausreichend Möglichkeiten, zum Beispiel in Form der robots.txt oder der WebmasterTools, die Bildindizierung auf Homapges zu deaktivieren. Der Kläger hätte beim Verkauf der Bilder das in seine Geschäftbedingungen schreiben müssen.

    Verwendung auf Webseiten ja, aber Indizierung durch Suchmaschinen nein.

    Hier ist diesmal nicht anzuwenden „nicht wissen schützt vor Strafe nicht“, sondern „nicht wissen gibt nicht automatisch Recht“.

    Bin gespannt wie es ausgeht, du hältst uns hoffentlich auf dem Laufenden.

  • Sehe das ebenso wie Sven und bin auch gespannt wie das ganze ausgehen wird, hoffentlich für Google, wenn es auch unschön ist das die Bilder des Künstlers unberechtigt auf fremden Webseiten verwendet werden.

  • Es ist schon lustig. Andere versuchen alles, um mit ihren Bildern und Grafiken in die Bildersuche zu kommen, weil sie die enorme Reichweite der Bildersuche erkannt haben.

    Wieder andere, die schon aufgenommen worden sind, klagen dagegen. 🙂

  • Ich war bei der Verhandlung dabei, ihr hättet mal sehen müssen, wie die Anwälte von Google ins schwimmen gekommen sind.

    Und die konnten kein einziges Gegenargument bringen, dass die Verwendung der kleinen Bilder auf den Google-Servern rechtfertigt…

    Sprachen von Zitat-Recht und verwiesen dauernd auf Rapidshare-Urteil.

    Und deren schönste Begründung war: Wenn ein Webseitenbetreiber nicht möchte, dass seine Bilder in der Google-Suche auftauchen, kann man das ja mit seinem Robots.txt verhindern. Die Anfrage vom Richter, wie verhindert man denn, dass andere das Bild klauen und auf den eigenen Seiten einstellen und schon ist das Bild wieder in der Suche….

    Der Richter meinte: wir haben auch Bauchschmerzen, wenn wir sowas hier sagen, aber das speichern der Bilder ist nicht rechtens…

  • tja. ganz ehrlich. ich nutze die bildersuche zwar auch, aber mir ist sie eher ein dorn im auge. ich veroeffentliche bei mir haeufiger fotos von tieren, blumen und sonstigen dingen die von den kindercommunities gerne geklaut werden.
    ich hatte unmengen an traffic auf meiner seite durch die bildersuche, leider haben die meissten leute einfach die bilder geklaut anstatt sie zu betrachten und meine texte dazu zu lesen.
    als konsequenz habe ich natuerlich den zugriff auf den ordner per robots.txt verboten, aber generell haette es mir viel aerger erspart, wenn es die suche nicht gaebe.

  • Rein rechtlich ist das speichern auch von Thumbnails durch Google illegal. Wenn ich als Fotograf ein Bild mache, dann bleibt das mein gesitiges Eigentum, auch wenn das Bild nur Kleinformatig ist.

    Und Google verdient jede Menge mit diesen Thumbnails. Zwar nicht direkt, durch angehängte Werbung. Wenn aber User Google nutzen (und keine andere Suchmaschiene), weil sie hier die Thumbnails sehen können, dann ist das ein Geldwerter Vorteil…

  • aber da ALLE es nutzen kann google damit auch geld verdienen. ist es nicht das gute recht dieser firma? sie hat etwas „erfunden“, was die ganz welt verwendet. soviel individualismus erwarte ich nicht, dass sie damit kein geld verdienen wollen.
    zeiten ändern sich. und das urheberrecht muss in einigen teilen überdacht werden. zumal auch andernorts damit schindluder getrieben wird …

  • Meine Vorschläge findet ihr in:
    http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_071107_lghh_psyskoman.htm#Schreiben_an_die_zu_entscheidende_Kammer

    robots.txt nutzt wenig, weil in dieser Datei lediglich ganze Gruppen bzw. Verzeichnisse für die Suchmaschinen gesperrt werden können.

    Man kann in dem img-Tag ein Atribut vorsehen, z.B. für Fremdspeichern „erlaubt“ bzw. „nicht erlaubt“

    outsave=“yes“ outsave=“no“

    Alles ganz einfach. Google kann es selbst anbieten.

  • Achja der Vorschlag von Herrn Horn mit dem „outsave“-Tag ist hervorragend. Aber rein auf Verbeserungsvorschläge kann man nicht klagen. 😉

  • Hallo Christian, „Kohle“ also Schadenersatz von Google etc. werde ich nie erhalten. Google Inc. hat seinen Sitz im Steuerparadies Delaware. Da ist nicht zu holen.
    Wie das „Selbstmarketing“ aussieht, kann man auf der
    Webseite von hood.de nach der Eingabe von psykoman bewundern.
    In Thailand mit meinem Bild hergestellte Schrottartikel. Das Bild hat Google „frei Haus“ geliefert. PsykoMan Bilder habe ich noch nie ins Internet gestellt. Wozu auch. Vermarktet habe ich die Bilder als Poater und T-Shirts in Deutschland. Hier ist mein Arbeitsplatz. In Thailand oder China will ich nicht arbeiten. Ich habe garnichts dagegen, wenn Google mich aussperrt. Ohne den Bilderklau ging es mir fantastisch.Mit Google war keine Einigung möglich. Es hätte gereicht, wenn Google meine Bilder, die übrigens alle von Dritten kommen aus der Google Bildersuche und dem Google-Cache entfernt hätte. Aber Google hat überhaupt meine Existenz angezweifelt. Deshalb die Klage.Sorry, wer nicht hören will muß fühlen. Was sind das für Google Anwälte, die Ihren Mandanten in der Rechtsverletzung bestärken? Ich habe die Info, dass Google den Anwälten pro Stunde ? 400,00 bezahlt, damit diese mit allen Mitteln eine Gerichtsentscheidung hinauszögern. Bis jetzt hat das geklappt. Die erste Instanz geht ins dritte Jahr. Urteilsverkündung ist jetzt am 25 April 2008. Ich rechne damit, dass Google weitermacht bis zum BGH und Bundesverfassungsgericht. Das dauert min. bis zur Entscheidung noch weitere 4 Jahre. Zeit in der Google viel „Kohle“ machen kann. Da sind die Anwalts und Gerichtkosten „peanuts“. Übrigens Christian, das Internet ist nicht Google. Schon garnicht sollte Google ein Monopol halten. Das es auch anders geht zeigen „kleinere Suchmaschinen“. redzee.com z.B.

  • Als ehemaliger Google-Fan sehe ich Google inzwischen sehr kritisch.

    Mit dem PR der Informationsfreiheit und revolutionärer Technologie und neusten Ideen baut sich Google ein absolutes Monopol mittels millionenfacher täglicher Rechtsverletzungen und Vernichtung von Existenzen.

    Google erinnert mich an die Bemühungen der real existierenden Kommunisten, welche der Welt zentral beglücken wollten, und dabei das Recht mit den Füßen [Stiefeln], die Menschenwürde verachteten sowie die Existenz und das Leben von Millionen vernichteten.

    Schwer vorstellbar, dass Google nicht eine zentrale Rolle bei den Geheimdiensten spielt.

    Die Datensammlung bei Google umfasst nicht nur die Web-SDites, sondern auch die Zugriffe das Profil der Nutzer. Für Google sind alle Nutzer durchsichtig.

  • Das Hamburger Gericht unter Vorsitz von Ra.Bolko Rachow hat die Urteilsverkündung jetzt das dritte Mal verschoben. Mal sehen wann die Kammer es schafft. Vielleicht noch 2009. Mitlerweile ist der Osten schneller und besser. Das OLG Jena hat unter dem Az.2U 319/07 am 15.03.2007 entschieden, das Bildersuchmaschinenbetreiber kein Recht haben urheberrechtlich geschützte Bilder ohne Einwilligung des Künstlers online zu stellen.

  • Rolf Schälike, du hast mir die Worte aus dem Mund genommen. Endlich jemand der auch meiner Meinung. Als ob die Borschen nicht genügend durch ihre Suchemaschine verdienen wurden, nein! Durch Stadtplan, Anzeigen, ?vernichten von Anfang an, ihre Konkurrenzen.

    Ich bin wirklich direkt davon betroffen. Eigentlich suche ein Forum, wo man sich über Geier (Anwälte) schlau machen kann, denn davon habe ich zurzeit zwei am Hals. Sie haben ein Email von mir erhalten: ?Auf meine Seite kann man kostenlos eine Anzeige aufgeben?.

    Dass, Werbe-Email verboten ist, wusste ich wirklich nicht. Ich habe mich schriftlich und höflich bei Ihnen entschuldigt, aber sie wollen Kohle sehen.

  • Hallo!
    Ich habe auch eine Abmahnung bekommen.

    Hier einige Informationen zu meiner Sachen.

    Ich bin ein Harz IV Empfänger der versucht eine Metasuchmaschine aufzubauen. Alle Bilder die in meiner Suchmaschine angezeigt werden sind Google Ergebisse. Die Bilder stammen also nicht direkt von mir, sondern von Goolge. Ich habe jetzt eine Abmahnung über 170000 ? bekommen weil dort auch diese Bilder angezeigt werden ( Halt Google Ergebnisse ). Wie Ihr euch vieleicht vorstellen könnt hat mich das wie ein Hammer getroffen. Die Serverkosten zapfe ich schon vom zu kleinem Harz IV ab, so das ich teilweilse zum ende das Monats nichts mehr übrig habe. Ich habe nur versucht mir etwas aufzubauen nicht wie viele andere einfach nur da sitzen und Harz IV beziehen. Bei dieser Abmahnhöhe könnt Ihr euch sicherlich vorstellen das ich mich gleich verbuddeln lassen kann.

  • Geh zum gericht und besorg dir einen beratungsschein, dann ab zu einem Fachanwalt zu dem bereich und die abmahnung prüfen lassen – und das evtl. weitere vorgehen besprechen.

    Der Streitwert ist 170 000 ?, oder wollen die 170 000 ? als kostennote ? das wäre nämlich schon ziemlich kaputt.

    Abmahnungen auf gar keinen Fall, aber auch wirklich niemals einfach unbeachtet liegen lassen!

  • Hallo!
    Ich habe heute versucht den Gegenanwalt bzw. Thomas Horn zu erreichen. Leider das nicht geklappt. Links liegen lassen werde ich die Abmahnung bestimmt nicht. Nofalls schalte ich halt die ganze Suchmaschine ab. Ich möchte mit keinem irgendwelchen Ärger bekommen. Wie gesagt, ich habe hier nur versucht mir etwas auszubauen. Vieleicht lassen die ja noch mit sich reden, weil ich kann alles nachweisen und belegen mit meinem Harz IV und das es sich um Google Bilder handelt.

  • Hallo JLutherclass
    ich hatte dich versucht tel. zu erreichen. Unter 034771 72005 habe ich einen falschen Teilnehmer erwischt. Die Tel.Nr. ist nicht richtig. Ruf nicht den Anwalt an. Was die meisten nicht wissen, dass löst eine neue Gebühr aus und bringt außer bla bla nichts. Direkt können wir sprechen. Wer hinter der Suchmaschine yoodo.eu steckt, kann vorher keiner wissen. Du kannst ja eine korrekte Bildersuche betreiben. Ist vieleicht eine Marktlücke. Die Urteile sind mittlerweile gegen google; telekom; freenet und aol vom LG-HH ergangen. Tenor aller 4 Urteile. Das Einstellen geschützter Bilder in die Bildersuche ist rechtswidrig. Google Az.308 O 42/06 und alle anderen Bildersuchen können kein Privileg zum Diebstahl für sich reklamieren. Die Rechtsverletzung ist widerrechtlich. Die Wiedergabe der thumbnails unterfällt nicht dem Zitatrecht gemäß § 51 Nr.2 UrhG. Auch das wirtschaftliche Inteesse der Beklagten an der Aurechterhaltung ihrer gewerblichen Tätigkeit im bisherigen Umfang rechtfertigt es nicht, die Urheberberechtigten an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke nicht zu beteiligen. Na dann bin ich mal gespannt auf Eure Meinung.

  • Das erinnert mich an Leute, die mir mit Abmahnungen gedroht hatten, weil wir sie auf unserer Webseite verlinkt hatten. Begründung: Der Besucher würde dann glauben, dass wir der Urheber der verlinkten Angebote sind. Jeder normale Webseitenbetreiber ist froh, wenn viele Seiten auf sein Angebot hinweisen und sind daran interessiert bei Google weit oben gelistet zu werden, andere bauen zwar eine Webseite um darüber Produkte zu verkaufen, wollen aber unter keinen Umständen gefunden werden. Ist manchmal etwas merkwürdig. Diesen Comiczeichner kannte ich vorher nicht, also geh ich mal davon aus, dass er diese Aktion nur zum Marketing nutzt. Soll lieber besser zeichnen oder sich nen anderen Beruf suchen, dann hat er sowas nicht nötig.

    Ich kann auch nicht mein Produkt an den Straßenrand stellen und dann die Stadt verklagen, weil andere Verkehrsteilnehmer dieses Produkt dort stehen sehen könnten und kopieren.

  • Ach und übrigens .. wenn das Urteil rechtskräftig wird, werde ich die Suchmaschinen verklagen, dass meine Bilder „nicht“ gefunden bzw. seltener angeklickt werden. Oder ich leite meine finanzielle Entschädigungsforderung gleich an Herrn Horn.

  • Am 26.Sept. war Urteilsverkündung gegen Google Inc.USA; TelekomAG; FreenetAG und HansenetGmbH. Alle Multis haben verloren. Im Urteil heißt es: Die Rechtsverletzung ist widerrechtlich. Auch das wirtschaftliche Interesse von Google Inc.USA an der Aufrechtserhaltung ihrer gewerblichen Tätigkeit im bisherigen Umfang rechtfertigt es nicht, die Urheberberechtigten an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke nicht zu beteiligen. Google Inc.USA; TelekomAG; FreenetAG und alle Bildersuchenbetreiber, haben sich wie alle anderen Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke, an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Deutsch: Ich darf nicht stehlen, Du darfst nicht stehlen, Ihr dürft nicht stehlen.
    Zur Klarheit: Meine Bilder habe ich nie auf meine Internetpräsenz gestellt oder stellen lassen. Robot txt brauchte ich deshalb auch nicht. Die Bildersuche wird es auch in Zukunft geben. Nur ehrlicher. Google Inc.USA will die PsykoMaN Bilder nicht rausnehmen, deshalb habe ich klagen müssen. Google argumentiert mit technischen Problemen. Yahoo, Lycos; Fireball haben meine PsykoMaN rausgenommen. Das ging bei denen. Bei Google Inc.USA müssen andere Gründe dahinter stecken. Geld, Gier; Macht; Geheimdienst?

  • Gibt es bereits eine schriftliche Urteilsbegründung? Wenn ja, wo kann man sie erhalten/einsehen? Bräuchte diese dringend für mein Promotionsvorhaben, das ich eigentlich diese Woche beenden wollte…
    Danke im Voraus für jegliche Hinweise!

Kommentare sind geschlossen.