Klage gegen Bildersuche: Googles Chancen stehen schlecht
Gestern haben wir über die Klage eines Hamburger Künstlers gegen Googles Bildersuche berichtet. In dem Artikel habe ich dem Kläger nicht wirklich viele Chancen eingeräumt, aber ein Beobachter des aktuell laufenden Prozesses berichtet jetzt, dass Googles Anwälte keine wirklich guten Argumente liefern können…
Wie man es auch dreht und wendet, Google klaut die Bilder von den Servern des Künstlers bzw. von deren Lizenznehmern und bietet diese auf der eigenen Seite wieder an. Der Rechteinhaber kann zwar per robots.txt steuern ob die Bilder im Index auftauchen oder nicht, aber auch dann könnte Google die Bilder wieder von den Webseiten der Lizenznehmer laden und speichern – darüber hat der Rechteinhaber keine Kontrolle und Google begeht damit einen Diebstahl.
Laut alexr ist der Richter von der Rechtslage nicht wirklich begeistert, muss aber natürlich ein objektives und rechtskonformes Urteil fällen:
Der Richter meinte: wir haben auch Bauchschmerzen, wenn wir sowas hier sagen, aber das speichern der Bilder ist nicht rechtens…
Es sieht zur Zeit also nicht gut aus für Google, ich gehe aber nicht davon aus dass wir nach der Urteilsverkündung am 30. November eine veränderte Bildersuche erwarten müssen. Google wird das sicherlich irgendwie drehen und im Zweifelsfall schalten sich natürlich auch die anderen Suchmaschinen ein die im Falle eines negativen Urteils ebenfalls betroffen wären.
Fragt sich nur was ein Urteil zugunsten des Klägers für Folgen für die Suchmaschinen allgemein hätte – die basieren ja im Grunde alle auf dem selben Grundprinzip…
[thx to: alexr]
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Mich überrascht das eigentlich nicht. Ich hatte mich schon früher gefragt, woher sich Google das Recht nimmt, Kopien der Bilder abzuspeichern. Es kann doch nicht Sache der Seitenbetreiben sein, ihr Urheberrecht durch die robots.txt zu schützen. Schliesslich darf ich als Betreiber einer kleinen Website auch nicht irgendwelche Bilder einbinden, für welche ich keine Rechte besitze…
Das denke ich auch. Eine ausdrückliche Erlaubnis per robots.txt – das könnte ich noch verstehen. Dann würde der Domain-Inhaber die Verantwortung für die Bilder unter seiner Domain übernehmen und eine Bild-Indizierung in Form von Thumbnails gestatten oder verbieten. Dass ein Rechteinhaber den Diebstahl explizit verbieten muss, ist in meinen Augen schon immer absurd gewesen.
Vermutlich wäre eine rechtliche Definition eines Thumbnails wünschenswert (betrifft auch Vorschaubilder auf Webseiten etc.).
Und wie seht ihr das mit der normalen Websuche? Da speichert Google ja auch die komlette Webseite im Cache – auch Diebstahl?
Kann ich absolut nicht nachvollziehen. Wenn ich nicht will, dass meine Bilder gesehen und kopiert werden, dann stell ich diese auch nicht online oder mache ein großes Wasserzeichen drauf.
Jeder der Inhalte ins Internet stellt, weiß das diese Inhalte in den Suchmaschinen gelistet werden und will dies ja auch, damit die Homepage gefunden und besucht wird.
@Jens – Cache keine Ahnung, aber die normale Suche oder Buchsuche nutzt immer nur Fragmente eines Werkes und daher nicht Schützenswert – gibt es auch Urteile.
Gegen die Cache-Speicherung, kann man glaube ich vorgehen mit Metatags oder Robots.
@Joshi – nicht jeder der ne Homepage hat möchte dass die Bilder in einer Suchmaschine gelistet werden oder die Homepage. Und was passiert, wenn jemand Bilder von dir auf einer anderen Seite einstellt und die dann gelistet werden und thumbnails bei google gespeichert werden – schon ist dein werk wieder ungewollt bei Google gespeichert.
@Am 30.11. soll die Entscheidung sein, ob weiter gegen Google geklagt wird oder man das ganze einstellt.
Aber warum hat man dann ne Homepage, wenn man nicht will, dass sie gesehen werden?
Wenn ich nicht will, dass jemand meine Bilder kommerziell verwendet, dann mache ich nen Wasserzeichen drauf oder stelle eine kleine komprimierte Version ins Netz. Klar will ich, dass meine Seite gelistet wird und natürlich auch die Thumbnails meiner Bilder. Extra dafür vergebe ich ja Namen und Tags. Wo ist das Problem, ein Thumbnail zu speichern. Für nen Druck von Abzügen, Postkarten, Kalender, sind sie eh viel zu klein. Da braucht man für ne ordentliche Qualität mindestens 1600px und CMYK Format.
Ich glaube Google wird bei diesem Prozess verlieren. Die Sache sieht eigentlich eindeutig aus. Ob nun mit robots.txt oder nicht. Allerdings sieht man hier auch wieder eindeutig, wie alt unser System des Copyrights ist und das es sich nicht in die heutige moderne Welt nicht so richtig integrieren will.
Es sollten also nicht immer nur Urteile (gute oder schlechte) gesprochen werden, sondern das Urheberrechtsgesetz sollte mal grundsätzlich reformiert und an die heutige Zeit angepasst werden. So kommen wir jedenfalls nicht weiter.
Google speichert die Bilder 1:1 nicht sondern macht kleine Thumbnails. Mit diesen Thumbnails kann man, wenn es sich nicht um Smileys oder andere Icons handelt, in der Regel nichts anfangen außer auf den Link zu klicken und zu der Seite zu gelangen.
Mir ist da ziemlich unverständlich daß die Anwälte das nicht entsprechend formuliert kriegen. Ein Thumbnail ist nicht als Kopie zu betrachten.
Ich sehe die Problematik am gleichen Ort wie Christian: Das Problem sind die Gesetze. Es können ja keine sinnvollen, gesetzeskonforme Urteile gefällt werden, wenn die Gesetzesgrundlagen unsinnig oder zumindest unzureichend sind.
Was ich mit meinem Kommentar sagen wollte, ist nur, dass ich bei einem Freispruch nicht nachvollziehen könnte, weshalb Google (oder andere Suchmaschinen-Betreiber) anders behandelt werden sollten als andere Webseiten-Betreiber. Eine Veränderung des Originalbilds macht eine Raubkopie übrigens nicht harmloser.
Auch Thumbanils sind das geistige Eigentum des Urhebers.
Und zur Frage „Warums tellt er sie dann online, wenn er nicht will das sie gesehen werden“:
natürlich will der Künstler, dass Leute sein Werk sehen (und zwar auch online). aber nur zu Bedingungen, die ER kontrolliert.
Als Künstler (ich habe selber schon ein paar fotographien lizensiert) hast du ein großes Interesse daran, dass deine Werke (die ja deine Person und künstlerisches Können repräsentieren) nicht unter Bedingungen gezeigt werden die du nicht kontrollierne kannst -> Raubkopie.
ich kann den Künstler verstehen.
Wenn ich die Bilder online stelle und nicht will, dass sie kopiert werden muß ich auch dafür sorgen, dass es keiner macht. Zum Beispiel durch Wasserzeichen oder einem Passwortschutz um selbst zu kontrollieren, wer die Bilder sieht.
Er wird ja sicher im voraus wissen, dass die Suchmaschinen auch seine Bilder scannen bzw. viele User diese Bilder per Rechtsklick speichern. Mir kommt es so vor, wie wenn ich ein Cabrio habe, es irgendwo parke ohne das Verdeck zu schließen und mich dann beschwere, dass die Videokamera auf dem Rücksitz geklaut wurde. Anschließend erzähle ich der Polizei, ich hätte nicht gewußt, dass jemand die Kamera stehlen kann. Damit kommt man garantiert bei keiner Versicherung durch.
Wenn der Künstler vor Gericht Recht bekommt, sehe ich eine große Gefahr, dass es ein ähnliches Urteil für Texte geben wird, die ja auch geistiges Eigentum des Autors sind.
Wenn keine Texte und Bilder von den Suchmaschinen gelistet werden dürfen, ist es wohl das Ende.
Einzigste Alternative wäre dann nur noch eine Suche innerhalb von Communitys. Zum Beispiel Facebook oder studiVZ wo man beim registrieren, dem speichern von Bild und Text zustimmen müßte, oder wie bei Flickr die Möglichkeit hat, seine Bilder von der Suche auszuschließen.
Warum stellen sie die Thumpnails nicht so ins Netz, dass nur ein Teil des Bildes zu sehen ist (70-80%)?
@Joshi – das mit den Texten ist kein Thema, sind ja immer nur schnipsel und damit nicht Schutzwürdig, wurde auch gerichtlich festgestellt.
das Zitatrecht führten die Anwälte von Google auch an, aber das wurde von den Richtern soweit nicht akzeptiert.
Google kann die Bilder nicht zufällig mit den Texten der Web-Site verknüpfen, was Google gegenwärtig tut – miserable und blamable primitivste Programmierung – und damit die Rechtsverletzungen multiplizieren.
Google könnte auf die img-Attribute „alt“ und „title“ zurückgreifen und ein neues Attribut google=“No“ bzw. google=“Yes“ zur Nutzung anbieten. Damit kann jeder bestimmen, ob sein Bild bei Google erscheint oder nicht.
Google sollte die Rechteinhaber nicht mit juristischen Tricks – Bestreiten aller Beweise, Beleidigung der Kläger und deren Anwälte, fachlich falschen Behauptungen mit der Hoffnung, die Richter verstehen diese nicht – zur Präsentation der Bilder gegen den Willen der Eigentümer in der Google-Bilder-Suchmaschine zwingen [massive Rechtsverletzungen im Namen der neuen Technologien, was angeblich unvermeidbar ist].
Google behauptet, die Entwicklung von Filtern gegen Bilderklau wäre nicht möglich [Armutszeugnis für Google].
Google sollte aufhören mit der Demonstration seiner Monopolstellung, seiner Macht und seiner finanziellen Möglichkeiten.
@Thomas Horn
Tags wie „google=yes“ sind überflüssig, die gibt es nämlich in Form der robots.txt Datei schon.
Aber dafür müsste man sich ja mal mit der Technik des Internets auseinandersetzen (wozu in diesem Fall weder Kläger noch Richter Lust hatten).
Die Klage ist schlicht unverschämter Murks und nur darauf gerichtet, Geld zu scheffeln. Bei Google ist natürlich Schadenersatz zu holen, solange die Firme einen Sitz in Deutschland hat. Herr Horn malen Si sich einen neuen Heiligenschein, der derzeitige passt Ihnen nämlich nicht.
Die Bildersuche ist, gerade für viele Künstler, ein Promotions- und Marketinginstrument erster Güte, welches gerade von einer Kombination eines dubiosen Künstlers, gieriger Anwälte und ahnungsloser Richter gnadenlos ruiniert wird.
Besten Dank Herr Horn. Vielleicht sollten Sie weniger von den Produkten konsumieren, welche auf Ihren Bildern promotet werden. (Wer mehr wissen will sollte nach „Psykoman“ googlen, noch sind die Bilder ja drin!)
Nachtrag:
Gerade bei heise.de gefunden. Besser kann man es nicht formulieren:
„Ich glaube eher, da will ein Bierdeckelbemaler, der den Erfolg von Diddl nicht verkraftet hat, auf dem Weg hintenrum berühmt werden…“
Bingo!