GoogleWatchBlog

Verbotene Keywords bei AdWords und Google Apps

» Web-Version «


Bei einigen Anwendungen führt Google intern eine Blacklist mit Wörtern bzw. Markennamen die bei einer Eingabe nicht verwendet werden dürfen. Das mag die Rechtsabteilung freuen, da man auf diesem Wege sicherlich vielen unnötigen Prozessen aus dem Weg geht, kann für den End-User aber ziemlich nervig werden. Ein paar Beispiele folgen.

Bisher habe ich negative Erfahrungen mit AdWords und den Google Apps gemacht.

Vor ca. einem halben Jahr habe ich versucht eine AdWords-Kampagne für den GWB zu starten. Leider ist das schon beim erstellen der Kampagne gescheitert – wegen dem Wortteil „Google“. Die Benutzung des Wortes „Google“ wurde mir aber nicht nur im Anzeigentext, sondern sogar im Titel – also praktisch im Titel der beworbenen Seite – verboten.

Ich habe bei Google um eine Ausnahmeregelung gebeten – und diese überraschenderweise auch nach einigen Tagen bekommen. Ab diesem Zeitpunkt hätte ich Anzeigen mit dem Titel „GoogleWatchBlog“ schalten dürfen, leider durfte das Wort aber immer noch nicht im Anzeigentext vorkommen – dies wurde mir auch auf eine zweite Anfrage hin nicht erlaubt. Damit habe ich meine Pläne dann verworfen und Google einen potenziellen Kunden verloren.

Natürlich wäre das Wort Google nicht unbedingt nötig – zumal der Name des Blogs wohl aussagekräftig genug ist – aber ich denke durch solche automatischen Sperren kann man sich auch einige Kunden vergraulen. Philipp Lenssen ist dies jetzt sogar mit den Worten „The Brain“ passiert. Ich fände es besser wenn Google vor der Benutzung warnt, dem User aber dennoch die Möglichkeit gibt mit diesem Wort zu werben – dafür aber auch alle daraus eventuell folgenden Rechtsstreitigkeiten auf die eigne Kappe nimmt.


Ähnliches habe ich leider auch vor einiger Zeit mit den Google Apps erlebt. Auf meiner alten Domain, jmboard.com, waren die Google Apps installiert und liefen problemlos. Jetzt wollte ich mir vor etwa 4-5 Wochen die Google Apps für die Domain googlewatchblog.de registrieren. 3x dürft ihr raten ob das funktioniert hat…

Erst dachte ich, es liegt an der deutschsprachigen Domain – aber das war nicht das Problem. Das Problem ist mal wieder die verwendete Marke in der URL. Ich habe wieder einmal um eine Ausnahmeregelung gebeten, leider aber bis heute keine Antwort oder eine Freischaltung erhalten. googlewatchblog.de wird also wohl leider ohne die Apps auskommen müssen 🙁

Dass man die Markenrechte bei öffentlich angezeigten Werbebannern überprüft kann ich voll und ganz verstehen. Aber warum wird denn eine Domain – die immerhin in _MEINEM_ Besitz ist, angekreidet und mir die Benutzung dieses Dienstes verboten? Google (und deren Rechtsabteilung) hat nichts gegen die Domain, also sollte dem nichts im Wege stehen. Die Hoffnung auf eine Antwort habe ich aber trotzdem aufgegeben…


Habt ihr schon ähnliches mit anderen Marken bei einem Google-Dienst erlebt? Oftmals kommt es ja auch vor, dass der Firmenname eher zufällig durch den Titel einer Webseite gebildet wird – ich denke hier wird es schon einige Kuriose Fälle gegeben haben 😀

[Inspiriert von: Google Blogoscoped]


Keine Google-News mehr verpassen:
GoogleWatchBlog bei Google News abonnieren | Jetzt den GoogleWatchBlog-Newsletter abonnieren