Das Landgericht Erfurt hat in einem Rechtsstreit um Copyright-Verletzungen der Bildersuche Google Recht gegeben. Eine Künstlerin hat insgesamt 39 ihrer Werke in der Bildersuche als Thumbnails vorgefunden und dieses a ls Copyright-Verletzung aufgenommen. Die Klage wurde zum Glück abgeschmettert, ansonsten wäre es problematisch geworden…
Zwar hat das Urteil eines Landgerichtes keine großen Auswirkungen auf den Rest der Welt, aber hätte die Klägerin recht bekommen hätte dieser Prozess die Weichen für viele weitere Prozesse gestellt. Konkret geht es darum dass die Künstlerin ihre Werke nicht in Googles Bildersuche und vorallem nicht auf Googles Server sehen möchte – schließlich gehören sie ihr.
Damit mag sie, wenn auch lächerlich, natürlich recht haben. Aber jeder Webmaster hat die Möglichkeit per robots.txt den GoogleBot auszusperren so dass die eigenen Texte und Fotos niemals bei der Suchmaschine auftauchen – und daran hält sich der Bot auch 100%ig. Genau aus diesem Grund hat Google Recht bekommen und die Speicherung und Anzeige der Werke stellen somit keine Urheberrechtsverletzung da.
Einen ähnlichen Fall gab es schon im Januar letzten Jahres, damals war die Richterin allerdings nicht so gnädig und hat dem Kläger Recht gegeben…
[heise]