Ab sofort hat Googles AdWords-Programm eine Zielgruppe weniger: Deutsche Anwälte dürfen nicht mehr bei Google für sich selbst oder ihre Kanzlei werben, dies hat das Landesgericht München I entschieden. Das Urteil wurde nach der Klage eines Fonds-Anbieters gefällt, der sich durch die Anzeige des Anwalts in seiner Geschäftspraxis geschädigt sah.
Der betroffene Anwalt hat den Namen des Fonds in seine Keywordliste aufgenommen und seine Anzeige so über diesem Ergebnis platziert. Auf der verlinkten Seite zieht der Anwalt dann negativ über eben diesen Fonds her. Natürlich ist es nachvollziehbar dass das dem Besiter nicht ganz recht sein dürfte, aber eine Klage ist hier wohl der falsche Weg – wie wäre es, einfach die Kritikpunkte zu verbessern?
Laut diesem Urteil dürfen Anwälte in ganz Deutschland nun nicht mehr für Ihre Dienstleistung werben – zumindest nicht bei Google AdWords. Ob das Urteil auch für andere Werbeanbieter gilt ist dem heise-Text leider nicht zu entnehmen. Aber ab sofort wird der Anwalt sicherlich mit Layer-Ads & Co. für sich werben – da das ja sicherlich sehr viel dezenter ist als eine AdWords-Anzeige 😉
[thx to: MainP]