Street View

Street View wird wohl noch viele Orte in zwei Lager teilen. Street View hat aber das Netz auf seiner Seite - so wurde in einer "WISO"-Umfrage ermittelt, dass 59% der Befragten für Street View sind. Auch wir und andere Webseiten kommen auf ein ähnliches Ergebnis. Wie sehr ist Street View also ein Sommerthema?



Das ist die Auswertung der Street View-Umfrage. Wir wollten wissen (und das möglichst mit Begründung), wie die GoogleWatchBlog-Leser zur Street View-Kritik stehen. Dabei konnten wir sehen, dass 68% von eindeutigen Besuchern (eingeloggt oder via IP) die Kritik für unangebracht halten. Im dazu verlinkten Forum finden wir nur zwei Meinungen, die aber auch schon für ein großen Teil der Leser sprechen, wenn wir uns vorherige Kommentare zu Street View durchlesen:
"so ist das" schreibt: "Die Privatsphäre wird nicht beeinträchtigt. In der Öffentlichkeit gibt es keine Privatsphäre. Ansonsten soll man das Haus nicht mehr verlassen!" - auch "RockHound" bestätigt dies.

Dass diese Diskussion aber nicht nur hier ein großes Thema ist, zeigt sich nicht zuletzt an den Medien. Sascha Lobo, seines Zeichens ebenfalls Blogger und Webexperte, war bei der Tagesschau und bei ZDF WISO zu Gast und hat großflächig die Meinung aus dem Netz wiedergegeben. Auf RTL hingegen malt man den schwarzen Peter an die Wand und auch sonst scheint man das Sommerloch mit Street View füllen zu wollen.

Generell lässt sich aber sagen: An Street View wird man früher oder später nicht vorbei kommen. Kritiker meinen immer noch, dass Häuser eine Privatsphäre haben und die Kritiker der Kritiker werfen Konservativität vor. Keiner der beiden Seiten ist irgendwie bereit, sich dem Anderen zu beugen - und so wird Steet View wohl noch wochenlang in den Medien aufgebauscht, nicht nur im Netz. Selbst das Medienmagazin ZAPP hat bereits damit begonnen, sich zu positionieren - hoffen wir, dass das Sommerloch bald zu Ende ist und die Medien sich endlich wieder um Themen kümmern können, die wirklich Brisanz haben: Ölverschmutzung, Netzneutralität und Politik!
Street ViewBuilding Maker

Google hat letztes Jahr im Herbst den Building Maker vorgestellt. Mit diesem Tool kann man relativ leicht ohne jetzt die genauen Maße des Gebäudes zu kennen ein 3D-Objekt für Google Earth daraus erstellen. Google greift hier auf Luftbilder zurück, die aus unterschiedlichen Winkeln aufgenommen wurden. Nun hat Google auch weitere Bilder in den Dienste integriert: Google Street View.

Nun kann man beim Erstellen auch die Bilder, die Google von der Straße aufgenommen hat, nutzen. Sinnvoll ist dies vor allem, wenn ein Teil eines Gebäudes durch ein anderes verdeckt wird. So kann man dann unter Umständen doch ein 3D-Modell mit der richtigen Optik erstellen. Seit Mai bietet es Google an auch eigene Bilder hochzuladen. 

Die Street View Bilder kann man auswählen nachdem man das Gebäude aus mindestens zwei Ansichten konstruiert hat. Im Drop-Down-Menü gibt es dann Street View. Dieses Video zeigt es noch einmal, wie es genau funktioniert. 



Google hat zudem diese Städte hinzugefügt:Edinburgh, Florenz, Wien, Pittsburgh, Santa Cruz und Riverside. Street View steht nur in Städten zur Verfügung, die bereits online sind. In Wien gibt es diese Option nicht. Gleiches gilt für Nürnberg, Dortmund, Stuttgart, Berlin und Köln.
Was hat Google für uns getan?

Kommen wir nun zu etwas Fun-Content in der ganzen Street View-Debatte. Ein Youtube-User hat sich gedacht, dass man doch Monty Python-Humor auf die Schippe nehmen kann und dass dabei ein lustiges Video entsteht.



Ja, der Ton ist nicht ganz Ok, und ja: Man kann Vieles besser machen, aber hey: Es ist mal eine gelungene Abwechslung zum ständigen Street View-Bashing. Und wer das Original nicht kennt: Schämt euch! Monty Python's "Life of Brian" ist ein echter Kult.

_via Spiegelfechter
Street View

Der frühere Vizepräsident des Verfassungsgerichtes Winfried Hassemer sagte gegenüber dem Focus, dass er ein Verbot von Street View durch das Verfassungsgericht für möglich halte. Zwar kann es sein, dass das Gericht das ein oder andere Detail an der Rechtssprechung an moderen Technologie anpasst, aber wenn das Verfassungsgericht bei seiner alten Linie bleibt, könnte ein Verbot vorstellbar sein.

Hassemer will sein Haus noch nicht verpixeln lassen, aber er überlege es sich. Street View schaffe eine neue Art von Öffentlichkeit. Für Hassemer gehöre zur Öffentlichkeit auch das Vergessen. In Street View sind aber Häuser auch noch in Jahren so zu sehen wie am Tag der Aufnahme durch ein Google-Fahrzeug.

Der Ombudsmann für Beschwerden gegen die Schufa und Strafverteidiger kritisiert das qausi-staatliche Auftreten von Google. Wann Google erst um Erlaubnis fragen müsste, wäre das Projekt schon längst gescheitert.

Das Verfassungsgericht hat die heutige informationelle Selbstbestimmung in einem Urteil zur Volkszählung 1983 festgelegt. Explizit wird diese aber nicht im Grundgesetz festgelegt, sondern lässt sich aus dem Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 ableiten. Versuche den Datenschutz in die Verfassung aufzunehmen sind bisher an der notwendigen Mehrheit gescheitert. 
Street View

Das von Google angekündigte Tool für Unkenntlichmachungen von Wohnungen und Häusern in Street View steht ab sofort online zur Verfügung. Die Bedienung ist kinderleicht. Einen Widerspruch hat man binnen wenigeren Minuten eingereicht.

Auf der ersten Seite bekommt man einige Infos präsentiert, bis wann der Widerspruch eingegangen sein muss und welche Folgen dieser hat. Da die Daten unwiderruflich gelöscht werden, ist es nicht möglich Bilder wiederherzustellen, wenn es sich einer anderes überlegt. Auf Seite 2 erfolgt dann die Eingabe der Adresse. Wichtig ist es dann, dass man den Marker auf sein Haus zieht und nicht auf der Straße belässt.

Anschließend bittet Google noch um eine Beschreibung. Mit dieser sollte es möglich sein, dass man im Zweifel das Haus bzw. die Wohnung eindeutig identifizieren kann. Die Beschreibung ist freiwillig, aber unter Umständen ist ohne diese eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.

Im dritten Schritt muss man noch seine Mail-Adresse angeben sowie seinen Namen. Google versendet per Post an die Adresse dann einen Bestätigungscode und per Mail einen Link zum passenden Formular. Dies soll Missbrauch ausschließen.

Ausschnitt aus der Webseite für Widerspruch

Da Street View zunächst in den Städten Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal gestartet wird, müssen Anträge für Gebäude in einer dieser Städte bis 15. September 2010 24:00 bei Google eingehen und bis 06. Oktober 2010 per Code bestätigt werden. Andernfalls kann es sein, dass der Widerspruch nicht vor der Veröffentlichung bearbeitet wurde.

Für alle anderen Städte in Deutschland ist der Widerspruch ebenfalls möglich. Hier muss der Code bis 31. Dezember 2010 bestätigt werden.

Weiterhin ist - wie seit April 2009 der Widerspruch via Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Google Germany wird diesen dann an Google Inc. weiterleiten.

Der Widerspruch wird über eine verschlüsselte Seite übermittelt. 

» Infoseite mit Widerspruch
Street View

Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung den von Hamburg und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf für sogenannte Geodatendienste abgelehnt.

"Es geht um mehr als Google Street View. Deswegen ist der einzelfallbezogene Gesetzentwurf des Bundesrates, eine Art Lex Google, nach meiner Auffassung unzureichend," sagt de Maizière. Viel mehr dürfe man die vorhandenen Chancen und Vorteile nicht außer Acht lassen.

Die Verbraucherministerin Aigner sieht das ähnlich. Mit einer Einzelfallregelung würde man zu kurz springen und sei deswegen auch nicht das Ziel. Auch die FDP lehnt ein schnelles Gesetzgebungsverfahren ab. Man dürfe nicht jeder neuen technologischen Entwicklung ein Gesetz hinterherwerfen.

Einige Datenschützer hingegen fordern einen Gipfel mit Google und eine Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an das Internet und den Umgang mit Geo-Daten. 

Ein sogenanntes Einzelfallgesetz wäre verfassungswidrig. Gesetze müssen allgemein formuliert sein und für mehrere Sachverhalte Anwendung finden. Ein Beispiel - wenn auch umstritten ist das Olympiaschutzgesetz.
Street View

Erwartungsgemäß weist Google Forderungen der Politik nach einem Gesetz gegen Street View und ähnliche Dienste zurück. Die Sprecherin Lena Wagner sagte: "Wir wären besorgt über die weitreichenden Implikationen eines derartigen Gesetzes, das nicht nur für Google, sondern für zahllose Unternehmen die Entwicklung grundlegend innovativer und für Konsumenten nützlicher Kartendienste massiv einschränken würde."

Weiter heißt es: "Ein solches Gesetz könnte das Ende für zahlreiche bereits bestehende Produkte bedeuten, die von Millionen von Deutschen heute schon tagtäglich genutzt werden, wie beispielsweise Navigationsanwendungen und digitale Kartendienste." 

Unterdessen fordert die EU-Kommissarin Viviane Reding eine Verlängerung der Widerspruchsfrist auf sechs Wochen. Was aber scheinbar in entweder von der Politik oder der Presse übersehen wird, ist die Tatsache, dass das Tool auch nach dem 15. September zur Verfügung stehen wird. Allerdings werden nur Anträge auf Widerspruch, die bis zu diesem Tag eingereicht werden noch sicher vor der Veröffentlichung bearbeitet. 

Die Verbraucherschutzministerin Aigner will ein Gesamtkonzept zur Regulierung des Internets erarbeiten. Die Bundesregierung will demnächst beraten wie man mit Geodaten umgehen soll.
Street View

In der Diskussion rund um den Start von Street View in Deutschland fielen auch immer wieder Aussagen, dass sich die Datenschützer auch einmal Googles Konkurrent Sightwalk anschauen sollen. Im Gespräch mit Herrn Prof. Caspar, dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg, griff ich diese Aussagen auch auf. Er verwies mich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Eine Anfrage hierzu wurde mir gestern beantwortet.

Die Fragen beantwortete mir Bettina Gayk vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit, rechtliche Grundsatzfragen und internationaler Datenverkehr.

GWB: „Während Google immer wieder Steine in den Weg gelegt werden, ist die Webseite sightwalk unter anderen mit Fotos aus Köln, Hamburg, München und Bonn online. In welcher Hinsicht unterscheiden sich Google Street View von sightwalk aus datenschutzrechtlicher Sicht?“

Bettina Gayk: „Sie vermuten darin, dass es eine ungleiche Behandlung des Angebots dieser Seite im Vergleich zu Streetview gäbe. Das kann ich nicht bestätigen. Wir hatten mit dem Anbieter von Sightwalk Kontakt und er war bereit, alle Anforderungen zu erfüllen, die die Datenschutzaufsichtsbehörden in ihrem Beschluss vom 13./14.11.2008 formuliert haben. Die datenschutzrechtlichen Kriterien sind für alle - deutsche wie ausländische - Anbieter von Straßenansichten im Internet im Wesentlichen gleich. Eine Besonderheit besteht allenfalls insoweit, als Google Daten auch in die USA transferiert und damit die Vorschriften für den internationalen Datentransfer beachten muss.“

GWB: „Warum darf eine deutsche Firma ihren Service - scheinbar ohne öffentliche Kritik von Datenschützern - online stellen, aber auf der anderen Seite eine ausländische Firma mit einer ähnlichen Idee sehr heftige Kritik hervorruft und quasi öffentlich an den Pranger gestellt wird?“

Bettina Gayk: „Dass das Angebot Sightwalk von der Öffentlichkeit weniger wahrgenommen und daher bisher weniger diskutiert wurde, liegt m.E. nicht an den Datenschutzbehörden. Wir jedenfalls betreiben keine aktive Öffentlichkeitsarbeit zu einzelnen Anbietern von Straßenansichten, sondern reagieren nur auf Nachfrage der Presse. Diese Nachfragen entstehen nicht zuletzt, weil es in der Bevölkerung in Deutschland durchaus eine große Besorgnis über das systematische Erfassen aller Straßenzüge gibt. Das zeigen auch die Anfragen bei uns, die die Bürgerinnen und Bürger zu Google Streetview haben. Sightwalk hat im Übrigen nicht einen Google vergleichbaren Bekanntheits- und Verbreitungsgrad und ist deswegen möglicherweise weniger interessant für die Presse.“
Meine Behauptung, im öffentlichen Raum gibt es kaum Privatsphäre und andere das Verhalten kommentieren und aufzeichnen können, wurde so beantwortet:
Ein verliebtes Pärchen nehme es zwar in Kauf, dass andere sie sehen, dies sei aber nur ein flüchtiger Eindruck bei den Passanten. „Das Paar möchte aber wahrscheinlich nicht, dass es schmusend für Jahrzehnte im Internet abgebildet bleibt. Auch im öffentlichen Raum gibt es Privatheit, die schützenswert ist. Wenn alle unsere Tätigkeiten in der Öffentlichkeit dauerhaft registriert und kommentierbar würden, würde daraus auf lange Sicht ein nicht erträglicher Überwachungsdruck für jede einzelne Person entstehen.“

Auch ein Umdenken in der Gesellschaft zur Privatsphäre in der Öffentlichkeit müsse es nicht geben, so Bettina Gayk.
Street View

Nun startet Street View Ende 2010 - oder doch nicht? Bei der CDU und FDP sieht man sich jedenfalls von der nahenden Bilderflut überrumpelt. Daher fordert die Koalition nun, dass es eindeutige Gesetze gibt, an die sich ein Google halten soll. Derweil gibt Google zu, dass sie Fehler gemacht haben und die Möglichkeit zum Widerspruch zu spät angekündigt wurde. Gerade einmal einen Monat haben die Bürger Zeit - zu wenig wie die Politiker finden.

Der Streit um Googles Street View geht weiter. Nachdem aus Hamburg kritische Stimmen einigermaßen von Google besänftigt wurden, rührt sich auch an der Spitze etwas. So fordert beispielsweise Peter Bleser von der CDU: "Erst wenn alle Widersprüche abgearbeitet worden sind, darf Google starten". So müsse auch nach den vier Wochen Widerspruchsfrist garantiert sein, dass ein Widerspruch möglich ist. Google hat den 15. September als Termin angepeilt, um zumindestens den Widerspruch aus den ersten 20 Städten zu bewältigen, damit Street View noch dieses Jahr online gehen kann. 

Auch Google-Sprecher Stefan Keuchel räumt gegenüber "FAZ" ein, dass der Zeitpunkt kein gut gewählter ist, dass aber so viel Kritik kommt, sei "historisch bedingt".  Dennoch sollte jeder, der aus einen der 20 Städte (Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal) schnellstmöglich Einspruch einlegen. Sollte man dann aber wieder in Street View veröffentlicht werden, so geht das nicht.

Auch bei den Koalitionskollegen der FDP macht sich langsam Frust bemerkbar: Erik Schweickert von der FDP: "Wir brauchen eine eindeutige Rechtsgrundlage", die soll dann nach der Sommerpause besprochen werden. Die CDU hält sich dem Thema generell offen, so Bleser: "Ich sehe kein Problem, dass wir uns mit der FDP verständigen".

Erst zuletzt hatte Till Steffen vom Hamburger Justizsenat angekündigt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen (wir berichteten mehrmals). Davor hatte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner auch schon versucht, auf Google einzureden. Google hat mehrfach angekündigt, Widerspruch-Möglichkeiten auf den Weg zu bringen. Diese können via E-Mail, Post oder Formular erledigt werden. Steffen hatte aber kritisiert, dass es keine Möglichkeit zum Widerspruch via Telefon gibt. Mehr Informationen zu Googles Street View in Deutschland findet man in unsere Kolumne: Street View - Eine Zusammenfassung.

Wer sich übrigens auf Street View freut, für den hat Sascha Lobo einen netten Vordruck vorbereitet: Google Street View - Widerspruch gegen den Widerspruch. Dies sollte man allerdings nicht zu ernst und zu kritisch sehen.



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Street View

Vor knapp zwei Tagen hat uns bereits ein kleines Bild erreicht, dass flux durch Twitter ging. Es zeigt ein Google Street View-Trike im Heidepark. Weiterhin wurde heute verkündet, dass ein deutsches Street View-Auto in der Slowakei unterwegs ist.

An der Lüneburger Heide hat man von Google diese Bilder geschossen: Sie zeigen einen hoch-motivierten Google-Mitarbeiter auf einem Street View-Rad durch den Freizeitpark radeln. Der Park muss natürlich vorher bei Google anfragen. Die Bilder wurden auch fluchs vom Googles PR-Mensch Stefan Keuchel auf Twitter gepostet.
 
Street View im Freizeitpark: Geht auch in Deutschland 

Street View - auch bei mäßigem Wetter unterwegs 

Zur Info: Das Street View Trike ist ein umgebautes Fahrrad mit 3 Rädern im Durchmesser von ca. 30-40 cm. Das ganze Konstrukt samt Kamera wiegt 114 kg - da muss man genügend Kondition und Kraft mitbringen, um dieses Gefährt zu steuern. Deshalb setzt Google nur spezielle, fitte Googler ein. Das Street View Trike kann sich jeder Unternehmer seit Ende Oktober 2009 wünschen

In der Slowakei hat man derweil ein Street View-Auto mit Hamburger Kennzeichen entdeckt. Hier hat Google auch schon einen Blogpost veröffentlicht, der die ganze Aktion ankündigt. 

Das Street View-Auto aus Deutschland in Bratislava

Das haben wir beispielsweise heute Mittag auf Twitter gepostet. Es lohnt sich also immer, den Twitter-Account recht aktiv zu verfolgen, um Informationen aus zweiter Hand zu bekommen. Und wenn ihr keine News mehr verpassen wollt, dann folgt auch unseren News-Account auf Twitter, Facebook oder Google Buzz (siehe Sidebar).